So pocht
das Parlamentsoberhaupt auf die Verabredung des Landtages
vom März, gegen eine aus Berlin verordnete Schuldenbremse
per Grundgesetz eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Die Koalitionsspitzen
hatten demgegenüber am 21. Juni im Koalitionsausschuss
verabredet, von einer Klage abzusehen. „Die
verfassungsmäßigen Rechte des Landtages stehen nicht zur
Disposition von Koalitionsausschüssen", stellt
Kayenburg hierzu in einer Presseerklärung fest. Auch FDP,
Grüne und SSW hatten im Juni betont, an der Klage
festhalten zu wollen, um die Haushaltshoheit des Landtages
zu erhalten.
Kayenburg will Schuldenbremse in die Verfassung schreiben
Zugleich
legt Kayenburg einen eigenen Entwurf zur Verankerung einer
Schuldenbremse in der Landesverfassung vor. Auch hiermit
stellt er sich gegen die Linie seiner Koalition, die das
Schulden-Stopp lediglich in die Haushaltsordnung schreiben
will.
Kayenburgs
Pläne für eine Schuldenbremse lehnen sich an die Regeln
an, die seit den Beschlüssen der Föderalismuskommission
II für den Bund gelten: Schleswig-Holstein soll demnach
in normalen Jahren ganz ohne Schulden auskommen. Ausnahmen
sollen nur bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen
möglich sein. Überschreiten diese Not-Schulden den Wert
von 0,005 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (im Jahr 2008
waren dies etwa 125 Millionen Euro), sollen sie „konjunkturgerecht"
abgebaut werden.
Im Juni
hatten bereits die Grünen ihre Schulden-Abbaupläne
präsentiert. Sie wollen die Neukredite jährlich um zehn
Prozent zusammenstreichen, um ab 2020 ganz ohne neue
Schulden auszukommen. Ausnahme soll es ebenfalls nur bei
Wirtschaftskrisen oder Katastrophen geben.
Große Koalition geschlossen
Kayenburgs
Chancen, seine Pläne im Landtag durchzubringen, gelten
jedoch als gering, denn seine eigene CDU-Fraktion stellt,
gemeinsam mit dem Regierungspartner SPD, die Verabredungen
des Koalitionsausschusses nun auch im Landtag zur
Abstimmung – inklusive dem Klageverzicht und einer
eigenen Schuldenregel. Die sieht, ebenso wie der
Grünen-Vorstoß, vor, die Neuverschuldung ab 2010 um
jährlich zehn Prozent zu kappen. Dies sei notwendig, um
die in Aussicht gestellten Bundeshilfen für
Schleswig-Holstein von jährlich 80 Millionen zu sichern.
Aktuell:
Nach den in der vergangenen Woche vorgelegten Zahlen des
Finanzplanungsrates von Bund und Ländern wird sich die
Verschuldung der öffentlichen Kassen in Deutschland bis
zum Jahr 2013 auf mehr als zwei Billionen Euro erhöhen.
Die über Jahrzehnte aufgelaufenen Lasten machen dann mehr
als vier Fünftel der deutschen Wirtschaftskraft aus.
Zwischen 2009 und 2013 müssen Bund, Länder und Kommunen
voraussichtlich fast 510 Milliarden Euro neue Schulden
machen. Die Summe könnte noch höher ausfallen, wenn
Belastungen aus dem Banken-Rettungsfonds sowie den
Konjunkturpaketen zu Buche schlagen.
Bisher sind
Staatsschulden von insgesamt rund 1,6 Billionen Euro
aufgelaufen. Das Land Schleswig-Holstein drückt ein
Schuldenberg von rund 23 Milliarden Euro, das strukturelle
Defizit liegt jedes Jahr bei etwa 600 Millionen.