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Auf dieser Seite: AKW-Laufzeiten 

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Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken

Antrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/686 

Streit um AKW-Laufzeiten 
und die Frage: Muss der 
Bundesrat zustimmen?

Kiel (SHL/07.07.) In einer emotionellen Debatte haben Regierungslager und Opposition ihre gegensätzliche Haltung im Atomstreit untermauert. Während CDU und FDP nach wie vor längere Laufzeiten für Kernkraftwerke der jüngeren Generation befürworten, wollen SPD, Grüne, SSW und Linke am vereinbarten Atomausstieg festhalten. Für zusätzlichen Streit zwischen den beiden politischen Lagern sorgte die Frage, ob die im Atomgesetz zu verankernde Laufzeitverlängerung der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Regierungsfraktionen wollen hier zunächst eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Die Opposition wiederum stellte klar, dass sie keinen Zweifel an der Beteiligung der Bundesländer habe.

Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) erklärte in der Debatte, dass die Landesregierung „auch zur Zustimmungsbedürftigkeit" neige. Denn: Im Gegensatz zum Energiekonsens aus dem Jahr 2001 würden Laufzeitverlängerungen Aufgaben und damit Kosten für die Länder nach sich ziehen. Allerdings, so der für die Atomaufsicht zuständige Minister, könne bei einer moderaten Laufzeitverlängerung womöglich eine Abstimmung im Bundesrat umgangen werden. Grundsätzlich, stellte Schmalfuß klar, „wäre der Bundesgesetzgeber gut beraten, einige ältere Anlagen vorzeitig vom Netz zu nehmen".

Anlass der Debatte war ein Antrag der Grünen, der mit der Stimmenmehrheit der Koalition abgelehnt wurde. Darin hatte die Oppositionspartei die Zustimmungspflicht des Bundesrates feststellen und darüber hinaus die Landesregierung verpflichten wollen, in der Länderkammer Laufzeitverlängerungen grundsätzlich abzulehnen.

Zur Vorgeschichte: Laufzeitverlängerung 
und Atomkonsens

Die Diskussion um längere AKW-Laufzeiten und um die Zustimmungspflicht in der Länderkammer schwelt seit Monaten. Medienberichten zufolge wollen CDU und FDP in Berlin die Betriebsdauer der 17 Meiler um mindestens acht Jahre verlängern. Dies soll Teil eines energiepolitischen Gesamtkonzepts sein, dessen Vorstellung Ende August erwartet wird. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, gegen eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, falls die Länderkammer übergangen werde. 

Den Atomkonsens über einen allmählichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie erzielten die damalige rot-grüne Bundesregierung und die Stromindustrie nach langen Verhandlungen im Juni 2000. Das Papier mündete in eine Novelle des Atomgesetzes, die der Bundestag Ende 2001 verabschiedet hat. Darin werden die Restlaufzeiten der Kraftwerke festgelegt. Von den 17 verbliebenen deutschen AKW liegen drei in Schleswig-Holstein. Brunsbüttel würde demnach 2012 vom Netz gehen, Brokdorf und Krümmel würden 2019 folgen. Die Meiler in Brunsbüttel und Krümmel stehen nach einer Pannenserie seit Sommer 2007 fast durchgehend still.

Hauptredner: Robert Habeck (Grüne), Jens Magnussen (CDU), Olaf Schulze (SPD), Oliver Kumbartzky (FDP), Ranka Prante (Linke), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
Für die Grünen im Landtag steht fest: Bei der von Schwarz-Gelb in Berlin geplanten Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Das Land bekomme zusätzliche „Vollzugsaufgaben im Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" aufgebrummt, so die Grünen, und müsse deshalb vorher gefragt werden. Bei einer möglichen Abstimmung in der Länderkammer soll Schleswig-Holstein dann nach Willen der Oppositionsfraktion gegen die Verlängerung der Restlaufzeiten votieren.

Damit befinden sich die Grünen auf einer Linie mit Teilen der Regierungskoalition in Kiel. Der für Reaktorsicherheit zuständige parteilose Justizminister Emil Schmalfuß hat Anfang Juni ein Gutachten vorgelegt, das wie die Grünen zu dem Schluss kommt, dass der Bundesrat zustimmen muss. Und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hat sich im April gegen eine „generelle Verlängerung der Laufzeiten" ausgesprochen: „Dafür wird es keine Stimme aus Schleswig-Holstein geben."

  Diskussion um Atomkonsens 
  aus dem Jahr 2000

Die Diskussion um längere AKW-Laufzeiten und um die Zustimmungspflicht in der Länderkammer schwelt seit Monaten. Medienberichten zufolge wollen CDU und FDP in Berlin die Betriebsdauer der 17 Meiler um mindestens acht Jahre verlängern. Dies soll Teil eines energiepolitischen Gesamtkonzepts sein, das Ende August vorliegen soll. SPD und Grüne haben angekündigt, gegen die entsprechende Änderung des Atomgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, falls die Länderkammer übergangen werde. Demgegenüber verweisen Christ- und Freidemokraten darauf, dass auch der rot-grüne Atomausstieg 2001 an den Ländern vorbei beschlossen wurde. Bayern hat bereits angekündigt, nachträglich gegen den Atomkonsens von 2001 zu klagen, falls Rot-Grün wegen der jetzt anstehenden Laufzeitverlängerung nach Karlsruhe zieht.

Den Atomkonsens über einen allmählichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie erzielten die damalige rot-grüne Bundesregierung und die Stromindustrie nach langen Verhandlungen im Juni 2000. Das Papier mündete in eine Novelle des Atomgesetzes, die der Bundestag Ende 2001 verabschiedet hat. Darin werden die Restlaufzeiten der Kraftwerke festgelegt. Von den 17 verbliebenen deutschen AKW liegen drei in Schleswig-Holstein. Brunsbüttel würde demnach 2012 vom Netz gehen, Brokdorf und Krümmel würden 2019 folgen. Die Meiler in Brunsbüttel und Krümmel stehen nach einer Pannenserie seit Sommer 2007 fast durchgehend still.

Vorherige Debatte zum Thema - mehr Info:
plenum-online
Januar  2010

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