Streit um
AKW-Laufzeiten
und die Frage: Muss der
Bundesrat zustimmen?
Kiel (SHL/07.07.) In
einer emotionellen Debatte haben Regierungslager und Opposition
ihre gegensätzliche Haltung im Atomstreit untermauert. Während
CDU und FDP nach wie vor längere Laufzeiten für Kernkraftwerke
der jüngeren Generation befürworten, wollen SPD, Grüne, SSW und
Linke am vereinbarten Atomausstieg festhalten. Für zusätzlichen
Streit zwischen den beiden politischen Lagern sorgte die Frage, ob
die im Atomgesetz zu verankernde Laufzeitverlängerung der
Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Regierungsfraktionen wollen
hier zunächst eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes
abwarten. Die Opposition wiederum stellte klar, dass sie keinen
Zweifel an der Beteiligung der Bundesländer habe.
Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos)
erklärte in der Debatte, dass die Landesregierung „auch zur
Zustimmungsbedürftigkeit" neige. Denn: Im Gegensatz zum
Energiekonsens aus dem Jahr 2001 würden Laufzeitverlängerungen
Aufgaben und damit Kosten für die Länder nach sich ziehen.
Allerdings, so der für die Atomaufsicht zuständige Minister,
könne bei einer moderaten Laufzeitverlängerung womöglich eine
Abstimmung im Bundesrat umgangen werden. Grundsätzlich, stellte
Schmalfuß klar, „wäre der Bundesgesetzgeber gut beraten,
einige ältere Anlagen vorzeitig vom Netz zu nehmen".
Anlass der Debatte war ein Antrag der Grünen, der
mit der Stimmenmehrheit der Koalition abgelehnt wurde. Darin hatte
die Oppositionspartei die Zustimmungspflicht des Bundesrates
feststellen und darüber hinaus die Landesregierung verpflichten
wollen, in der Länderkammer Laufzeitverlängerungen
grundsätzlich abzulehnen.
Zur Vorgeschichte: Laufzeitverlängerung
und Atomkonsens
Die Diskussion um längere AKW-Laufzeiten und um
die Zustimmungspflicht in der Länderkammer schwelt seit Monaten.
Medienberichten zufolge wollen CDU und FDP in Berlin die
Betriebsdauer der 17 Meiler um mindestens acht Jahre verlängern.
Dies soll Teil eines energiepolitischen Gesamtkonzepts sein,
dessen Vorstellung Ende August erwartet wird. SPD und Grüne haben
bereits angekündigt, gegen eine entsprechende Änderung des
Atomgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, falls die
Länderkammer übergangen werde.
Den
Atomkonsens über einen allmählichen Ausstieg
Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie erzielten die
damalige rot-grüne Bundesregierung und die Stromindustrie
nach langen Verhandlungen im Juni 2000. Das Papier
mündete in eine Novelle des Atomgesetzes, die der
Bundestag Ende 2001 verabschiedet hat. Darin werden die
Restlaufzeiten der Kraftwerke festgelegt. Von den 17
verbliebenen deutschen AKW liegen drei in
Schleswig-Holstein. Brunsbüttel würde demnach 2012 vom
Netz gehen, Brokdorf und Krümmel würden 2019 folgen. Die
Meiler in Brunsbüttel und Krümmel stehen nach einer
Pannenserie seit Sommer 2007 fast durchgehend still.
Hauptredner:
Robert Habeck (Grüne), Jens Magnussen (CDU), Olaf Schulze (SPD),
Oliver Kumbartzky (FDP), Ranka Prante (Linke), Lars Harms (SSW)