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Entwurf eines Gesetzes über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/2765

Gen-Tests sollen keine Grundlage für den
Einzug in den öffentlichen Dienst sein

Kiel (SHL/15.07.) Die Grünen sind im Landtag mit ihrem Vorstoß, Gen-Tests bei Bewerbern im öffentlichen Dienst des Landes zu verbieten, auf breite Zustimmung gestoßen. Die Initiative der Oppositionsfraktion lehnt sich am Gendiagnostikgesetz des Bundes an, das im Mai verabschiedet wurde und mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt. Ein entsprechender Entwurf für ein Landesgesetz wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Das Bundesgesetz gilt ausschließlich für Beamte des Bundes. Es regelt genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Betroffene nicht diskriminiert werden, auch wenn bei ihnen eine genetische Vorbelastung und damit eine höhere Anfälligkeit für spezielle Erbkrankheiten festgestellt wurde.

„Es darf keine Gerechtigkeitslücken geben", erklärte Angelika Birk von den Grünen. Auch die Mitarbeiter des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Körperschaften hätten Anspruch auf Schutz und informationelle Selbstbestimmung.

Hauptredner: Wilfried Wengler (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW), Innenminister Lothar Hay (SPD)


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