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Auf dieser Seite: Abgeordnetengesetz 

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Top 5:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU u. FDP – Drs. 17/608
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drs. 17/621
(Ausschussüberweisung am 16. Juni 2010)
       Aufruf gemeinsam mit
Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion des SSW – Drucksache 17/652  
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Top 22:
Regierung an Sparplänen beteiligen

Antrag der Fraktion des SSW – Drucksache 17/653
       Aufruf gemeinsam mit
Top 40:
Resolution zur
- sofortigen Umsetzung der Einsparbeschlüsse der Landesregierung für die Mitglieder der Landesregierung, die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre sowie für die Verwaltungskosten der Landesregierung
- Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/705

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 17/695neu
Änderungsantrag der Fraktion B´ 90/GRÜNE – Drs. 17/709 


Landtag spart bei Zulagen – 
Heftiger Streit um Beitrag 
der Landesregierung

Opposition will auch Minister, Staatssekretäre und Rechnungshof-Präsident in die Pflicht nehmen

Kiel (SHL/08.07.) Als Beitrag zum geplanten drastischen Sparkurs hat der Landtag die Zulagen für Spitzen-Abgeordnete gekürzt. Ab August erhalten zum Beispiel der Landtagspräsident und die Fraktionsvorsitzenden nur noch einen 72-prozentigen Zuschuss zur Diät. Zurzeit sind es 80 Prozent. Angesichts der jüngst beschlossenen Streichung des beitragsfreien dritten KiTa-Jahres sei dieser Sparbeschluss „ein wichtiges Zeichen", merkte CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher an. Die Opposition sah allerdings nicht nur das Parlament, sondern auch die Landesregierung in der Pflicht, Einschnitte vorzunehmen. „Der Ministerpräsident und seine Minister wollen massive Sparbeiträge von anderen verlangen, selbst aber keinen Cent dazubezahlen", argwöhnte der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Das sei „beschämend".

Was die Opposition auf die Palme brachte: Die Landesregierung hatte die Einschnitte beim Parlament als Teil ihres Sparprogramms präsentiert – Kürzungen im eigenen Bereich sollen jedoch erst zu den Haushalsberatungen im Herbst folgen. Grünen und SPD drängten deshalb auf einen sofortigen Spar-Beitrag: Sie wollen die Diäten von Ministern, die zugleich ein Abgeordnetenmandat haben, kürzen. Zurzeit bekommen fünf von acht Kabinettsmitglieder, die gleichzeitig Abgeordnete sind, 15 Prozent der Diät zusätzlich zum Ministergehalt. Diesen Anteil wollten die beiden Oppositionsparteien per sofort auf zehn Prozent senken.

Damit stießen sie aber bei der Koalition auf Granit. Eine solche Gesetzesänderung brauche eine gründliche Beratung, betonte von Boetticher und warnte die Opposition vor einem „Tam-Tam"-Gebahren. „Sie verabschieden das KiTa-Gesetz in 48 Stunden, verschieben aber Kürzungen bei den Ministern auf den St. Nimmerleinstag", empörte sich deswegen die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold. Vertreter der Landesregierung beteiligten sich nicht an der Debatte.

Auch die weiteren Spar-Ideen der Opposition sollen nun im Innen- und Rechts- sowie im Finanzausschuss weiter besprochen werden. Das gilt etwa für den Vorschlag des SSW, die Einkünfte des Ministerpräsidenten, der Landesminister, der Staatssekretäre sowie des Präsidenten des Landesrechnungshofes (LRH) herunterzufahren. Diese Spitzenkräfte müssten „mit gutem Beispiel vorangehen", forderte Lars Harms. Das müsse auch für den LRH gelten, der in letzter Zeit einseitig für die Regierungskoalition Partei ergriffen habe.

Absage an Absenkung der Grunddiät

Nach Willen der SPD sollen zudem die Staatskanzlei, die Ministerien sowie die Landesvertretung in Berlin jeweils zehn Prozent Verwaltungskosten einsparen. Es soll nicht mehr Staatssekretäre als Minister geben – derzeit gehören dem Kabinett neben dem Regierungschef sieben Minister sowie zehn Staatssekretäre an. Die erst vor kurzem geschaffenen Stellen der Landesbeauftragten für Integration und für den Mittelstand sollen wieder abgeschafft werden, und die Zahl der Landtagsvizepräsidenten, die in dieser Wahlperiode vier beträgt, will die SPD wieder auf zwei senken. Diese Vorschläge seien „einfach, logisch und nachvollziehbar", so der Abgeordnete Peter Eichstädt, und das Land könne so 350.000 Euro im Jahr einsparen.

Vom Tisch ist hingegen der Vorstoß der Linken, die Grunddiät von knapp 7.000 Euro auf 6.250 Euro herunterzufahren. Dies seien keine „moderate Alibi-Kürzungen", so der Abgeordnete Uli Schippels. Im Gegenteil: Dies bringe „immerhin Einsparungen in Höhe von über 850.000 Euro". Wolfgang Kubicki (FDP) wehrte sich demgegenüber gegen einen „generellen Basar" nach dem Motto: „Wer bietet weniger?". Der beste Weg, beim Landtag zu sparen, sei eine Änderung des Wahlrechts, die in Zukunft eine Überschreitung der Sollstärke von 69 Abgeordneten ausschließt.

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Hintergrund:
Angesichts der geplanten drastischen Einschnitte im Landeshaushalt diskutiert die Landespolitik auch eigene Sparbeiträge. So sollen die Funktionszulagen im Landtag sinken, und die Opposition fordert eine größere Anstrengung von den Spitzen der Landesregierung.

Die Funktionszulagen der Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen sowie des Landtagspräsidenten und seiner Stellvertreterinnen sollen um jeweils zehn Prozent sinken. Dieser Vorschlag der Koalition ist im Innen- und Rechtsausschuss auf einhellige Zustimmung gestoßen. Die Funktionszulagen gehen in unterschiedlicher Höhe über die Grundentschädigung eines "normalen" Abgeordneten hinaus.

   Linke wollen auch Grundentschädigung kappen

In einem Änderungsantrag fordert Die Linke überdies, die monatliche Entschädigung der Abgeordneten von derzeit knapp 7.000 Euro auf 6.250 Euro zu senken. Die Grünen legen ein eigenes Papier vor, in dem sie zusätzlich die Übernahmen von Fahrt- und Übernachtungskosten der Abgeordneten neu regeln wollen.

Die Kappung der Funktionszulagen ist auch Teil des schwarz-gelben Sparpakets, das die Haushaltsstrukturkommission erarbeitet hat. Die Opposition hat in der Juni-Sitzung allerdings bemängelt, dass sich die Landesregierung nicht in ausreichendem Maße selbst am Sparkurs beteilige. Entsprechend legen SSW, SPD und Grüne nun eigene Vorschläge vor.

  Auch die Regierung und der LRH-Präsident
  sollen sich beteiligen

Der SSW will die Einkünfte des Ministerpräsidenten, der Landesminister, der Staatssekretäre sowie des Präsidenten des Landesrechnungshofes (LRH) herunterfahren. So soll das Gehalt des Regierungschefs nach Vorstellung der Oppositionsfraktion von derzeit circa 11.300 Euro auf etwa 10.850 Euro sinken. Staatsekretäre und der LRH-Präsident sollen demnach von der Besoldungsgruppe B 10 auf B 9 heruntergestuft werden. Nach den Plänen der Haushaltskommission soll eine Absenkung erst für künftige Amtsinhaber greifen, jedoch nicht für das aktuelle Personal.

Die Sozialdemokraten unterstützen diesen Vorstoß des SSW und legen noch weitere Einspar-Ideen auf den Tisch. So sollen die Staatskanzlei, die Ministerien sowie die Landesvertretung in Berlin jeweils zehn Prozent Verwaltungskosten einsparen. Es soll nicht mehr Staatssekretäre als Minister geben – derzeit gehören dem Kabinett neben dem Regierungschef sieben Minister sowie zehn Staatssekretäre an. Die erst vor kurzem geschaffenen Stellen der Landesbeauftragten für Integration und für den Mittelstand sollen wieder abgeschafft werden, und die Zahl der Landtagsvizepräsidenten, die in dieser Wahlperiode vier beträgt, soll nach Vorstellung der SPD wieder auf zwei sinken.

Nach Auffassung der Grünen könnte der Landtag – indirekt – in die Ministerbesoldung eingreifen, indem er den Anteil der Grunddiät senkt, den ein Minister mit Mandat erhält. Derzeit erhält ein Abgeordneter, der zugleich als Minister im Landeskabinett sitzt, 15 Prozent der Grunddiät zusätzlich zum Ministergehalt. Dieser Anteil soll nach Willen der Grünen auf fünf Prozent sinken.

Vorherige Debatte zum Thema (1. Lesung zum Abgeordnetengesetz): plenum-online Juni 2010

Stichwort: Diäten
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhalten für die Ausübung ihres Mandats eine monatliche finanzielle Entschädigung, die sie versteuern müssen. Zum 1. Januar 2010 beträgt diese Grundentschädigung 6.990 Euro. Für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten das Landtagspräsidium, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer so genannte "Funktionszulagen" in unterschiedlicher Höhe. Die Abgeordneten müssen sich um ihre Altersvorsorge selbst kümmern; sie erhalten dafür 1.500 Euro. Aufwandpauschalen und Tagegelder gibt es nicht.

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2. Lesung:

Funktionszulagen Landtag
1. Lesungen:
Ministergesetz
Wahlgesetz / Wahlalter
Vermessungs- und Katasterverwaltung
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Sachanträge:
Regierungsbeteiligung an Sparplänen
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Freiwilligendienste
Berichtsanträge:
Sicherungsverwahrung
Justiz-Dolmetscher
Regierungsberichte:

Justizvollzugsanstalten

Bäderverordnung

Jugendkriminalität
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

Ausschuss-Empfehlung:
Landes-Regulierungsbehörde
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Mittelstandsoffensive
Stromnetz-Entwicklung
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2. Lesung:

Essen in KiTas und Schulen
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Archiv-Wesen
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2. Lesung:

Meldegesetz / Amt für Soziale Dienste
(ohne Aussprache)
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