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Landtag weiter
uneins
über Frauenquote
Kiel (SHL/08.07.)
Nachdem sich die Justiz- und Gleichstellungsminister der Länder
im Juni dafür ausgesprochen hatten, den Frauenanteil in
börsennotierten Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, haben die
Grünen gemeinsam mit dem SSW ihre Forderung nach einer
Frauenquote in Führungspositionen erneuert. Unterstützung
erhielten sie von Sozialdemokraten und Linken. CDU und FDP zeigten
sich von einer Quotenregelung wenig begeistert. Die Koalition
setzt stattdessen in erster Linie auf eine Selbstverpflichtung der
Wirtschaft, und sie will bessere Anreize schaffen, um Beruf und
Familie zu vereinbaren. Die Ausschüsse Innen und Recht sowie
Wirtschaft beraten das Thema nun weiter.
„Frauen werden
Bundeskanzlerin, Frauen fliegen ins Weltall, aber Frauen in den
Führungsetagen der Wirtschaft müssen wir mit der Lupe
suchen", sagte die Grünen-Abgeordnete Marret Bohn in der
Debatte. Konkret fordern SSW und Grüne die Chefsessel in
börsennotierten Unternehmen gleichberechtigt bis zum Jahr 2015 zu
besetzen. Silke Hinrichsen vom SSW erachtet es auf dem Weg zu der
angepeilten 50-Prozent-Quote als unerlässlich, dass der Staat bei
der Besetzung von Frauen in Führungspositionen klare gesetzliche
Vorgaben machen muss. Die skandinavischen Länder zeigten, dass
eine Quotenregelung funktioniere, so Hinrichsen.
Justizminister Emil Schmalfuß
(parteilos) musste von den Grünen Kritik dafür einstecken, dass sich
Schleswig-Holstein in der Arbeitsgruppe der
Justizministerkonferenz, die die gesetzlichen Voraussetzungen für
eine Frauenquote prüft, nicht beteiligt.
Bereits im März hatte sich das
Parlament mit der ungleichen Bezahlung von Frauen beschäftigt.
Über eine Frauenquote in Unternehmen war zuletzt im Februar 2009
diskutiert worden.
Weitere Redner:
Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Siegrid Tenor-Alschausky (SPD),
Kirstin Funke (FDP), R. Prante (Linke), Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos)
Hintergrund:
Die Grünen fordern bis 2015 eine
50-Prozent-Frauenquote in den Vorständen großer
Aktiengesellschaften. Zudem soll die Landesregierung
Frauenförderpläne für den Öffentlichen Dienst des
Landes aufstellen und im Bund entsprechende gesetzliche
Regeln für private Unternehmen durchsetzen.
Die
Oppositionsfraktion bezieht sich mit ihrem Antrag auf die
Konferenz der Justiz- und Gleichstellungsminister, die
Ende Juni in Hamburg stattgefunden hat. Die Ressortchefs
des Bundes und der Länder haben sich darauf verständigt,
eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in
Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter
Unternehmen zu prüfen. Trotz einer Selbstverpflichtung
der Wirtschaft sei bislang zu wenig geschehen, monierten
die Minister laut Presseberichten.
Ministerkonferenz spricht
von 40-Prozent-Quote
Die
Ministerkonferenz strebt demnach eine schrittweise
ansteigende Quote an. Sie könne zunächst etwa bei 15 bis
20 Prozent liegen und später auf bis zu 40 Prozent
gesteigert werden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus
Hamburg, Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt soll die
Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung für mehr
Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen prüfen. Eine
solche Vorgabe erscheine grundsätzlich sowohl
verfassungsrechtlich als auch europarechtlich möglich.
Nach der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung sind weniger als ein Prozent der
Vorstände in den 100 größten deutschen Unternehmen
weiblich.
Der Landtag
hat die unterschiedliche Erwerbssituation von Männern und
Frauen zuletzt im Februar anlässlich des Equal Pay Day
debattiert.
Vorherige
Debatten zum Thema:
plenum-online Februar
2009, März
2010 (Equal Pay Day)
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