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Bibliotheken zunehmend
gefragt – SSW will dauerhafte Absicherung
Kiel (SHL/08.07.) Der SSW will
die Existenz der Bibliotheken im Land sichern und ihren Erhalt als
kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich festschreiben. Außerdem sollen
ihnen bestimmte Aufgaben und Schwerpunkte zugeschrieben werden, und
die Büchereien der dänischen Minderheiten und der friesischen
Volksgruppe sollen künftig Anspruch auf Förderung haben. Die
Initiative stieß in Erster Lesung auf breite Zustimmung im Plenum.
Die Abgeordneten kamen überein, dem Gesetzesentwurf im
Bildungsausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss den Feinschliff
zu verpassen.
Bibliotheken stellen mit ihrem freien Zugang zu
Wissen und Informationen einen „Grundpfeiler des
gesellschaftlichen Miteinanders" dar, betonte die
SSW-Fraktionsvorsitzende Anke Spoorendonk. Der Entwurf sieht auch
eine festgeschriebene Finanzierung der Büchereien vor, ohne genaue
Summen zu nennen. „Dies hat einen ganz praktischen Grund, da die
Rechenregeln des Schleswig-Holsteinischen Büchereivereins nicht
ohne weiteres auf nicht-staatliche Bibliotheken übertragbar
sind", erklärte Spoorendonk. Derzeit fallen für die
öffentlichen Bibliotheken im Land jährlich Kosten in Höhe von
mehr als 31 Millionen Euro an, die zu zwei Dritteln von den Kommunen
finanziert werden. Den Rest übernehmen die Kreise und das Land.
Diskussion um kostenfreie Nutzung
Vor allem die Regierungskoalition
meldete einige im Ausschuss noch zu Klärende Fragen an. So
kritisierte Kirstin Funke (FDP), dass laut dem Gesetzesentwurf
festgeschrieben werden soll, alle Bibliotheken zur Mitgliedschaft im
Büchereiverein zu verpflichten. Zudem bedeute die geforderte
Evaluationspflicht zu viel Verwaltungsaufwand, und eine kostenfreie
Nutzung sei „kaum finanzierbar". Auch ihr CDU-Kollege
Wilfried Wengler meldete Bedenken zu der im Entwurf enthaltenen „umfassenden
Begründung für eine Festschreibung und Ausweitung staatlicher
Förderung" an.
„Es besteht Handlungsbedarf", forderte
dagegen Ines Strehlau von den Grünen. Sie mahnte, die Träger der
Büchereien müssten in die finanzielle Lage versetzt werden, ihre
Aufgaben wahrnehmen zu können. Heinz-Werner Jezewski (Linke) lobte,
der Entwurf beinhalte „die grundlegenden und wichtigen Forderungen
der betroffenen Fachverbände".
SPD regt Staatsbibliothek an
Hans Müller (SPD) regte eine Zusammenlegung der
Universitätsbibliotheken und der Landesbibliothek zur
Staatsbibliothek nach Hamburger Vorbild an. „Das wäre
kosteneffizienter und benutzerfreundlicher", so Müller.
Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) sah den Zeitpunkt der
Gesetzesinitiative als „problematisch" an, da die
Landesregierung derzeit die Förderrichtlinien überarbeite und die
Ergebnisse abwarten wolle.
Nach Angaben des Ministers stieg die Zahl der
Bibliotheken im Land von 1999 bis 2009 von 80 auf 108, die Zahl der
Ausleihen im gleichen Zeitraum von 12 auf 16 Millionen.
Hintergrund:
Der SSW will die Existenz der öffentlichen
Bibliotheken in Schleswig-Holstein mit einem eigenen
Gesetz garantieren. Büchereien seien ein wichtiger
Bestandteil der Gesellschaft und bräuchten darum eine
gesetzliche Grundlage, mit der das bestehende System
strukturell und finanziell abgesichert wird. Derzeit gebe
es keine rechtliche Bestandsgarantie, die eine Bibliothek
vor einer möglichen Schließung bewahre.
Der Entwurf
sieht eine festgeschriebene Finanzierung der Büchereien
vor. Derzeit fallen für die 168 öffentlichen Bibliotheken
jährlich Kosten in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro an,
die zu zwei Dritteln von den Kommunen finanziert werden. Den
Rest übernehmen die Kreise und das Land. Zukünftig sollen
dann auch die Büchereien der dänischen Minderheiten und
der friesischen Volksgruppe Anspruch auf Förderung und
Ausstattung haben.
Nach dem
Willen des SSW sollen Bibliotheken außerdem als kommunale
Pflichtaufgabe festgeschrieben werden. Außerdem müssten
die einzelnen Bibliotheken jeweils bestimmte Aufgaben und
Schwerpunkte zugeschrieben bekommen.
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