Hintergrund:
EU-Bürger sollen in anderen Mitgliedsländern ihre
Muttersprache benutzen können, wenn sie von der Polizei
verhört werden und vor Gericht stehen. Zudem sollen alle
notwendigen Dokumente übersetzt werden. Das sieht eine
Richtlinie vor, die das Europäische Parlament im Juni
verabschiedet hat. Vor diesem Hintergrund will die Linke
von der Landesregierung wissen, ob im Lande vor diesem
Hintergrund neue Gesetze erlassen werden müssen und wie
teuer die Kosten für Dolmetscher vermutlich sein werden.
Nach dem EU-Beschluss haben die Mitgliedstaaten drei Jahre
Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die neue
Richtlinie legt Mindestvorschriften für das Recht auf
Übersetzungsleistungen in Strafverfahren fest, um die
Rechte von Verdächtigen oder Beschuldigten, die die
Sprache des Verfahrens nicht sprechen oder verstehen, zu
verbessern. Diese Rechte gelten für jede Person ab dem
Zeitpunkt, zu dem sie in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie
einer Straftat verdächtig oder beschuldigt wird, bis zum
Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Festlegung
des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung in
einem Rechtsmittelverfahren.
Die
Mitgliedstaaten sollen, unabhängig vom Verfahrensausgang,
für die entstehenden Dolmetschungs- und
Übersetzungskosten aufkommen, so die EU-Parlamentarier.
Die Richtlinie soll ein erster Schritt in einer Reihe von
Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer
EU-Mindestvorschriften in Strafrechtsfällen sein.
2. Lesung
Justizdolmetscher-Gesetz
(Meldung / ohne Aussprache): plenum-online Juni
2009
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