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Auf dieser
Seite: Sicherungsverwahrung
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Top 34:
Sicherungsverwahrung
Antrag der
Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/691
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Abschaffung der
Sicherungsverwahrung:
Behörden sind gewappnet
Justizminister schließt Einsatz von
Elektronischen Fußfessel nicht aus
Kiel (SHL/08.07.) Polizei
und Justiz in Schleswig-Holstein sind darauf vorbereitet, dass in
den nächsten Jahren möglicherweise sieben als gefährlich
eingeschätzte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung
freikommen. Das erklärte Justizminister Emil Schmalfuß
(parteilos) vor dem Landtag. Das sogenannte "Kieler
Sicherheitskonzept Sexualstraftäter" (KSKS) sehe eine enge
Beobachtung durch die Polizei vor, so der Minister. Da dies aber
einen „ganz erheblichen Aufwand" bedeute, will Schmalfuß
auch den Einsatz der Elektronischen Fußfessel nicht
ausschließen. Hierbei tragen die Betroffenen einen Sender am
Körper und können so ständig geortet werden.
Das Thema steht auf
der Agenda, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg im vergangenen Dezember entschieden hat, dass die in
Deutschland praktizierte rückwirkende Verlängerung der
Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Die
liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger
will deswegen eine Sicherungsverwahrung künftig nur noch
erlauben, wenn diese bereits im Urteil vorgesehen ist oder wenn
sich das Gericht eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten
hat. Das sorgt in der Berliner Koalition für Streit, und auch in
Kiel vertreten CDU und FDP in dieser Frage unterschiedliche
Standpunkte.
Koalitionäre in Kiel uneins /
Opposition warnt vor Populismus
Der FDP-Abgeordnete Gerrit Koch stellte sich
hinter die Bundesjustizministerin: Die Sicherungsverwahrung dürfe
nur bei Sexual- und Gewalttätern angewendet werden, und eine
nachträgliche Anordnung dürfe es „nur in absoluten
Ausnahmefällen" geben, forderte er. Demgegenüber machte
sich Barbara Ostmeier (CDU) dafür stark, die nachträgliche
Verwahrung beizubehalten: „Es gibt Fälle, in denen der Richter
den Täter während der Verhandlung nicht abschließend
einschätzen kann." In solchen Fällen müsse der Staat auch
später eingreifen können.
Die Oppositionsfraktionen warnten vor Populismus
in dieser Debatte. Thorsten Fürter, dessen Grünen-Fraktion das
Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, wehrte sich gegen das
Prinzip „Wegsperren, und zwar für immer". Dies sei „im
Rechtsstaat keine Alternative". „Eine hundertprozentige
Sicherheit kann und wird es leider nicht geben", stellte
Andreas Beran (SPD) fest und empfahl eine psychologische Betreuung
der Straftäter auch nach der Entlassung.
Silke Hinrichsen (SSW) betonte, die 1998
eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung habe eine „Spirale
der Strafverschärfungsforderung" ausgelöst. Dies sei
gefährlich. Und Antje Jansen (Linke) sprach sich dafür aus, den
Gedanken der Resozialisierung ins Zentrum des Strafvollzugs zu
rücken.
Hintergrund:
Die Grünen haken nach, welche Konsequenzen die
Landesregierung aus dem aktuellen Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur
Sicherungsverwahrung zieht. Das Urteil führt
möglicherweise zur verstärkten Freilassung schwerer
Straftäter.
Der EGMR in
Straßburg hatte im Mai die nachträgliche Verlängerung der
Sicherungsverwahrung erneut für rechtswidrig erklärt und
damit einen Einspruch der Bundesregierung gegen ein erstes
Urteil aus dem letzten Dezember zurückgewiesen. Bei der
Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr
eines Rückfalls besteht, eingesperrt, obwohl sie ihre
Haftzeit abgesessen haben. Sie war zunächst auf zehn Jahre
begrenzt. 1998 wurde diese Begrenzung aufgehoben. Einigen
Betroffenen, die vor 1998 verurteilt worden waren, wurde
daraufhin rückwirkend die Sicherungsverwahrung verlängert.
Der EGMR stellt nun in seinem Urteil fest, dass dies
unzulässig ist.
In
Schleswig-Holstein könnten sieben
Straftäter auf freien Fuß kommen
Konsequenz:
In den nächsten Monaten und Jahren könnten nach Angaben
des Bundesjustizministeriums etwa 90 betroffene Straftäter
in Deutschland freikommen. Ihre Freilassung geschieht
allerdings nicht von heute auf morgen – erst müssen die
Gerichte entscheiden. Das Straßburger Urteil betrifft
Täter in fast allen Bundesländern. In Schleswig-Holstein
sind sieben Menschen betroffen. Bei dreien von ihnen ist die
geltende Höchstfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen.
Vorbereitungskurse auf die Haftentlassung, wie in anderen
Ländern, sind laut Medienberichten im Lande nicht geplant.
Im Gespräch mit Betroffenen seien aber Hilfestellungen
vereinbart worden, heißt es.
Diskussion um Fußfesseln
Das
Bundeskabinett hat Ende Juni Eckpunkte für eine Neuordnung
der Sicherungsverwahrung beschlossen. Danach soll es sie nur
noch geben, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war. Die
nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden.
Der Bundestag beschloss in der Vorwoche, dass künftig der
Bundesgerichtshof bei allen Fällen von Sicherungsverwahrung
das letzte Wort haben soll.
Vor allem
für die Täter, die sich auf das Straßburger Urteil
berufen können und wahrscheinlich freikommen, werden auch
elektronische Fußfesseln in Betracht gezogen, um die
Freigelassenen orten zu können. Die Justizminister der
Länder hatten diese Vorschläge auf ihrer Konferenz in
Hamburg Ende Juni im Grundsatz begrüßt.
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