plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
Hintergrund: Auf Antrag von CDU und FDP wird die Landesregierung dem
Plenum ihre Einschätzung zum Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 7.
April zur Bäderverkaufsordnung darlegen. Im Mittelpunkt
des Berichts soll die Frage stehen, ob eine Änderung der
schleswig-holsteinischen Bäderverordnung erforderlich
ist.
Hintergrund:
Mit ihrem Urteilsspruch hatten die Richter in
Mecklenburg-Vorpommern die großzügigen Regelungen zu
Sonntagsöffnungen in Ferienorten gekippt. Diese erlaubten
vielen Geschäften, an bis zu 49 Sonntagen im Jahr zu
öffnen. In Schleswig-Holstein gibt es eine ähnliche
Bestimmung. Sie gilt für insgesamt 72 Kur- und
Tourismusorte. Hier dürfen Geschäfte vom 1. Januar bis
zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember
sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen.
Vorherige Debatten zum
Thema: plenum-online Juni
2005 (Bäderregelung), November
2006 (Gesetz Ladenschlusszeiten), Juni
2009 (Ladenöffnung Kiel)