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Landtag spart bei
Zulagen –
Heftiger Streit um Beitrag
der Landesregierung
Opposition will auch Minister,
Staatssekretäre und Rechnungshof-Präsident in die Pflicht nehmen
Kiel (SHL/08.07.)
Als Beitrag zum geplanten drastischen Sparkurs hat der Landtag die
Zulagen für Spitzen-Abgeordnete gekürzt. Ab August erhalten zum
Beispiel der Landtagspräsident und die Fraktionsvorsitzenden nur
noch einen 72-prozentigen Zuschuss zur Diät. Zurzeit sind es 80
Prozent. Angesichts der jüngst beschlossenen Streichung des
beitragsfreien dritten KiTa-Jahres sei dieser Sparbeschluss „ein
wichtiges Zeichen", merkte CDU-Fraktionschef Christian von
Boetticher an. Die Opposition sah allerdings nicht nur das
Parlament, sondern auch die Landesregierung in der Pflicht,
Einschnitte vorzunehmen. „Der Ministerpräsident und seine
Minister wollen massive Sparbeiträge von anderen verlangen, selbst
aber keinen Cent dazubezahlen", argwöhnte der SSW-Abgeordnete
Lars Harms. Das sei „beschämend".
Was die Opposition auf die Palme
brachte: Die Landesregierung hatte die Einschnitte beim Parlament
als Teil ihres Sparprogramms präsentiert – Kürzungen im eigenen
Bereich sollen jedoch erst zu den Haushalsberatungen im Herbst
folgen. Grünen und SPD drängten deshalb auf einen sofortigen
Spar-Beitrag: Sie wollen die Diäten von Ministern, die zugleich ein
Abgeordnetenmandat haben, kürzen. Zurzeit bekommen fünf von acht
Kabinettsmitglieder, die gleichzeitig Abgeordnete sind, 15 Prozent
der Diät zusätzlich zum Ministergehalt. Diesen Anteil wollten die
beiden Oppositionsparteien per sofort auf zehn Prozent senken.
Damit stießen sie aber bei der
Koalition auf Granit. Eine solche Gesetzesänderung brauche eine
gründliche Beratung, betonte von Boetticher und warnte die
Opposition vor einem „Tam-Tam"-Gebahren. „Sie verabschieden
das KiTa-Gesetz in 48 Stunden, verschieben aber Kürzungen bei den
Ministern auf den St. Nimmerleinstag", empörte sich deswegen
die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold. Vertreter der
Landesregierung beteiligten sich nicht an der Debatte.
Auch die weiteren Spar-Ideen der
Opposition sollen nun im Innen- und Rechts- sowie im Finanzausschuss
weiter besprochen werden. Das gilt etwa für den Vorschlag des SSW,
die Einkünfte des Ministerpräsidenten, der Landesminister, der
Staatssekretäre sowie des Präsidenten des Landesrechnungshofes (LRH)
herunterzufahren. Diese Spitzenkräfte müssten „mit gutem
Beispiel vorangehen", forderte Lars Harms. Das müsse auch für
den LRH gelten, der in letzter Zeit einseitig für die
Regierungskoalition Partei ergriffen habe.
Absage an Absenkung der
Grunddiät
Nach Willen der SPD sollen zudem
die Staatskanzlei, die Ministerien sowie die Landesvertretung in
Berlin jeweils zehn Prozent Verwaltungskosten einsparen. Es soll
nicht mehr Staatssekretäre als Minister geben – derzeit gehören
dem Kabinett neben dem Regierungschef sieben Minister sowie zehn
Staatssekretäre an. Die erst vor kurzem geschaffenen Stellen der
Landesbeauftragten für Integration und für den Mittelstand sollen
wieder abgeschafft werden, und die Zahl der
Landtagsvizepräsidenten, die in dieser Wahlperiode vier beträgt,
will die SPD wieder auf zwei senken. Diese Vorschläge seien „einfach,
logisch und nachvollziehbar", so der Abgeordnete Peter
Eichstädt, und das Land könne so 350.000 Euro im Jahr einsparen.
Vom Tisch ist hingegen der
Vorstoß der Linken, die Grunddiät von knapp 7.000 Euro auf 6.250
Euro herunterzufahren. Dies seien keine „moderate
Alibi-Kürzungen", so der Abgeordnete Uli Schippels. Im
Gegenteil: Dies bringe „immerhin Einsparungen in Höhe von über
850.000 Euro". Wolfgang Kubicki (FDP) wehrte sich demgegenüber
gegen einen „generellen Basar" nach dem Motto: „Wer bietet
weniger?". Der beste Weg, beim Landtag zu sparen, sei eine
Änderung des Wahlrechts, die in Zukunft eine Überschreitung der
Sollstärke von 69 Abgeordneten ausschließt.
Hintergrund:
Angesichts der geplanten drastischen Einschnitte im
Landeshaushalt diskutiert die Landespolitik auch eigene
Sparbeiträge. So sollen die Funktionszulagen im Landtag
sinken, und die Opposition fordert eine größere
Anstrengung von den Spitzen der Landesregierung.
Die
Funktionszulagen der Vorsitzenden und Parlamentarischen
Geschäftsführer der Fraktionen sowie des
Landtagspräsidenten und seiner Stellvertreterinnen sollen
um jeweils zehn Prozent sinken. Dieser Vorschlag der
Koalition ist im Innen- und Rechtsausschuss auf einhellige
Zustimmung gestoßen. Die Funktionszulagen gehen in
unterschiedlicher Höhe über die Grundentschädigung
eines "normalen" Abgeordneten hinaus.
Linke wollen auch Grundentschädigung kappen
In einem
Änderungsantrag fordert Die Linke überdies, die
monatliche Entschädigung der Abgeordneten von derzeit
knapp 7.000 Euro auf 6.250 Euro zu senken. Die Grünen
legen ein eigenes Papier vor, in dem sie zusätzlich die
Übernahmen von Fahrt- und Übernachtungskosten der
Abgeordneten neu regeln wollen.
Die Kappung
der Funktionszulagen ist auch Teil des schwarz-gelben
Sparpakets, das die Haushaltsstrukturkommission erarbeitet
hat. Die Opposition hat in der Juni-Sitzung allerdings
bemängelt, dass sich die Landesregierung nicht in
ausreichendem Maße selbst am Sparkurs beteilige.
Entsprechend legen SSW, SPD und Grüne nun eigene
Vorschläge vor.
Auch
die Regierung und der LRH-Präsident
sollen sich beteiligen
Der SSW
will die Einkünfte des Ministerpräsidenten, der
Landesminister, der Staatssekretäre sowie des
Präsidenten des Landesrechnungshofes (LRH)
herunterfahren. So soll das Gehalt des Regierungschefs
nach Vorstellung der Oppositionsfraktion von derzeit circa
11.300 Euro auf etwa 10.850 Euro sinken. Staatsekretäre
und der LRH-Präsident sollen demnach von der
Besoldungsgruppe B 10 auf B 9 heruntergestuft werden. Nach
den Plänen der Haushaltskommission soll eine Absenkung
erst für künftige Amtsinhaber greifen, jedoch nicht für
das aktuelle Personal.
Die
Sozialdemokraten unterstützen diesen Vorstoß des SSW und
legen noch weitere Einspar-Ideen auf den Tisch. So sollen
die Staatskanzlei, die Ministerien sowie die
Landesvertretung in Berlin jeweils zehn Prozent
Verwaltungskosten einsparen. Es soll nicht mehr
Staatssekretäre als Minister geben – derzeit gehören
dem Kabinett neben dem Regierungschef sieben Minister
sowie zehn Staatssekretäre an. Die erst vor kurzem
geschaffenen Stellen der Landesbeauftragten für
Integration und für den Mittelstand sollen wieder
abgeschafft werden, und die Zahl der
Landtagsvizepräsidenten, die in dieser Wahlperiode vier
beträgt, soll nach Vorstellung der SPD wieder auf zwei
sinken.
Nach
Auffassung der Grünen könnte der Landtag – indirekt
– in die Ministerbesoldung eingreifen, indem er den
Anteil der Grunddiät senkt, den ein Minister mit Mandat
erhält. Derzeit erhält ein Abgeordneter, der zugleich
als Minister im Landeskabinett sitzt, 15 Prozent der
Grunddiät zusätzlich zum Ministergehalt. Dieser Anteil
soll nach Willen der Grünen auf fünf Prozent sinken.
Vorherige
Debatte zum Thema (1. Lesung zum Abgeordnetengesetz): plenum-online
Juni 2010
Stichwort:
Diäten
Die Abgeordneten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages erhalten für die Ausübung
ihres Mandats eine monatliche finanzielle Entschädigung,
die sie versteuern müssen. Zum 1. Januar 2010 beträgt
diese Grundentschädigung 6.990 Euro. Für die Ausübung
besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten das
Landtagspräsidium, die Fraktionsvorsitzenden sowie die
Parlamentarischen Geschäftsführer so genannte
"Funktionszulagen" in unterschiedlicher Höhe.
Die Abgeordneten müssen sich um ihre Altersvorsorge
selbst kümmern; sie erhalten dafür 1.500 Euro.
Aufwandpauschalen und Tagegelder gibt es nicht.
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