Auf dieser Seite: Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU  - Drs. 15/2056(neu) / 2. Fassung 
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 69. Sitzung am 9. Oktober 2002)
Drucksache: 15/2734
-Plenarprotokoll-

Mittelstand: Landtag wirft den
"Motor der Wirtschaft" an
 
Geschlossenes Ja zum Förderungs- und Vergabegesetz

Kiel (lno/SHL).  In seltener Einigkeit hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am Freitag, 20. Juni 2003, ein Gesetz zur Förderung des Mittelstandes verabschiedet. Es regelt die Vergabe von Fördermitteln des Landes. Sprecher aller Fraktionen lobten das gemeinsame Vorgehen aller Parteien. Sie machten aber auch deutlich, dass das neue Gesetz die grundsätzlichen Probleme des Mittelstandes nicht löst, da diese auf Bundesebene geklärt werden müssten.

Das neue Gesetz unter anderem schreibt den Vorrang der Privatwirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand fest. Zudem sieht es die Unterstützung für Existenzgründer vor und die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an kleinere und mittlere Unternehmen aus Fördermitteln des Landes. Weitere Punkte des von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzes sind die Förderung von Berufsbildungsstätten und die bessere Verknüpfung von Wirtschaft und Forschung.

Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) sprach von einem "ganz besonderen Signal einer partei- und fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit bei einem der wichtigsten Themen für Schleswig-Holstein". Ein Kernpunkt in dem Gesetz sei für ihn die festgeschriebene Mittelstandsverträglichkeit gesetzlicher Regelungen. Im Norden werde alles für den Mittelstand getan, was im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten getan werden könne, sagte Rohwer. Er hoffe auf einen Stimmungswandel zu Gunsten des Mittelstandes spätestens im nächsten Jahr.

"Der enorme Druck der Abgaben- und Steuerlast kann nur auf Bundesebene aufgelöst werden", betonte die CDU-Wirtschaftspolitikerin Roswitha Strauß. Ausdrücklich dankte sie ihrem SPD-Pendant Bernd Schröder für die gemeinsame Arbeit an dem Gesetz: "Dieser interfraktionelle Änderungsantrag ist das Ergebnis ordentlicher parlamentarischer Arbeit, die ein gemeinsames Ziel hatte und nicht wie so viele andere Initiativen durch politische Grabenkämpfe blockiert wurde."

Mittelstand trägt hiesige Wirtschaft

Auch Schröder hob hervor, dass mit dem gemeinsamen Vorgehen ein "Zeichen für den Mittelstand in Schleswig-Holstein" gesetzt wird.  Insbesondere, da der Mittelstand  "die tragende Säule der Wirtschaft in Schleswig-Holstein" sei.  98 Prozent der Unternehmen im Land hätten mittelständische Strukturen.

"Die Vorstellung, dass dieses Gesetz die Lage des Mittelstandes merklich verbessern würde, wäre reine Augenwischerei. Die Probleme (…) werden wir mit diesem Gesetz nur marginal ändern", befand die FDP-Abgeordnete Christel Aschmoneit-Lücke. Positiv merkte sie jedoch an:  Das Gesetz halte aber das Parlament  und die Landesregierung an, alte und neue Vorschriften zukünftig stärker zu prüfen.

Karl-Martin Hentschel (Grüne) merkte an, dass es im Bereich der Existenzgründungen besonders wichtig gewesen sei, "die Problemlagen von Frauen" zu berücksichtigen. Unterm Strich sei das Mittelstandsförderungsgesetz die Basis dafür, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit unseres Mittelstandes zu erhalten. 

 "Dass sich alle fünf im Landtag vertretenen Parteien auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt haben, zeigt, wie wichtig uns die Förderung des Mittelstandes ist", sagte der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Er fügte hinzu: Der SSW sehe viele Gründe dafür,  "nicht jede Leistung zu privatisieren und die Leistungserbringung nicht nur an ökonomischen Größen zu ermessen." 

Hintergrund:
 Mittelständische Unternehmer haben die Möglichkeit, bei Gründung oder Ausbau ihrer Firma staatliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Mögliche Förderarten sind Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen. Auf Landesebene werden solche Finanzierungen unter anderem von der Initiative "Arbeit für Schleswig-Holstein" oder der Investitionsbank übernommen. Bundeseigene Institute zur Wirtschaftsförderung sind zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank.
  Staatliche Förderprogramme haben in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Grund: Private Banken und Sparkassen müssen auf Grund der Basel II-Vereinbarung mehr Eigenkapital zur Absicherung von Krediten bereitstellen. Deshalb steigt für sie das Kreditrisiko. Die Folgen sind höhere Zinsen und eine vorsichtigere Kreditvergabe. Kleine und mittlere Betriebe sind hiervon besonders betroffen.
  Laut einer Umfrage des Inkasso-Unternehmens Creditreform beurteilt lediglich jedes fünfte mittelständische Unternehmen seine wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut. Nur noch 16 Prozent rechnen mit steigenden Umsätzen und gerade einmal 12 Prozent wollen Personal einstellen.

weitere Informationen zur 1. Lesung: Landtagszeitung - November 2002 (08/02)

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