Auf dieser Seite: Landeswassergesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2286 
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2755
Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 76. Sitzung am 13. Dezember 2002)
Drucksache: 15/2733
-Plenarprotokoll-

Saubere Gewässer für das Land
Landtag setzt EU-Richtlinien um

Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Seen, Flüsse und Küstenstriche sollen bis 2015 in einen ökologisch, chemisch und mengenmäßig gesunden Zustand versetzt werden. Das sieht die Änderung des Landeswassergesetzes vor, die der Landtag am Mittwoch, 18. Juni 2003, mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW in Zweiter Lesung beschlossen hat. Voraussichtliche Gesamtkosten der Umsetzung: rund 688 Millionen Euro. Die CDU, die mit einer eigenen Gesetzesvorlage keine Mehrheit fand, übte wie die Liberalen Kritik. Die strengen Vorgaben schaden der Landwirtschaft, verlautete aus den Reihen der Opposition. Ein weiterer Streitpunkt im Plenum: die Rolle der Kreise bei der Umsetzung der Vorgaben – sie hätten stärker beteiligt werden müssen, bemängelten Union und Liberale. Die rot-grüne Antwort: Der direkte Draht zu den kommunalen Wasserverbänden sei effektiver.

Die Neufassung der wasserrechtlichen Bestimmungen war notwendig geworden, nachdem die EU in ihrer Wasser-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 neue Standards vorgegeben hatte. Dem hatte sich im vergangenen Jahr bereits der Bund mit einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes angeschlossen. Nun muss die schleswig-holsteinische Landesregierung nachziehen. In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 20.000 Kilometern sowie etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.

Helmut Jacobs (SPD) bedauerte, dass die Kreise sich "im Schmollwinkel" befänden, weil die Umsetzung der Vorgaben durch die kommunalen Wasser- und Bodenverbände geleistet werden soll. Deren Kritik an der zu stark ökologisch geprägten Ausrichtung der Vorlage wiederum sei ernst genommen und eingearbeitet worden. Allgemein habe es bei allen Beteiligten eine "überwiegend positive" Reaktion geben.

CDU: "Übereifer" beim Minister

Für die CDU forderte Ursula Sassen die Regierung dazu auf, die Kreise nicht auszuschließen. Sie habe nach wie vor Bedenken, dass die Novelle zu höheren Gebühren führen könne. Sie beklagte den "Übereifer" des Umweltministers und fürchtete, es seien "überzogene" Umweltziele formuliert worden. Beispiel: Die Festlegung der Uferrandstreifen, in denen kein Anbau stattfinden dürfe, auf eine breite von zehn Metern schade den Landwirten, so Sassen.

Der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand betonte, es sei eine "ehrgeizige Aufgabe", die Gewässer im Lande bis 2015 entscheidend zu verbessern. Hierbei müssten auch die landwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Dies jedoch leiste die Regierungsvorlage nicht. Sie verursache im Gegenteil Nutzungs- und Einkommensverluste ohne für eine angemessene Entschädigung zu sorgen.

Detlef Matthiessen (Grüne) lobte das Gesetz als "wichtigen Baustein der europäischen Umweltpolitik". Es seien bereits "beachtliche Fortschritte" erzielt worden, dennoch gebe es nach wie vor Probleme. Hierzu gehörten, so Matthiessen, die Schadstoff-Einträge aus Luft, Verkehr und Landwirtschaft, die zu Algenbildung führen. Zudem stammten 100 Prozent des schleswig-holsteinischen Trinkwassers aus dem Grundwasser, weswegen die "schleichende Schließung" oberflächennaher Brunnen Fragen aufwerfe.

Müller: Schleswig-Holstein ist Vorreiter

Lars Harms (SSW) erkannte einen "enormen Fortschritt" darin, dass es nun eine "ganzheitliche Betrachtung" dieser Problematik gebe. Er lobte die Einbeziehung der Wasser- und Bodenverbände, der Naturschutzverbände und betonte, dass nun über Gemeindegrenzen hinweg geplant werden könne. Allerdings: Der Aspekt der Entwässerung, der an der Westküste eine große Rolle spiele, hätte stärker berücksichtigt werden müssen, so Harms.

Umweltminister Klaus Müller (B`90/Grüne) hob die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins hervor. Das Land habe die Richtlinie als erstes Bundesland umgesetzt. Zur Rolle des Landkreistages sagte er, dass die Regierung neben Land und Kommunen im Interesse einer effektiven Arbeit keine "dritte Ebene" gewollt habe.

Hintergrund:
 Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung der europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 nach. Gemäß der EU-Vorgaben sollen Gewässer bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden und ausreichend Entfaltungsraum erhalten.
  Unter anderem ist vorgesehen, dass Flüsse von der Quelle bis zur Mündung geschützt und bewirtschaftet werden. Die Gemeinden, Gemeindeverbände oder die Wasser- und Bodenverbände sollen dies im Rahmen der Selbstverwaltung gewährleisten. Gesamtkosten: 688 Millionen Euro.
  In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 20.000 Kilometern sowie etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.

weitere Informationen: Landtagszeitung Januar 2003 (01/03) 

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