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Top 16: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte und zur Einführung eines Verwaltungsausschusses Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drucksache 16/2766 |
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Urnengang vor dem Aus: Kiel (SHL/15.07.) Die schwarz-rote Koalition will die Direktwahl der Landräte endgültig abschaffen und ehrenamtlich arbeitenden Kommunalpolitikern mehr Einfluss auf die Arbeit der Kreisverwaltung verschaffen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament nach Erster Lesung in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen hat. Demnach sollen nicht mehr die Wähler, sondern die Kommunalvertretungen künftig den Verwaltungschef wählen. Und: Dem Landrat wird ein Verwaltungsausschuss aus Kommunalpolitikern zur Seite gestellt. Insbesondere die Abschaffung des Urnengangs sorgte bei FDP und Grünen für Unbehagen. Die Landrats-Direktwahl wurde in Schleswig-Holstein 1995 eingeführt. In den letzten Jahren war sie aber nur auf geringes Interesse gestoßen. Die Wahlbeteiligung lag häufig nur um 20 Prozent. Deswegen sollen nun wieder, wie bereits vor 1995, die Kreistage die Verwaltungsspitzen für sechs bis acht Jahre wählen. Dies galt nach einem ersten Beschluss des Landtages bereits für die Landratswahlen in Pinnberg und Steinburg Anfang dieses Jahres. Oberbürgermeister sollen weiterhin Peter Eichstädt (SPD) verteidigte den Plan, eine demokratische Wahl wieder abzuschaffen. Der Landrat sei kein Regierungschef, sondern nur ein Verwaltungsoberhaupt. Es sei „systemfremd", dass ein Beamter sich einer Wahl stellen müsse. Das sah Karl-Martin Hentschel (Grüne) ganz anders: Offenbar fürchte die Koalition die demokratische Teilhabe der Bürger. Stattdessen, fügte Günther Hildebrand (FDP) an, drohe nun eine „Kungelei" zwischen den beiden großen Parteien bei der Besetzung des Postens. Demgegenüber soll es nach Willen der Koalition bei der Direktwahl der Oberbürgermeister in den größeren Städten des Landes bleiben. Diese Unterscheidung zwischen Land und Stadt sei „sachgerecht", befand der Sozialdemokrat Eichstädt, weil der "OB" sehr viel mehr „als Repräsentant der Stadt gesehen" werde. Anke Spoorendonk vom SSW will hingegen die Direktwahl komplett abschaffen – auch in den Städten. Mit der Vorlage der Koalition werde nun „das Gefälle zwischen Bürgermeister und gewählten Vertretern im Stadtrat weiterhin bestehen" bleiben, meint Spoorendonk. Verwaltungsausschuss soll Hauptausschuss ablösen Die Koalition will zudem die Kompetenzen der Verwaltungschefs beschneiden und die Rolle der Kreistage stärken. Der Landrat soll sich künftig bei wesentlichen Entscheidungen mit einem elfköpfigen Verwaltungsausschuss aus Kreistagsabgeordneten absprechen, der den bisherigen Hauptausschuss ersetzt. Hier muss der Landrat einmal monatlich Rede und Antwort stehen. Er muss über die Finanzlage des Kreises, die Umsetzung von Kreistagsbeschlüssen, die Lage der Verwaltung und den Zustand der öffentlichen Einrichtungen berichten. Zudem muss er nachträglich die Genehmigung für Eilentscheidungen einholen. „Wir stärken hiermit nachhaltig das Ehrenamt und schaffen bessere und transparentere Führungsstrukturen", argumentierte Peter Lehnert (CDU). Auch Innenminister Lothar Hay (SPD) lobte die „ausgewogene Verteilung von Kompetenzen zwischen Landrat und Verwaltungsausschuss". Mit dem Verwaltungsausschuss konnte sich die Opposition durchgehend nicht anfreunden. Hauptkritikpunkt: Das Gremium soll hinter verschlossenen Türen tagen. Damit, so der Liberale Hildebrand, würden alle Abgeordneten ohne Sitz in diesem Ausschuss zu „Abgeordnete zweiter Klasse". Auch die Kontrolle der Kommunalpolitik durch die Presse werde so „systematisch ausgeschaltet", fürchtete Grünen-Fraktionschef Hentschel. „Politik muss grundsätzlich offen und transparent sein", fand auch SSW-Frau Spoorendonk. |
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