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Auf dieser Seite: Landratswahlen / Verwaltungsausschuss 

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Top 16:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte und zur Einführung eines Verwaltungsausschusses
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD

Urnengang vor dem Aus: 
Koalition will Direktwahl der Landräte abschaffen

Kiel (SHL/15.07.) Die schwarz-rote Koalition will die Direktwahl der Landräte endgültig abschaffen und ehrenamtlich arbeitenden Kommunalpolitikern mehr Einfluss auf die Arbeit der Kreisverwaltung verschaffen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament nach Erster Lesung in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen hat. Demnach sollen nicht mehr die Wähler, sondern die Kommunalvertretungen künftig den Verwaltungschef wählen. Und: Dem Landrat wird ein Verwaltungsausschuss aus Kommunalpolitikern zur Seite gestellt. Insbesondere die Abschaffung des Urnengangs sorgte bei FDP und Grünen für Unbehagen.

Die Landrats-Direktwahl wurde in Schleswig-Holstein 1995 eingeführt. In den letzten Jahren war sie aber nur auf geringes Interesse gestoßen. Die Wahlbeteiligung lag häufig nur um 20 Prozent. Deswegen sollen nun wieder, wie bereits vor 1995, die Kreistage die Verwaltungsspitzen für sechs bis acht Jahre wählen. Dies galt nach einem ersten Beschluss des Landtages bereits für die Landratswahlen in Pinnberg und Steinburg Anfang dieses Jahres.

Oberbürgermeister sollen weiterhin 
direkt gewählt werden

Peter Eichstädt (SPD) verteidigte den Plan, eine demokratische Wahl wieder abzuschaffen. Der Landrat sei kein Regierungschef, sondern nur ein Verwaltungsoberhaupt. Es sei „systemfremd", dass ein Beamter sich einer Wahl stellen müsse. Das sah Karl-Martin Hentschel (Grüne) ganz anders: Offenbar fürchte die Koalition die demokratische Teilhabe der Bürger. Stattdessen, fügte Günther Hildebrand (FDP) an, drohe nun eine „Kungelei" zwischen den beiden großen Parteien bei der Besetzung des Postens.

Demgegenüber soll es nach Willen der Koalition bei der Direktwahl der Oberbürgermeister in den größeren Städten des Landes bleiben. Diese Unterscheidung zwischen Land und Stadt sei „sachgerecht", befand der Sozialdemokrat Eichstädt, weil der "OB" sehr viel mehr „als Repräsentant der Stadt gesehen" werde. Anke Spoorendonk vom SSW will hingegen die Direktwahl komplett abschaffen – auch in den Städten. Mit der Vorlage der Koalition werde nun „das Gefälle zwischen Bürgermeister und gewählten Vertretern im Stadtrat weiterhin bestehen" bleiben, meint Spoorendonk.

Verwaltungsausschuss soll Hauptausschuss ablösen

Die Koalition will zudem die Kompetenzen der Verwaltungschefs beschneiden und die Rolle der Kreistage stärken. Der Landrat soll sich künftig bei wesentlichen Entscheidungen mit einem elfköpfigen Verwaltungsausschuss aus Kreistagsabgeordneten absprechen, der den bisherigen Hauptausschuss ersetzt. Hier muss der Landrat einmal monatlich Rede und Antwort stehen. Er muss über die Finanzlage des Kreises, die Umsetzung von Kreistagsbeschlüssen, die Lage der Verwaltung und den Zustand der öffentlichen Einrichtungen berichten. Zudem muss er nachträglich die Genehmigung für Eilentscheidungen einholen.

„Wir stärken hiermit nachhaltig das Ehrenamt und schaffen bessere und transparentere Führungsstrukturen", argumentierte Peter Lehnert (CDU). Auch Innenminister Lothar Hay (SPD) lobte die „ausgewogene Verteilung von Kompetenzen zwischen Landrat und Verwaltungsausschuss".

Mit dem Verwaltungsausschuss konnte sich die Opposition durchgehend nicht anfreunden. Hauptkritikpunkt: Das Gremium soll hinter verschlossenen Türen tagen. Damit, so der Liberale Hildebrand, würden alle Abgeordneten ohne Sitz in diesem Ausschuss zu „Abgeordnete zweiter Klasse". Auch die Kontrolle der Kommunalpolitik durch die Presse werde so „systematisch ausgeschaltet", fürchtete Grünen-Fraktionschef Hentschel. „Politik muss grundsätzlich offen und transparent sein", fand auch SSW-Frau Spoorendonk.

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Hintergrund:
Die schwarz-rote Koalition will die Direktwahl der Landräte endgültig abschaffen und ehrenamtlich arbeitenden Kommunalpolitikern mehr Einfluss auf die Arbeit der Kreisverwaltung verschaffen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament in Erster Lesung berät. So sollen die gewählten Vertretungen künftig den Verwaltungschef wählen. Und: Dem Landrat wird ein so genannter Verwaltungsausschuss aus Kommunalpolitikern zur Seite gestellt.

Die Landrats-Direktwahl gibt es in Schleswig-Holstein seit 1995. In den letzten Jahren war sie aber nur auf geringes Interesse gestoßen. So haben sich im Kreis Nordfriesland im September 2007 lediglich 23,3 Prozent der Wähler beteiligt. Der selbe Wert wurde 2006 im Kreis Schleswig-Flensburg erreicht. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren es nur 12,3 Prozent. Deswegen sollen wieder, wie bereits vor 1995, die Kreistage die Verwaltungsspitzen wählen. Allerdings soll es bei der Direktwahl der Oberbürgermeister und der hauptamtlichen Bürgermeister in den vier kreisfreien Städten des Landes bleiben. Auch die Amtszeit von sechs bis acht Jahren soll unangetastet bleiben.

  Verwaltungsausschuss soll Hauptausschuss ersetzen

Die Koalition plant zudem, die Kompetenzen der Landräte zu beschneiden und die Rolle der Kreistage zu stärken. So soll sich der Landrat künftig bei wesentlichen Entscheidungen mit einem Verwaltungsausschuss absprechen, der den bisherigen Hauptausschuss ersetzen soll. Der Verwaltungsausschuss soll aus elf Kreistagsabgeordneten bestehen und nach Stärke der Fraktionen zusammengesetzt sein.

Der Landrat soll dem Verwaltungsausschuss einmal monatlich Rede und Antwort stehen. So muss er regelmäßig über die Finanzentwicklung des Kreises, über die Umsetzung von Kreistagsbeschlüssen, über die Lage der Verwaltung und über den Zustand der öffentlichen Einrichtungen berichten. Zudem muss er sich nachträglich die Genehmigung für Eilentscheidungen einholen. Damit wird der Verwaltungsausschuss ein eigenes Entscheidungsorgan in der Kommunalpolitik. Auch dies gab es schon einmal: Bis 1998 hatte der so genannte Kreisausschuss einen ähnlichen Einfluss.

Der Landtag hat das Thema zuletzt im Dezember 2008 diskutiert. Damals hat das Parlament ein so genanntes Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht, um die unmittelbar bevorstehenden Direktwahlen der Landräte von Steinburg und Pinneberg abzusagen und durch eine Kreistagswahl zu ersetzen.

Vorherige Debatte zum Thema (Vorschaltgesetz):
plenum-online
Dezember 2008

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Sonderseite zur Auflösung des Parlaments:
16.07.2009 - Der Ta g im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Parlamentsauflösung:
Dringlichkeitsantrag 
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Mo., 20.07.: Die Abstimmung

Do., 23.07.: Vertrauensfrage

Regierungserklärung...
...zum AKW Krünmmel

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Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um... 
...Kurt Böge und 
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"Genetische Diskriminierung"
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Untersuchungshaft
Medien-Staatsvertrag
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Vollzugsbeschwerde-Gesetz
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Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Fideikommiss
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