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Auf dieser Seite: Landeswahlgesetz 

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz / LWahlG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE –
Drucksache 17/669neu

Landtagswahl mit 16?

Rot-Grün will mehr „Jugend wagen" – Koalition reagiert ablehnend

Kiel (SHL/09.07.) Ein erneuter Anlauf zur Herabsetzung des aktiven Wahlrechts bei schleswig-holsteinischen Landtagswahlen von 18 auf 16 scheint auch in dieser Wahlperiode im Sande zu verlaufen. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich wie schon vor gut einem Jahr, als noch Schwarz-Rot regierte, gegen eine von SPD und Grünen beantragte Änderung des Wahlgesetzes ausgesprochen. In einer emotional geführten Ersten Lesung unterstützten die Linke und der SSW den Vorstoß. Im Mai vergangenen Jahres hatten die Sozialdemokraten den Vorstoß der Grünen weitgehend unterstützt, aber aus Rücksicht auf ihren damaligen Koalitionspartner CDU letztlich dagegen gestimmt.

Die meisten Jugendlichen hätten in dem Alter noch nicht genügend Reife, begründeten Markus Matthießen (CDU) und Gerrit Koch (FDP) ihre ablehnende Haltung. „Der Wahlakt ist kein Staatsbürgerkundeunterricht: Man gibt einem Kleinkind auch keine Streichhölzer, damit es unbeobachtet den verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuer lernen kann", meinte Matthießen. Koch brachte zudem verfassungsrechtliche Bedenken in die Debatte ein: Wer nicht volljährig ist, dürfe sich nicht zur Wahl stellen, sei nicht voll geschäftsfähig und unterliege dem Jugendstrafrecht. Innenminister Klaus Schlie (CDU) schloss sich dieser Haltung an und nannte die Altersgrenze „willkürlich". Das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten von jungen Leuten müsse „austariert" bleiben.

„Wir müssen mehr Jugend wagen"

Die Opposition ließ die Argumentation nicht gelten. Jugendliche würden heute im Alter von 16 bis 18 Jahren bereits viel Verantwortung übernehmen. „Sie engagieren sich ehrenamtlich etwa als Jugendgruppenleiter oder im Jugendparlament des Landtages und dürfen Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden", führte Serpil Midyatli (SPD) an. Auch Silke Hinrichsen (SSW) zeigte sich „hundertprozentig sicher, dass junge Menschen politisch entscheiden können". Linken-Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski monierte, die Gesellschaft erwarte, dass 16- und 17-Jährige nach ihrem Schulabschluss arbeiten und Steuergelder zahlen. „Aber diejenigen wählen, die ihre Steuern kassieren und an die Banken weiterleiten, das dürfen sie nicht", so Jezewski. „Wir müssen mehr Jugend wagen", meinte Thorsten Fürter (Grüne). Schließlich sei es die junge Generation, „die von den Konsequenzen der heutigen Entscheidungen am stärksten betroffen ist".

Ab 2011 können Minderjährige in Bremen über die Zusammensetzung des dortigen Senats mitbestimmen – es ist bisher das einzige Bundesland, wo eine derartige Regelung gilt. Bei Kommunalwahlen haben 16-Jährige in Schleswig-Holstein und in fünf weiteren Bundesländern bereits Wahlrecht.

Der Gesetzentwurf wird vor der Zweiten Lesung im Innen- und Rechtsausschuss beraten.

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Hintergrund:
Schon 16-Jährige sollen nach dem Willen der SPD und der Grünen über die Zusammensetzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages mitentscheiden können. Die Oppositionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre vorgelegt. Die Initiative zielt nur auf das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht: 16-Jährige dürften also nur wählen, könnten aber nicht selbst Landtagsabgeordnete werden.

Der Schritt bedeute „ein klares Signal an die junge Generation, dass sie von zentralen politischen Entscheidungen nicht weiter ausgeschlossen werden sollen", heißt es zur Begründung. Zudem fordere auch der Gedanke der Generationengerechtigkeit die verstärkte demokratische Teilhabe der Jüngeren an der politischen Willensbildung, da sich bereits in den nächsten Jahren der Anteil der älteren Wähler aufgrund des demographischen Wandels deutlich erhöhen werde.

  Schleswig-Holstein wäre nach Bremen 
  zweites Bundesland mit Wahlrecht ab 16

Bisher gibt es bundesweit nur in Bremen ein aktives Wahlrecht für  16-Jährige bei Landesparlamentswahlen. Bei Kommunalwahlen haben Jugendliche im Norden und in fünf weiteren Bundesländern bereits Wahlrecht.

Der Landtag hat diesen Vorschlag zuletzt im Mai 2009 auf Vorschlag der Grünen debattiert. Während Rot-Grün und SSW damals den Plan unterstützten, waren CDU und FDP dagegen.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
Mai 2009 (Meldung 2. Lesung: Juni 2009)

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

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2. Lesung:

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1. Lesungen:
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Wahlgesetz / Wahlalter
Vermessungs- und Katasterverwaltung
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Regierungsbeteiligung an Sparplänen
"Street-Viewing" / Google
Freiwilligendienste
Berichtsanträge:
Sicherungsverwahrung
Justiz-Dolmetscher
Regierungsberichte:

Justizvollzugsanstalten

Bäderverordnung

Jugendkriminalität
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

Ausschuss-Empfehlung:
Landes-Regulierungsbehörde
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Sachanträge:
AKW- Laufzeiten
Frauen in Führung
Berichtsanträge:
Mittelstandsoffensive
Stromnetz-Entwicklung
(ohne Aussprache)
Regierungsbericht:

Erneuerbare Energien

F i n a n z e n

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Dataport
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Parlamentsinformation / Sparhaushalt
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Kommunalfinanzen

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2. Lesung:

Essen in KiTas und Schulen
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Ethik- / Religionsunterricht
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Meldegesetz / Amt für Soziale Dienste
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Ambulante Behandlung
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F o r s t e n

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Umweltverträglichkeits-
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Biomasse

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M i n d e r h e i t en

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