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Auf dieser Seite: Schuldenregelung – Verfassung, BVerfG-Klage 

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Top 12
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der 
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf des Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU)
         Aufruf gemeinsam mit:
Top 29:
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen 
die Verankerung der Schuldenregelung in 
Art. 109 Abs. 3, S. 1, 5 GG. 
Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU)

Drs.: 16/2747


Schuldenbremse: Eintrag in die Landesverfassung / Verfassungsgericht einschalten?

Landtagspräsident stellt sich gegen die Spitzen der Großen Koalition

Abgeordnete der Koalition werfen sich gegenseitig Blockadehaltung vor / Breites Lob für Kayenburgs Engagement

Kiel (SHL/15.07.) Nicht nur beim Thema Haushaltskonsolidierung war die Stimmung bei CDU und SPD angespannt (...gehe zu). Zerstritten zeigte sich die Koalition auch bei der Frage, ob das Land Klage gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenregelung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben und eine Schuldenbremse in die Landesverfassung schreiben soll. Dies hatte der Landtagspräsident und CDU-Abgeordnete Martin Kayenburg gefordert. Er stemmte sich damit gegen die von den Spitzen der Großen Koalition im Koalitionsausschuss getroffene Absprache, sowohl auf den Gang nach Karlsruhe als auch auf einen Verfassungseintrag zu verzichten. In der Landtagsdebatte warfen sich beide Regierungsfraktionen nun gegenseitig Blockadehaltung vor. Die Opposition unterstützte den Vorstoß Kayenburgs. Im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss kommen die Themen nun noch einmal auf den Tisch.

Kayenburg (Foto) erinnerte in der Debatte an den Beschluss des Landtages vom März. Damals hatte das Parlament einstimmig dafür geworben, gegen die aus Berlin verordnete Schuldenbremse per Grundgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Schleswig-Holstein müsse die „Freiheit der Eigenständigkeit" behalten, mahnte der Landtagspräsident und zeigte sich sicher, dass die „vom Bund aufoktroyierte Schuldenbremse" verfassungswidrig sei. Gleichzeitig unterstrich Kayenburg die Richtigkeit der Schuldenbremse im Grundsatz – das Land müsse aber „die Möglichkeit einer antizyklischen Finanzpolitik" behalten.

Puls: Verfassungsänderung „nicht übers Knie brechen"

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Johann Wadephul schob die Schuld für den Beschluss im Koalitionsausschuss auf die SPD. Mit den Sozialdemokraten sei es nicht möglich gewesen, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Daher hätten sich die Christdemokraten entschlossen, auch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzustellen. Das wies Jürgen Weber (SPD) zurück: Die CDU habe die Vorgaben des Bundes ohne Änderungen in die Landesverfassung schreiben wollen. „Wir brauchen aber landesspezifische Regelungen", sagte Weber. Sein Fraktionskollege Klaus-Peter Puls zeigte sich gesprächsbereit, betonte aber, man wolle eine Verfassungsänderung „nicht übers Knie brechen".

Die Opposition lobte Kayenburgs Alleingang. „Wir brauchen eine Schuldenregelung in unserer Landesverfassung, die verbindlich festschreibt, ob und wann Kredite aufgenommen werden dürfen", meinte Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Auch der Grünen-Vorsitzende Karl-Martin Hentschel unterstrich die Bedeutung von Schuldenregeln als Bestandteil des Haushaltsrechts der Länder. „Sie schränken das Budgetrecht, das Königsrecht der Parlamente, zentral ein", sagte er. Deshalb müssten Schuldenregeln in den Ländern den Landesverfassungen vorbehalten sein. 

Anke Spoorendonk (SSW) bedauerte, dass die noch im März gezeigte Geschlossenheit jetzt von einer „hyperaktiven Koalition der Sparwilligen in Schutt und Asche gelegt" worden sei. Die finanzpolitische Weitsicht sei dem finanzpolitischen Populismus geopfert worden.

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Hintergrund:
Der Landtagspräsident und CDU-Abgeordnete Martin Kayenburg stemmt sich gegen zwei Vereinbarungen zum Thema Schuldenbremse, die der CDU/SPD-Koalitionsausschuss im Juni getroffen hat. Er beharrt auf den bereits vorher gefassten Beschlüssen des Landtages.

So pocht das Parlamentsoberhaupt auf die Verabredung des Landtages vom März, gegen eine aus Berlin verordnete Schuldenbremse per Grundgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Die Koalitionsspitzen hatten demgegenüber am 21. Juni im Koalitionsausschuss verabredet, von einer Klage abzusehen. „Die verfassungsmäßigen Rechte des Landtages stehen nicht zur Disposition von Koalitionsausschüssen", stellt Kayenburg hierzu in einer Presseerklärung fest. Auch FDP, Grüne und SSW hatten im Juni betont, an der Klage festhalten zu wollen, um die Haushaltshoheit des Landtages zu erhalten.

  Kayenburg will Schuldenbremse in die Verfassung schreiben

Zugleich legt Kayenburg einen eigenen Entwurf zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung vor. Auch hiermit stellt er sich gegen die Linie seiner Koalition, die das Schulden-Stopp lediglich in die Haushaltsordnung schreiben will.

Kayenburgs Pläne für eine Schuldenbremse lehnen sich an die Regeln an, die seit den Beschlüssen der Föderalismuskommission II für den Bund gelten: Schleswig-Holstein soll demnach in normalen Jahren ganz ohne Schulden auskommen. Ausnahmen sollen nur bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen möglich sein. Überschreiten diese Not-Schulden den Wert von 0,005 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (im Jahr 2008 waren dies etwa 125 Millionen Euro), sollen sie „konjunkturgerecht" abgebaut werden.

Im Juni hatten bereits die Grünen ihre Schulden-Abbaupläne präsentiert. Sie wollen die Neukredite jährlich um zehn Prozent zusammenstreichen, um ab 2020 ganz ohne neue Schulden auszukommen. Ausnahme soll es ebenfalls nur bei Wirtschaftskrisen oder Katastrophen geben.

  Große Koalition geschlossen

Kayenburgs Chancen, seine Pläne im Landtag durchzubringen, gelten jedoch als gering, denn seine eigene CDU-Fraktion stellt, gemeinsam mit dem Regierungspartner SPD, die Verabredungen des Koalitionsausschusses nun auch im Landtag zur Abstimmung – inklusive dem Klageverzicht und einer eigenen Schuldenregel. Die sieht, ebenso wie der Grünen-Vorstoß, vor, die Neuverschuldung ab 2010 um jährlich zehn Prozent zu kappen. Dies sei notwendig, um die in Aussicht gestellten Bundeshilfen für Schleswig-Holstein von jährlich 80 Millionen zu sichern.

Aktuell: 
Nach den in der vergangenen Woche vorgelegten Zahlen des Finanzplanungsrates von Bund und Ländern wird sich die Verschuldung der öffentlichen Kassen in Deutschland bis zum Jahr 2013 auf mehr als zwei Billionen Euro erhöhen. Die über Jahrzehnte aufgelaufenen Lasten machen dann mehr als vier Fünftel der deutschen Wirtschaftskraft aus. Zwischen 2009 und 2013 müssen Bund, Länder und Kommunen voraussichtlich fast 510 Milliarden Euro neue Schulden machen. Die Summe könnte noch höher ausfallen, wenn Belastungen aus dem Banken-Rettungsfonds sowie den Konjunkturpaketen zu Buche schlagen.

Bisher sind Staatsschulden von insgesamt rund 1,6 Billionen Euro aufgelaufen. Das Land Schleswig-Holstein drückt ein Schuldenberg von rund 23 Milliarden Euro, das strukturelle Defizit liegt jedes Jahr bei etwa 600 Millionen.

Vorherige Debatte zum Thema Schuldenbremse:
plenum-online
Juni 2009

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Sonderseite zur Auflösung des Parlaments:
16.07.2009 - Der Ta g im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Parlamentsauflösung:
Dringlichkeitsantrag 
Fr., 17.07.: Vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode

Mo., 20.07.: Die Abstimmung

Do., 23.07.: Vertrauensfrage

Regierungserklärung...
...zum AKW Krünmmel

Dringlichkeitsantrag zu Sonderzahlungen an der HSH Nordbank

Dringlichkeitsantrag zu  
Strukturkonzept UK SH

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um... 
...Kurt Böge und 
Prof. Dietrich Wiebe

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Wahlgesetz
(ohne Aussprache)
Archivierung von Justizakten
(ohne Aussprache)
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenregelung: Aufnahme in Verfassung u. Klage
"Genetische Diskriminierung"
Landratswahl
Untersuchungshaft
Medien-Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Baugesetzbuch
(ohne Aussprache)
Vollzugsbeschwerde-Gesetz
(ohne Aussprache)
Freiwillige Gerichtsbarkeit
(ohne Aussprache)
Fideikommiss
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Präsident Finanzgericht
(ohne Aussprache)
Präsident Sozialgericht
(ohne Aussprache)
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
Unterkünfte für Flüchtlinge
Anträge:
Resettlement - Flüchtlingspolitik
Zusammenarbeit von
Polizei und 'Zoll

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
CCS-Projekt
Investitionshilfen Mittelstand
Schiffbau
Tourismus
(ohne Aussprache)
Ausbildungssituation
(ohne Aussprache)
Berichte:

Bildungsfreistellungs-Gesetz
(ohne Aussprache)

Fehmarnbeltquerung
(ohne Aussprache)

LKW-Maut
(ohne Aussprache)

Ladenöffnungszeiten Kiel
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

2. Lesung:

Zweiter Nachtragshaushalt
1. Lesung:
Einheitliche Ansprechpartner
Anträge:
HSH Nordbank: Prüfverfahren
HSH Nordbank: Aufsichtsrat

Schuldenbremse

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
AKW Krümmel
FSJ Politik
Bericht:

Bericht des Behinderten- Beauftragten

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Bachelor / Master
DDR-Geschichtsunterricht
Lehrkräfte an Schulen
(ohne Aussprache)
Berichte:

Anwerbung von Lehrkräften
(ohne Aussprache)

Berufliche Bildung
(ohne Aussprache)

Wissenschaftsminister-
Konferenz

(ohne Aussprache)

Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
(ohne Aussprache)

Landesmuseen Schloss Gottorf
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Landeswaldgesetz

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Wahl:
Ausschuss der Regionen
(ohne Aussprache)