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Auf dieser Seite: Lebensmittelüberwachung 

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Top 28:
Kostendeckende Gebühren zur 
Lebensmittelüberwachung einführen

Antrag der Fraktion des SSW – Drucksache 17/684
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP –
Drucksache 17/732

Sollen auch "saubere"
Lebensmittel-Betriebe für 
Kontrollen bezahlen?

Kiel (SHL/08.07) Mit Skepsis hat eine breite Mehrheit im Plenum auf die SSW-Forderung nach einer effektiveren und kostendeckenden Kontrolle von Lebensmittel-Betrieben reagiert. CDU und FDP monierten, dass es für die vom SSW unterstellten Mängel bei der Überwachung keine belastbaren Zahlen gebe. Wenig Zuspruch erntete die Initiative auch von den anderen Oppositionsfraktionen: Sie kritisierten, dass jedes kontrollierte Unternehmen Gebühren für den Besuch der Lebensmittelprüfer entrichten soll – egal, ob Mängel aufgedeckt werden oder nicht.

Die Lebensmittel-Überwachung sei defizitär, verteidigte Lars Harms (SSW) den Vorstoß seiner Fraktion. Gebühren für jeden Kontroll-Besuch würden dem Land jährlich vier Millionen Euro einbringen. Damit könne die erforderliche Häufigkeit der Überprüfungen nach Vorgaben der EU erreicht werden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage sei es nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Betriebe, bei denen etwas beanstandet wird, von den Veterinärsämtern zur Kasse gebeten werden dürfen und ansonsten die Behörden bei den Prüfungen das finanzielle Risiko tragen müssten.

Ministerin Rumpf: Alleingang kommt nicht in Frage

Für Verbraucherschutzministerin Juliane Rumpf (CDU) macht die geforderte Gebühr nur dann Sinn, wenn diese auch in den anderen Bundesländern erhoben werden würde. Die Landesregierung sei mit diesem Ansinnen zuletzt allerdings im Bundesrat gescheitert. Ein „Alleingang" käme nicht in Frage, weil dies zu einer „Wettbewerbsverzerrung" führen würde, so Rumpf. Ihr Ministerium sei aber grundsätzlich bereit, zu prüfen, was eine Gebührenerhöhung für die Betriebe in Schleswig-Holstein bedeuten würde.

Der Antrag des SSW wurde zur Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie an den Finanzausschuss überwiesen. Überdies wurde die Landesregierung auf Initiative der Koalition aufgefordert, nach der Sommerpause einen Bericht mit aktuellen Daten und Fakten zur Lebensmittelüberwachung vorzulegen.

Weitere Hauptredner: Heiner Rickers (CDU), Andreas Beran (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Bernd Voß (Grüne), Ellen Streitbörger (Linke)

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Hintergrund:
Der SSW bemängelt, dass Lebensmittel-Betriebe in Schleswig-Holstein zu selten kontrolliert werden. Um die optimale Sicherheit bei der Lebensmittelüberwachung zu gewährleisten, fordert die Oppositionsfraktion nun mehr Kontrollen seitens der Veterinärämter. Damit die Landeskasse aber nicht weiter belastet wird, sollen die betroffenen Betriebe für die Kontrollen zahlen.

Gebührenpflichtig sollen sowohl „beanstandete als auch nicht beanstandete Verfolgungs-, Beschwerde- und Planproben, sowie die Regelkontrollen in den Betrieben" werden. Für den Fall, dass ein Betrieb umfangreicher oder häufiger kontrolliert wird, soll es eine „angemessene Gebührenregelung" geben.

Nach europäischem Recht müsse „regelmäßig und mit angemessener Häufigkeit" kontrolliert werden. Oberste Behörde für die Lebensmittelüberwachung ist in Schleswig-Holstein das Landwirtschaftsministerium. Für die konkrete Arbeit vor Ort sind die Veterinärämter der Kreise zuständig.

Vorherige Debatte zum Thema (Verbraucherinformation):
plenum-online
Juni 2009

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