Die Neufassung der
wasserrechtlichen Bestimmungen war notwendig geworden, nachdem die
EU in ihrer Wasser-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 neue
Standards vorgegeben hatte. Dem hatte sich im vergangenen Jahr
bereits der Bund mit einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
angeschlossen. Nun muss die schleswig-holsteinische
Landesregierung nachziehen. In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit
einer Gesamtlänge von 20.000 Kilometern sowie etwa 300
Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.
Helmut Jacobs (SPD) bedauerte, dass die Kreise sich "im
Schmollwinkel" befänden, weil die Umsetzung der Vorgaben
durch die kommunalen Wasser- und Bodenverbände geleistet werden
soll. Deren Kritik an der zu stark ökologisch geprägten
Ausrichtung der Vorlage wiederum sei ernst genommen und
eingearbeitet worden. Allgemein habe es bei allen Beteiligten eine
"überwiegend positive" Reaktion geben.
CDU: "Übereifer" beim Minister
Für die CDU forderte Ursula Sassen die Regierung dazu auf, die
Kreise nicht auszuschließen. Sie habe nach wie vor Bedenken, dass
die Novelle zu höheren Gebühren führen könne. Sie beklagte den
"Übereifer" des Umweltministers und fürchtete, es
seien "überzogene" Umweltziele formuliert worden.
Beispiel: Die Festlegung der Uferrandstreifen, in denen kein Anbau
stattfinden dürfe, auf eine breite von zehn Metern schade den
Landwirten, so Sassen.
Der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand betonte, es sei eine
"ehrgeizige Aufgabe", die Gewässer im Lande bis 2015
entscheidend zu verbessern. Hierbei müssten auch die
landwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Dies
jedoch leiste die Regierungsvorlage nicht. Sie verursache im
Gegenteil Nutzungs- und Einkommensverluste ohne für eine
angemessene Entschädigung zu sorgen.
Detlef Matthiessen (Grüne) lobte das Gesetz als
"wichtigen Baustein der europäischen Umweltpolitik". Es
seien bereits "beachtliche Fortschritte" erzielt worden,
dennoch gebe es nach wie vor Probleme. Hierzu gehörten, so
Matthiessen, die Schadstoff-Einträge aus Luft, Verkehr und
Landwirtschaft, die zu Algenbildung führen. Zudem stammten 100
Prozent des schleswig-holsteinischen Trinkwassers aus dem
Grundwasser, weswegen die "schleichende
Schließung" oberflächennaher Brunnen Fragen aufwerfe.
Müller: Schleswig-Holstein ist Vorreiter
Lars Harms (SSW) erkannte einen "enormen
Fortschritt" darin, dass es nun eine "ganzheitliche
Betrachtung" dieser Problematik gebe. Er lobte die
Einbeziehung der Wasser- und Bodenverbände, der
Naturschutzverbände und betonte, dass nun über Gemeindegrenzen
hinweg geplant werden könne. Allerdings: Der Aspekt der
Entwässerung, der an der Westküste eine große Rolle spiele,
hätte stärker berücksichtigt werden müssen, so Harms.
Umweltminister Klaus Müller (B`90/Grüne) hob die
Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins hervor. Das Land habe die
Richtlinie als erstes Bundesland umgesetzt. Zur Rolle des
Landkreistages sagte er, dass die Regierung neben Land und
Kommunen im Interesse einer effektiven Arbeit keine "dritte
Ebene" gewollt habe.