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Landesunterkünfte
für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Große Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/2438 Antwort der
Landesregierung / Federführend
ist das Innenministerium
Neumünster wird
Hauptstandort für Unterbringung von Flüchtlingen
Kiel (SHL/16.07.) In seiner
Antwort auf eine von den Grünen beantragte Große Anfrage zu den
Unterkünften für Flüchtlinge im Lande hat Innenminister Lothar
Hay (SPD) die geplante Schließung der Einrichtung in Lübeck mit
den kontinuierlich sinkenden Zugängen begründet. Bis zum Jahresende würden die Flüchtlinge deshalb am
Standort Neumünster – die zweite Unterkunft in
Schleswig-Holstein – zusammengelegt. Die dortige Unterkunft weise
die „bessere Bausubstanz" auf, habe „mehr Mitarbeiter"
und könne bis zu 400 Menschen aufnehmen, nannte der Innenminister
die Hintergründe. Der FDP-Abgeordnete Heiner Garg merkte hierzu an,
dass diese Rechnung nicht aufgehen könne, da in beiden
Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2008 über 500 Personen
untergebracht worden seien.
Während CDU und SPD die Entscheidung
begrüßten und die Situation der Flüchtlinge im Lande positiv
beurteilten, kam von Seiten der Opposition harsche Kritik: Grüne,
Liberale und SSW warnten vor einer dauerhaften Überbelegung der
Unterkunft in Neumünster. Sie warfen der Landesregierung vor, dass
es ihr vornehmlich um Kontrolle und Rückführung der Flüchtlinge
ginge. Dies zeige auch die Tatsache, dass Betroffene zum Teil drei
Jahre lang in der Unterkunft verbleiben müssten, ihren
Aufenthaltsort nicht verlassen dürften und – abgesehen von den
Kindern – keinen Deutschunterricht erhielten.
Die Große Anfrage wurde zur Beratung an den Innen-
und Rechtsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen.
Hintergrund: Die Landesregierung präsentiert ihre Antwort auf eine
59 Einzelfragen umfassende Große Anrage der Grünen zum
Thema Landesunterkünfte für Flüchtlinge in
Schleswig-Holstein.
Ein
Kernpunkt: Das Land will die zentrale Unterbringung von
Asylbewerbern und illegal Eingereisten im Haus
"Haart" in Neumünster konzentrieren. Da die
Zugangszahlen zuletzt kontinuierlich zurückgegangen seien,
könne das baufällige Haus "Vorwerk" in Lübeck
aufgegeben werden, so das Innenministerium. In Neumünster
stünden dann 400 Wohnplätze zur Verfügung. Dies sei
ausreichend, obwohl bald – wie auf Bundesebene verabredet
– 80 irakische Flüchtlinge aufgenommen werden müssten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2008 haben dem Papier zufolge
insgesamt 517 Bewohner in den beiden Landesunterkünften in
Lübeck und Neumünster gelebt. Die durchschnittliche
Aufenthaltsdauer in diesen Einrichtungen beträgt über ein
Jahr.
Hierunter
waren auch 32 schulpflichtige Kinder, die Schulen in der
Umgebung besuchen, nachdem sie in der Zentralunterkunft
ausreichend deutsch gelernt haben. Für Erwachsene bieten
das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeitersamariterbund
Deutschkurse an – zweimal zwei Stunden pro Woche. Auf dem
Gelände der Einrichtungen können die Bewohner auf
Freizeiteinrichtungen zurückgreifen wie Internet-Café,
Fitnessraum, Kindergarten, Kino oder Bolzplatz.
Der
Flüchtlingsbeauftragte des Landtages empfiehlt eine
Mindestwohnfläche von acht Quadratmetern pro Einwohner.
Dieser Wert werde im Lande eingehalten, so das Ministerium.
Stichwort: Große Anfrage
Eine Fraktion oder mindestens 18 Abgeordnete können
eine Große Anfrage an die Landesregierung stellen. An die
Beantwortung soll sich eine Aussprache im Landtag anschließen.
Kann eine Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantworten
werden, so muss der Präsident die Große Anfrage auf
Verlangen der Fragestellenden auf die Tagesordnung der nächsten
Plenarsitzung setzen.