Kiel (SHL/16.07.) Mit
breiter Mehrheit hat der Landtag eine weitere Konsequenz aus der HSH-Nordbank-Krise
gezogen. Der Landesrechnungshof soll künftig die Geschäfte des
Kreditinstitutes kontrollieren. Die Abgeordneten – mit Ausnahme
der beiden SSW-Vertreter – folgten damit einem Vorstoß der
Liberalen. Die Landesregierung als Anteilseigner, so die FDP in
ihrem Antrag, müsse das Prüfrecht des Rechnungshofes in der
Hauptversammlung der Bank gemeinsam mit dem Hamburger Senat
durchsetzen.
Hintergrund: Schleswig-Holstein und Hamburg halten
über 80 Prozent der HSH-Anteile und sind deshalb in der Lage, die
Informationsrechte des Rechungshofes in der Satzung zu verankern.
Finanzminister Rainer Wiegard begrüßte den Entschluss.
Sonderprüfung nach dem Aktiengesetz abgelehnt
Keine Mehrheit fand ein Vorstoß der Grünen: Die
Oppositionspartei hatte sich für eine Sonderprüfung der
Bank-Geschäftsführung nach dem Aktiengesetz stark gemacht. Laut
diesem hätte die Landesregierung darauf drängen sollen, dass das
Kreditersatz- und das internationale Immobiliengeschäft von 2003
bis 2008 sowie das damit im Zusammenhang stehende Risikomanagement
untersucht werden.
Während die CDU und Finanzminister Rainer Wiegard
(CDU) in der Debatte dafür warben, erst einmal die laufenden
Prüfverfahren abzuwarten, zeigten sich große Teile im Plenum
besorgt, dass eine Sonderprüfung zum jetzigen Zeitpunkt zu einer
Behinderung des Untersuchungsausschusses führen könnte. Der Antrag
der Grünen wurde bei fünf Enthaltungen mit 29 zu 22 Stimmen
abgelehnt.
Hauptredner: Frank Sauter (CDU), Birgit Herdejürgen
(SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (Grüne) und Lars
Harms (SSW)