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Top 34:
Sicherungsverwahrung

Antrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/691 

Abschaffung der Sicherungsverwahrung: 
Behörden sind gewappnet

Justizminister schließt Einsatz von 
Elektronischen Fußfessel nicht aus

Kiel (SHL/08.07.) Polizei und Justiz in Schleswig-Holstein sind darauf vorbereitet, dass in den nächsten Jahren möglicherweise sieben als gefährlich eingeschätzte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Das erklärte Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) vor dem Landtag. Das sogenannte "Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter" (KSKS) sehe eine enge Beobachtung durch die Polizei vor, so der Minister. Da dies aber einen „ganz erheblichen Aufwand" bedeute, will Schmalfuß auch den Einsatz der Elektronischen Fußfessel nicht ausschließen. Hierbei tragen die Betroffenen einen Sender am Körper und können so ständig geortet werden.

Das Thema steht auf der Agenda, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im vergangenen Dezember entschieden hat, dass die in Deutschland praktizierte rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger will deswegen eine Sicherungsverwahrung künftig nur noch erlauben, wenn diese bereits im Urteil vorgesehen ist oder wenn sich das Gericht eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten hat. Das sorgt in der Berliner Koalition für Streit, und auch in Kiel vertreten CDU und FDP in dieser Frage unterschiedliche Standpunkte.

Koalitionäre in Kiel uneins / 
Opposition warnt vor Populismus

Der FDP-Abgeordnete Gerrit Koch stellte sich hinter die Bundesjustizministerin: Die Sicherungsverwahrung dürfe nur bei Sexual- und Gewalttätern angewendet werden, und eine nachträgliche Anordnung dürfe es „nur in absoluten Ausnahmefällen" geben, forderte er. Demgegenüber machte sich Barbara Ostmeier (CDU) dafür stark, die nachträgliche Verwahrung beizubehalten: „Es gibt Fälle, in denen der Richter den Täter während der Verhandlung nicht abschließend einschätzen kann." In solchen Fällen müsse der Staat auch später eingreifen können.

Die Oppositionsfraktionen warnten vor Populismus in dieser Debatte. Thorsten Fürter, dessen Grünen-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, wehrte sich gegen das Prinzip „Wegsperren, und zwar für immer". Dies sei „im Rechtsstaat keine Alternative". „Eine hundertprozentige Sicherheit kann und wird es leider nicht geben", stellte Andreas Beran (SPD) fest und empfahl eine psychologische Betreuung der Straftäter auch nach der Entlassung. 

Silke Hinrichsen (SSW) betonte, die 1998 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung habe eine „Spirale der Strafverschärfungsforderung" ausgelöst. Dies sei gefährlich. Und Antje Jansen (Linke) sprach sich dafür aus, den Gedanken der Resozialisierung ins Zentrum des Strafvollzugs zu rücken.

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Hintergrund:
Die Grünen haken nach, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung zieht. Das Urteil führt möglicherweise zur verstärkten Freilassung schwerer Straftäter.

Der EGMR in Straßburg hatte im Mai die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung erneut für rechtswidrig erklärt und damit einen Einspruch der Bundesregierung gegen ein erstes Urteil aus dem letzten Dezember zurückgewiesen. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, eingesperrt, obwohl sie ihre Haftzeit abgesessen haben. Sie war zunächst auf zehn Jahre begrenzt. 1998 wurde diese Begrenzung aufgehoben. Einigen Betroffenen, die vor 1998 verurteilt worden waren, wurde daraufhin rückwirkend die Sicherungsverwahrung verlängert. Der EGMR stellt nun in seinem Urteil fest, dass dies unzulässig ist.

  In Schleswig-Holstein könnten sieben
  Straftäter auf freien Fuß kommen

Konsequenz: In den nächsten Monaten und Jahren könnten nach Angaben des Bundesjustizministeriums etwa 90 betroffene Straftäter in Deutschland freikommen. Ihre Freilassung geschieht allerdings nicht von heute auf morgen – erst müssen die Gerichte entscheiden. Das Straßburger Urteil betrifft Täter in fast allen Bundesländern. In Schleswig-Holstein sind sieben Menschen betroffen. Bei dreien von ihnen ist die geltende Höchstfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen. Vorbereitungskurse auf die Haftentlassung, wie in anderen Ländern, sind laut Medienberichten im Lande nicht geplant. Im Gespräch mit Betroffenen seien aber Hilfestellungen vereinbart worden, heißt es.

  Diskussion um Fußfesseln

Das Bundeskabinett hat Ende Juni Eckpunkte für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Danach soll es sie nur noch geben, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden. Der Bundestag beschloss in der Vorwoche, dass künftig der Bundesgerichtshof bei allen Fällen von Sicherungsverwahrung das letzte Wort haben soll.

Vor allem für die Täter, die sich auf das Straßburger Urteil berufen können und wahrscheinlich freikommen, werden auch elektronische Fußfesseln in Betracht gezogen, um die Freigelassenen orten zu können. Die Justizminister der Länder hatten diese Vorschläge auf ihrer Konferenz in Hamburg Ende Juni im Grundsatz begrüßt.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

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I n n e n  / R e c h t

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1. Lesungen:
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Wahlgesetz / Wahlalter
Vermessungs- und Katasterverwaltung
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Sachanträge:
Regierungsbeteiligung an Sparplänen
"Street-Viewing" / Google
Freiwilligendienste
Berichtsanträge:
Sicherungsverwahrung
Justiz-Dolmetscher
Regierungsberichte:

Justizvollzugsanstalten

Bäderverordnung

Jugendkriminalität
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

Ausschuss-Empfehlung:
Landes-Regulierungsbehörde
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Sachanträge:
AKW- Laufzeiten
Frauen in Führung
Berichtsanträge:
Mittelstandsoffensive
Stromnetz-Entwicklung
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Regierungsbericht:

Erneuerbare Energien

F i n a n z e n

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Kommunalfinanzen

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2. Lesung:

Essen in KiTas und Schulen
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Ethik- / Religionsunterricht
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Meldegesetz / Amt für Soziale Dienste
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 A g r a r  /  U m w e l t  / 
F o r s t e n

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Umweltverträglichkeits-
prüfung

(ohne Aussprache)
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Biomasse

 E u r o p a  / 
M i n d e r h e i t en

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