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Auf dieser
Seite: "Einheitliche
Ansprechpartner"
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Top 13:
Entwurf
eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt
öffentlichen Rechts "Einheitlicher Ansprechpartner
Schleswig-Holstein" (Errichtungsgesetz Einheitlicher
Ansprechpartner)
Gesetzentwurf
der Landesregierung / Federführend ist das
Finanzministerium |
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Einheitliche
Ansprechpartner sollen Unternehmen bürokratische Aufgaben abnehmen
Kiel (SHL/16.07.) Unternehmen
im Land sollen künftig von Bürokratie entlastet werden. Als eines der
ersten Bundesländer plant Schleswig-Holstein die Einrichtung von so
genannten Einheitlichen Ansprechpartnern, die den heimischen und
ausländischen Firmen bei allen Behörden-Angelegenheiten zur Seite
stehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) dem Plenum in Erster Lesung
vorstellte.
Das Vorhaben, das sich an
der EU-Dienstleistungsrichtlinie orientiert, erhielt grundsätzlich
fraktionsübergreifende Zustimmung. Das Gesetz kann aber nur
verabschiedet werden, wenn sich der Landtag nicht – wie von CDU, FDP,
Grünen und SSW beantragt – vorher auflöst (…gehe
zu). Ansonsten wird der Entwurf im Finanzausschuss sowie mitberatend
im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Im Zentrum des Entwurfs
steht der Aufbau einer Anstalt öffentlichen Rechts, an der sich Land,
Kommunen und Wirtschaftskammern beteiligen. Unter ihrem Dach sollen die
Ansprechpartner für die Wirtschaft tätig werden und als zentraler
Anlaufpunkt zur Verfügung stehen. Sie sollen unter anderem die
Ansiedlung von Firmen, die Erweiterung der Produktpalette und die
Existenzgründung erleichtern, indem sie die Unternehmer als
Verfahrensmanager von Anfang bis Ende betreuen und ihnen den Gang zu
einer Vielzahl von Behörden ersparen. „Die Einheitlichen
Ansprechpartner sind ein Schritt zur schlankesten Verwaltung der
Bundesländer", erklärte Minister Wiegard. Die öffentliche
Verwaltung werde besser, schneller und leistungsfähiger.
Im Finanzausschuss sowie
mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss wird über den Gesetzentwurf
weiter beraten.
Weitere
Redner: Jens Magnussen
(CDU), Thomas Rother (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Detlef Matthiessen
(Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Firmen sollen künftig weniger Zeit für
Behörden-Angelegenheiten aufwenden müssen. Bei Kontakten
mit Ämtern soll ihnen ein so genannter Einheitlicher
Ansprechpartner (EA) zur Seite stehen, der alle
Formalitäten aus einer Hand erledigt. Das sieht ein
Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag in
Erster Lesung berät.
Kernpunkt
des Entwurfs ist die Gründung einer Anstalt öffentlichen
Rechts, an der sich das Land, die Kommunen und die
Wirtschaftskammern beteiligen. Unter ihrem Dach sollen die
EA für die Wirtschaft tätig werden. Schleswig-Holstein
ist eines der ersten Bundesländer, die die rechtlichen
Voraussetzungen für den Einheitlichen Ansprechpartner
schaffen.
Die EA sind
in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen. Sie sollen
die Ansiedlung von Firmen, die Erweiterung der
Produktpalette und die Existenzgründung erleichtern,
indem sie die Unternehmer als
"Verfahrensmanager" von Anfang bis Ende betreuen
und ihnen den Gang zu einer Vielzahl von Behörden
ersparen. Der EA soll sowohl für heimische als auch für
ausländische Firmen zuständig sein. Deshalb ist auch
eine internationale Vernetzung der Computer von Behörden
vorgesehen.
Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online Juni
2008
Stichwort: EU-Dienstleitungsrichtlinie
Die 2006 vom EU-Parlament beschlossene
Dienstleistungsrichtlinie will Vorschriften abbauen, um
den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen
ermöglichen. Sie sieht Erleichterungen für
niedergelassene Dienstleister vor – unter anderem die
Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und die
elektronische Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich
umfasst klassische Dienstleistungsberufe wie Frisöre,
IT-Spezialisten, Handwerker und Bauarbeiter. Sie ist aber
auch für Alten- und Kinderbetreuung,
Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung oder Müllabfuhr
gültig. Die Richtlinie ist Teil der Lissabon-Strategie,
mit der die Staatengemeinschaft bis 2010 zum weltweit
dynamischsten Arbeitsmarkt werden will. Die
Mitgliedsstaaten haben bis Dezember 2009 Zeit, die
Vorgaben in Landesrecht umzusetzen.
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