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Auf dieser
Seite:Gendiagnostik
im Öffentlichen Dienst
Top 15:
Entwurf
eines Gesetzes über den Schutz vor genetischen
Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen
Gesetzentwurf
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gen-Tests sollen
keine Grundlage für den
Einzug in den öffentlichen Dienst sein
Kiel (SHL/15.07.) Die Grünen sind
im Landtag mit ihrem Vorstoß, Gen-Tests bei Bewerbern im öffentlichen
Dienst des Landes zu verbieten, auf breite Zustimmung gestoßen. Die
Initiative der Oppositionsfraktion lehnt sich am Gendiagnostikgesetz des
Bundes an, das im Mai verabschiedet wurde und mit Beginn des kommenden
Jahres in Kraft tritt. Ein entsprechender Entwurf für ein Landesgesetz
wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Das Bundesgesetz gilt ausschließlich für Beamte des
Bundes. Es regelt genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die
Verwendung genetischer Proben und Daten. Das Gesetz soll sicherstellen,
dass Betroffene nicht diskriminiert werden, auch wenn bei ihnen eine
genetische Vorbelastung und damit eine höhere Anfälligkeit für
spezielle Erbkrankheiten festgestellt wurde.
„Es darf keine Gerechtigkeitslücken geben",
erklärte Angelika Birk von den Grünen. Auch die Mitarbeiter des
Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Körperschaften hätten
Anspruch auf Schutz und informationelle Selbstbestimmung.
Hauptredner:
Wilfried Wengler (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars
Harms (SSW), Innenminister Lothar Hay (SPD)
Hintergrund: Eine genetische Anfälligkeit für eine Krankheit darf
nach Ansicht der Grünen keine Nachteile bei einer
Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes
bedeuten. Die Oppositionsfraktion wendet sich deswegen
gegen genetische Untersuchungen von Bewerbern vor oder
auch nach ihrer Einstellung. Die entsprechenden Regeln des
Gendiagnostikgesetzes des Bundes müssten daher auch ins
Landesrecht übertragen werden, so die Forderung.
Das
Bundesgesetz, das im Mai beschlossen wurde und zum
Jahresende in Kraft treten soll, schützt Beamte,
Angestellte und Richter im öffentlichen Dienst des Bundes
vor solchen Gen-Tests. Von diesen Schutzstandards seien die
Mitarbeiter des Landes, der Kommunen und anderer
öffentlicher Körperschaften noch ausgeschlossen, monieren
die Grünen.
Das
Gendiagnostikgesetz regelt genetische Untersuchungen bei
Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten.
Es soll sicherstellen, dass Betroffenen nicht diskriminiert
werden, auch wenn bei ihnen eine genetische Vorbelastung
festgestellt wurde. Durch genetische Untersuchungen ist es
möglich, die für Krankheiten mitverantwortlichen Gene zu
finden. Dies trägt zur Früherkennung, zur Vorbeugung und
zur Behandlung der Krankheiten bei.