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Simonis will an die Fördertöpfe
Ministerpräsidentin zur
Situation des Landes
Kiel (SHL/lno) - Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) will mit
weiteren Einsparungen den sinkenden Steuereinnahmen des Landes entgegensteuern. Alle Förderprogramme sollen in den beiden kommenden
Jahren um jeweils zehn Prozent gekürzt werden, kündigte sie am Mittwoch,
18. Juni 2003, in einer Regierungserklärung an. Für die Sozialsysteme in Deutschland forderte
die Regierungschefin Änderungen. "Sozialen Kahlschlag wird es mit der SPD aber nicht geben",
versicherte sie.
Zur Senkung der Lohnnebenkosten erneuerte Simonis ihre Forderung
nach Erhöhung der Mehrwertsteuer. Im Interesse der "sozialen Symmetrie" müsse auch die Erbschaftssteuer erhöht werden. Im Land
setzt Simonis weiter auf die Verschlankung der Verwaltung, um Kosten zu senken. Die Kommunen müssten sich einer Funktionalreform stellen.
Keine Einsparungen soll es auch künftig bei den Schulen geben, kündigte Simonis an.
Für den Doppelhaushalt der Jahre 2004 und 2005 will Simonis den
Anstieg der Nettoausgaben auf ein Prozent begrenzen. Neue Löcher bei
den Landesfinanzen seien aber zu befürchten, wenn die dritte Stufe der Steuerreform vorgezogen wird. Zum Ausgleich der Steuerausfälle
müsse es Einsparungen an anderer Stelle - etwa bei Subventionen - geben, meinte Simonis.
Signale an Kitas und
Hochschulen
Weiterhin kündigte die
Ministerpräsidentin an, den Kommunen künftig den gesamten
Landesanteil an der Kindertagesstätten-Finanzierung zu überlassen:
"Dazu wollen wir über den kommunalen Finanzausgleich für
2004/2005 je 60 Millionen Euro zweckgebunden für eine
Förderung von Kindern" zur Verfügung stellen. Und im Bereich
der Hochschulpolitik signalisierte Simonis den Hochschulen
Planungssicherheit - derart, dass "die Eckwerte der
Finanzausstattung für fünf Jahre festgelegt werden" und ab
2004 ein Investitionsfond mit jährlich fünf Millionen Euro
eingerichtet werden solle. Laufzeit ebenfalls fünf Jahre.
Die Regierungserklärung
im Wortlaut
Die Reaktionen
der Fraktionen:
Oppositionsführer
Martin Kayenburg (CDU) attestierte
Bund, Ländern und Gemeinden Handlungsunfähigkeit. Und: "Sie,
Frau Ministerpräsidentin, versuchen krampfhaft, sich über die
Runden zu retten." Notwendig seien "mutige, ehrliche,
durchgreifende Reformen", insbesondere um die im wesentlichen
"hausgemachten" ungünstigen Strukturen in der Wirtschaft zu
verbessern. Als Maßnahmen nannte er eine Lockerung des
Kündigungsschutzes, die Neugestaltung der sozialen
Sicherungssysteme, Bürokratieabbau, eine zukunftsträchtige
Bildungspolitik sowie eine leistungsfördernde Steuer- und
Abgabenpolitik. "Es gebe", so Kayenburg, "nichts
Unsozialeres als einen hochverschuldeten Haushalt".
Jutta Schümann (SPD)
betonte in Vertretung des erkrankten Fraktionsvorsitzenden Lothar
Hay, dass es zur Reformpolitik der Agenda 2010 keine Alternative
gäbe. Landespolitisch signalisierte sie im Namen der SPD-Fraktion der
Simonis-Regierung insbesondere die Unterstützung bei der
Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2004/2005. Vor diesem
Hintergrund stimmte Schümann der Ankündigung der
Ministerpräsidentin zu, sämtliche Förderprogramme um jeweils zehn
Prozent zu kürzen.
Wolfgang Kubicki (FDP):
"Schleswig-Holstein kann sich das Versagen der Landesregierung
nicht länger leisten". Außer den Schulden sei nichts
gewachsen, im Land herrsche unterdurchschnittliches Wachstum gepaart
mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Bei der Sanierung des
maroden Landeshaushalts greife Simonis in jüngster Zeit immer mehr
auf Konzepte der Opposition zurück, setze diese aber nur halbherzig
um. Um das Land aus der Krise zu führen, müsse den Unternehmen
ermöglicht werden, Gewinne in Schleswig-Holstein zu erwirtschaften,
forderte der Fraktionsvorsitzende der Liberalen: "Die Gewinne
von heute sind (…) die Arbeitsplätze von morgen."
Karl-Martin Hentschel
(B`90/Grüne) forderte angesichts der finanziellen und
wirtschaftlichen Situation zur parteiübergreifenden Zusammenarbeit
auf. Bundespolitisch warb er für die Umsetzung der Agenda 2010. Im
Mittelpunkt müsse – über das aktuelle Konzept der
Bundesregierung hinaus - dabei die Senkung der Sozialabgaben stehen.
Mindereinnahmen sollen nach der Vorstellung des
Fraktionsvorsitzender der Grünen über Verbrauchssteuern
eingenommen werden. "In Dänemark hat diese Politik", so
Hentschel, "zu einer Halbierung der Arbeitslosenquote geführt". Darüber hinaus mahnte er eine Reform des "zu
teuren" dreigliedrigen Schulsystems an.
Anke Spoorendonk (SSW)
nahm die Bundespolitik als Hauptursache für die angespannte Lage in
Schleswig-Holstein ins Visier. Als Beispiel führte sie unter
anderem die Schließung des Marinefliegergeschwaders 2 in
Eggebek/Tarp an. Als Eintritt in die Lösung der dringendsten Probleme
wie Steuermindereinnahmen, Arbeitslosenzahlen und Unterschüsse in
den Sozialversicherungssystemen forderte die Vorsitzende des SSW im
Landtag den Schulterschluss von Bund und Ländern. Für
Schleswig-Holstein wünschte sie sich, insbesondere mit Blick auf
die Verwaltung und Kommunen, mehr Mut zur Reformen.
Hintergrund:
Das Land
Schleswig-Holstein sieht sich einer Reihe drängender
Probleme gegenüber. So lag die Arbeitslosenquote im Mai
bei 9,4 Prozent und damit deutlich höher als im
Vorjahres-Monat (8,2 Prozent). Die Verschuldung des Landes
wird im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich um rund
580 Millionen Euro auf über 18 Milliarden Euro ansteigen.
Ministerpräsidentin
Heide Simonis (SPD) hat im Frühjahr ihre Regierung
umgebildet und die Zahl der Ministerien von acht auf
sieben reduziert. (Infos: "plenum-online",
Januar 2003) Die schwierige Haushaltslage will sie
durch einen Doppelhaushalt für die Jahre 2004/2005 in den
Griff bekommen.
Gut
anderthalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl ist
Simonis von ihrer Partei erneut zur Spitzenkandidaten
gekürt worden. Bei der Kommunalwahl im März hatte die
SPD schwere Verluste erlitten.
Stichwort:
Die
Ministerpräsidentin und die Mitglieder der
Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer
Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das
heißt eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen
Thema, abzugeben. Grundlagen dieser Regelung sind Artikel
21 der Landesverfassung und Paragraph 48 der
Geschäftsordnung. Der Landtag kann im Anschluss an eine
Regierungserklärung eine Aussprache zu diesem Thema
vornehmen, deren Dauer im Ältestenrat festgelegt wird.
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