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Auf dieser Seite: Religions- / Ethikunterricht

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Gemeinsamer Ethik- und Religionskundeunterricht

Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache  17/694neu

Am Religionsunterricht 
wird nicht gerüttelt

Kiel (SHL/09.07.) An Schleswig-Holsteins Schulen wird es auch weiterhin einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht geben. Die Linken konnten sich im Landtag nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, den Religionsunterricht durch das Fach "Ethik-Religionskunde" zu ersetzen. In der Abstimmung, bei der die sonst übliche Fraktionsdiziplin aufgehoben worden war, votierte eine breite Mehrheit gegen den Vorstoß. Einige Redner kritisierten harsch, dass auch eine vertiefende Ausschuss-Überweisung abgelehnt wurde.

Die Politikerin der Linken, Ellen Streitbörger, verwies in der Debatte darauf, dass „der Anteil christlicher Schüler an den Schulen sinkt, während die Zahl der Konfessionslosen und Muslime steigt". Vor diesem Hintergrund könne das Fach "Ethik-Religionskunde" einen „Beitrag zu Toleranz, Respekt und Dialogfähigkeit" innerhalb einer immer heterogener werdenden Schülerschaft leisten. Die ablehnenden Redner zogen vor allem das in der Verfassung verbriefte Recht auf Religionsfreiheit, das Schulgesetz und die Staatskirchenverträge mit den Kirchen heran. Bildungsminister Ekkehard Klug verwies darauf, dass laut Gesetz, „niemand zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet" werden könne.

Das Fach Religion steht als einziges Schulfach unter dem Schutz des Grundgesetzes. In Artikel 7 heißt es: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Herlich Marie Todsen-Reese (CDU): Durch das Nebeneinander von Philosophie und konfessionellem Unterricht wird Schleswig-Holstein der Pluralität gerecht. Es werden keinesfalls – wie von den Linken behauptet – Schüler anderen Glaubens oder Konfessionslose ausgegrenzt.

Rolf Fischer (SPD): Schon jetzt findet im Religionsunterricht die Auseinandersetzung mit anderen Religionen statt. Es wäre darüber hinaus sinnvoll, Schülern ohne Konfession ein Unterrichtsangebot zu machen.

Jens-Uwe Dankert (FDP): Wie soll sicher gestellt werden, dass über alle Weltanschauungen und Religionen kompetent aufgeklärt wird? Die FDP ist gegen solche eine Vermischung.

Anke Erdmann (Grüne): Das Thema unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel. Viele Kinder haben mittlerweile einen bi-nationalen und bi-religiösen Hintergrund. Deshalb sollte die Debatte behutsam und nicht in der Rhetorik des Kulturkampfes geführt werden.

Anke Spoorendonk (SSW): Es gibt berechtigte Zweifel, ob das Modell des konfessionell gebundenen Bekenntnisunterrichtes weiter durchexerziert und auf weitere Konfessionen ausgeweitet werden sollte.

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Hintergrund:
Die Linken wollen den konfessionsgebundenen Religionsunterricht an Schleswig-Holsteins Schulen abschaffen und durch ein übergreifendes Fach „Ethik-Religionskunde" ersetzen.

Dies beseitige den „ausgrenzenden Charakter" der derzeitigen Praxis und sei ein „Beitrag zu Toleranz, Respekt und Dialogfähigkeit" innerhalb einer immer heterogener werdenden Schülerschaft, heißt es zur Begründung. Das neue Schulfach würde nach Überzeugung der Linken die Gleichbehandlung aller Schüler sichern – auch der Angehörigen anderer Glaubensrichtungen und der Konfessionslosen.

Das Fach Religion steht als einziges Schulfach unter dem Schutz des Grundgesetzes. In Artikel 7 heißt es: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

  Zwei Wochenstunden Religion bis 
  Klasse zwölf sollen die Regel sein

Der Landtag hat das Thema Religionsunterricht in den letzten Jahren mehrfach debattiert, zuletzt anlässlich einer Großen Anfrage im November 2007. Laut den damaligen Angaben des Bildungsministeriums sind, je nach Schulart, zwischen 61 und 70 Prozent der schleswig-holsteinischen Schüler evangelisch. Etwa fünf Prozent sind katholisch, zwischen 7,4 Prozent (an den Gymnasien) und 11,5 Prozent (an den Hauptschulen) gehören einer anderen Religion an. Bei rund einem Viertel der Schüler wird keine Religionszugehörigkeit vermerkt.

Laut der Stundentafel sind von der ersten bis zur zwölften Klasse in der Regel zwei Wochenstunden Religion vorgesehen. Dabei soll jeder Schüler den Unterricht seiner eigenen Konfession besuchen. Ab dem 15. Geburtstag sind die Schüler „religionsmündig" und können sich abmelden. Dies tun laut der Statistik des Ministeriums etwa sechs Prozent jedes Jahrgangs. Sie nehmen in der Regel ersatzweise am Philosophie-Unterricht teil.

Seit 2007 wird in Schleswig-Holstein an einigen Grundschulen Islam-Unterricht angeboten. Die Lehrer sind selbst Muslime, stehen im Landesdienst und haben eine entsprechende Fortbildung absolviert.

Debatte zum Religionsunterricht (Große Anfrage):
plenum-online
November 2007

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Wahlgesetz / Wahlalter
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Justizvollzugsanstalten

Bäderverordnung

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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

Ausschuss-Empfehlung:
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Sachanträge:
AKW- Laufzeiten
Frauen in Führung
Berichtsanträge:
Mittelstandsoffensive
Stromnetz-Entwicklung
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F i n a n z e n

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Kommunalfinanzen

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Ethik- / Religionsunterricht
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Meldegesetz / Amt für Soziale Dienste
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F o r s t e n

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