Die meisten Jugendlichen hätten in dem Alter noch
nicht genügend Reife, begründeten Markus Matthießen (CDU) und
Gerrit Koch (FDP) ihre ablehnende Haltung. „Der Wahlakt ist kein
Staatsbürgerkundeunterricht: Man gibt einem Kleinkind auch keine
Streichhölzer, damit es unbeobachtet den verantwortungsvollen
Umgang mit dem Feuer lernen kann", meinte Matthießen. Koch
brachte zudem verfassungsrechtliche Bedenken in die Debatte ein: Wer
nicht volljährig ist, dürfe sich nicht zur Wahl stellen, sei nicht
voll geschäftsfähig und unterliege dem Jugendstrafrecht.
Innenminister Klaus Schlie (CDU) schloss sich dieser Haltung an und
nannte die Altersgrenze „willkürlich". Das Gleichgewicht
zwischen Rechten und Pflichten von jungen Leuten müsse „austariert"
bleiben.
„Wir müssen mehr Jugend wagen"
Die Opposition ließ die Argumentation nicht gelten.
Jugendliche würden heute im Alter von 16 bis 18 Jahren bereits viel
Verantwortung übernehmen. „Sie engagieren sich ehrenamtlich etwa
als Jugendgruppenleiter oder im Jugendparlament des Landtages und
dürfen Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden", führte
Serpil Midyatli (SPD) an. Auch Silke Hinrichsen (SSW) zeigte sich
„hundertprozentig sicher, dass junge Menschen politisch
entscheiden können". Linken-Fraktionschef Heinz-Werner
Jezewski monierte, die Gesellschaft erwarte, dass 16- und
17-Jährige nach ihrem Schulabschluss arbeiten und Steuergelder
zahlen. „Aber diejenigen wählen, die ihre Steuern kassieren und
an die Banken weiterleiten, das dürfen sie nicht", so Jezewski.
„Wir müssen mehr Jugend wagen", meinte Thorsten Fürter
(Grüne). Schließlich sei es die junge Generation, „die von den
Konsequenzen der heutigen Entscheidungen am stärksten betroffen
ist".
Ab 2011 können Minderjährige in Bremen über die
Zusammensetzung des dortigen Senats mitbestimmen – es ist bisher
das einzige Bundesland, wo eine derartige Regelung gilt. Bei
Kommunalwahlen haben 16-Jährige in Schleswig-Holstein und in fünf
weiteren Bundesländern bereits Wahlrecht.
Der Gesetzentwurf wird vor der Zweiten Lesung im
Innen- und Rechtsausschuss beraten.