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Mittelstand: Landtag
wirft den
"Motor der Wirtschaft" an
Geschlossenes Ja zum Förderungs- und Vergabegesetz
Kiel (lno/SHL).
In seltener Einigkeit hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am Freitag,
20. Juni 2003, ein Gesetz zur Förderung des Mittelstandes verabschiedet. Es regelt die Vergabe von
Fördermitteln des Landes. Sprecher aller Fraktionen lobten das gemeinsame Vorgehen aller Parteien. Sie machten aber auch deutlich,
dass das neue Gesetz die grundsätzlichen Probleme des Mittelstandes
nicht löst, da diese auf Bundesebene geklärt werden müssten.
Das neue Gesetz unter
anderem schreibt den Vorrang der Privatwirtschaft bei der Vergabe
von Aufträgen der öffentlichen Hand fest. Zudem sieht es die
Unterstützung für Existenzgründer vor und die Vergabe von
Krediten und Bürgschaften an kleinere und mittlere Unternehmen aus
Fördermitteln des Landes. Weitere Punkte des von der CDU-Fraktion
eingebrachten Gesetzes sind die Förderung von
Berufsbildungsstätten und die bessere Verknüpfung von Wirtschaft
und Forschung.
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) sprach von einem
"ganz besonderen Signal einer partei- und fraktionsübergreifenden
Zusammenarbeit bei einem der wichtigsten Themen für Schleswig-Holstein". Ein Kernpunkt in dem Gesetz sei für ihn die
festgeschriebene Mittelstandsverträglichkeit gesetzlicher Regelungen.
Im Norden werde alles für den Mittelstand getan, was im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten getan werden könne, sagte Rohwer. Er hoffe
auf einen Stimmungswandel zu Gunsten des Mittelstandes spätestens im
nächsten Jahr.
"Der enorme Druck der Abgaben- und Steuerlast kann nur auf
Bundesebene aufgelöst werden", betonte die CDU-Wirtschaftspolitikerin
Roswitha Strauß. Ausdrücklich dankte sie ihrem SPD-Pendant Bernd
Schröder für die gemeinsame Arbeit an dem Gesetz: "Dieser
interfraktionelle Änderungsantrag ist das Ergebnis ordentlicher
parlamentarischer Arbeit, die ein gemeinsames Ziel hatte und nicht
wie so viele andere Initiativen durch politische Grabenkämpfe
blockiert wurde."
Mittelstand trägt
hiesige Wirtschaft
Auch Schröder hob
hervor, dass mit dem gemeinsamen Vorgehen ein "Zeichen für den Mittelstand in Schleswig-Holstein"
gesetzt wird. Insbesondere, da der Mittelstand
"die tragende Säule der Wirtschaft in
Schleswig-Holstein" sei. 98 Prozent der Unternehmen im
Land hätten mittelständische Strukturen.
"Die Vorstellung,
dass dieses Gesetz die Lage des Mittelstandes merklich verbessern
würde, wäre reine Augenwischerei. Die Probleme (…) werden wir
mit diesem Gesetz nur marginal ändern", befand die FDP-Abgeordnete Christel Aschmoneit-Lücke.
Positiv merkte sie jedoch an: Das Gesetz halte aber das
Parlament und die Landesregierung an, alte und neue
Vorschriften zukünftig stärker zu prüfen.
Karl-Martin Hentschel
(Grüne) merkte an, dass es im Bereich der Existenzgründungen
besonders wichtig gewesen sei, "die Problemlagen von Frauen"
zu berücksichtigen. Unterm Strich sei das
Mittelstandsförderungsgesetz die Basis dafür, die Wettbewerbs-
und Leistungsfähigkeit unseres Mittelstandes zu erhalten.
"Dass sich
alle fünf im Landtag vertretenen Parteien auf einen gemeinsamen
Entwurf geeinigt haben, zeigt, wie wichtig uns die Förderung des
Mittelstandes ist", sagte der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Er
fügte hinzu: Der SSW sehe viele Gründe dafür, "nicht jede
Leistung zu privatisieren und die Leistungserbringung nicht nur an
ökonomischen Größen zu ermessen."
Hintergrund:
Mittelständische
Unternehmer haben die Möglichkeit, bei Gründung oder
Ausbau ihrer Firma staatliche Förderprogramme in Anspruch
zu nehmen. Mögliche Förderarten sind Zuschüsse,
Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen. Auf
Landesebene werden solche Finanzierungen unter anderem von
der Initiative "Arbeit für Schleswig-Holstein"
oder der Investitionsbank übernommen. Bundeseigene
Institute zur Wirtschaftsförderung sind zum Beispiel die
Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche
Ausgleichsbank.
Staatliche Förderprogramme haben in jüngster Zeit
an Bedeutung gewonnen. Grund: Private Banken und
Sparkassen müssen auf Grund der Basel II-Vereinbarung
mehr Eigenkapital zur Absicherung von Krediten
bereitstellen. Deshalb steigt für sie das Kreditrisiko.
Die Folgen sind höhere Zinsen und eine vorsichtigere
Kreditvergabe. Kleine und mittlere Betriebe sind hiervon
besonders betroffen.
Laut einer Umfrage des Inkasso-Unternehmens
Creditreform beurteilt lediglich jedes fünfte
mittelständische Unternehmen seine wirtschaftliche Lage
als gut oder sehr gut. Nur noch 16 Prozent rechnen mit
steigenden Umsätzen und gerade einmal 12 Prozent wollen
Personal einstellen.
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Informationen zur 1. Lesung: Landtagszeitung - November 2002 (08/02)
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