Top 06:
Entwurf eines Gesetzes
zur Aufhebung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über den
Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 08:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion
der CDU |
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Fehlbelegungsabgabe
fällt
Abgeordnete in Erster
Lesung einig
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Kiel (SHL). Die sogenannte Fehlbelegungsabgabe für besser
verdienende Mieter von Sozialwohnungen soll fallen. Der
Vorschlag der Landesregierung, die seit 1992 bestehende Abgabe
zum 01. November 2004 abzuschaffen, stieß am Mittwoch, 18. Juni
2003, bei allen Fraktionen auf positive Resonanz.
CDU und FDP begrüßten den Schritt zur Abschaffung,
bedauerten jedoch gleichzeitig, dass diese Maßnahme nicht schon
früher eingeleitet wurde. Dies sei jedoch nach Ansicht der SPD
aufgrund zu hoher finanzieller Belastungen für das Land nicht
früher möglich gewesen. Die Grünen befürworteten den
Regierungsentwurf auch deswegen, weil durch solvente Mieter in
Sozialwohnungen der Ghettobildung in den Stadtteilen
entgegengewirkt werden könne.
Nach Angaben von Innenminister Klaus Buß (SPD) seien durch
die "Fehlbelegungsabgabe" bis zum Jahr 2002 zwar 83
Millionen Euro in die Landeskassen geflossen, wovon 50 Millionen
Euro für die soziale Wohnraumförderung wieder eingesetzt
werden konnten. Jedoch steigen die Verwaltungskosten schneller
als die Einnahmen durch die Abgabe selbst. Dies liege zum einen
an dem sinkenden Sozialwohnungsanteil, zum anderen an der
kostenaufwendigen Errechnung der Mieten durch die
Investitionsbank. Bereits für 2004 könnten "keine
größeren Netto-Erträge mehr erwirtschaftet werden", so
der Innenminister. Trotz der Reform werde die soziale
Wohnraumförderung auch künftig nicht leiden.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und
Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Sozialausschuss
überwiesen.
Zitat der Debatte:
"Wir leben zwar alle unter dem selben Himmel, haben aber
nicht alle den selben Horizont." (Wolfgang Kubicki)
Hauptredner:
Monika Schwalm (CDU),
Renate Gröpel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich
(B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Die
Landesregierung will die 1992 eingeführte
Fehlbelegungsabgabe für besser verdienende Mieter von
Sozialwohnungen zum 1. November 2004 wieder abschaffen.
Grund: Der Anteil der zahlungspflichtigen Mieter sei in
den vergangenen elf Jahren von 25 auf 15 Prozent gesunken.
Zudem sinkt die Zahl der staatlich geförderten Wohnungen
mit Sozialbindung beständig. Dadurch sei ein ungünstiges
Verhältnis zwischen den Einnahmen aus der Abgabe und dem
anfallenden Verwalzungsaufwand entstanden. Vertreter des
Deutschen Mieterbundes begrüßten den Schritt.
Nach Angaben der Landesregierung sind
momentan noch rund
10.000 schleswig-holsteinische Mieter von der Abgabe
betroffen, die im Schnitt 49 Euro im Monat an das Land
zahlen. Bis 2002 hat das Land insgesamt 83 Millionen Euro
durch die Fehlbelegungsabgabe eingenommen. |
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CDU will
häusliche Gewalt
weiter eindämmen
Auch mehrwöchiges
Platzverbot gefordert
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Kiel (SHL). Die Polizei soll auf Vorschlag der CDU-Fraktion
mehr Befugnisse erhalten, um potenziellen Straftätern in den
Arm zu fallen. Die Christdemokraten hatten am Mittwoch, 18. Juni
2003, einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Landes-Verwaltungsgesetzes eingebracht, den das Parlament in
Erster Lesung beriet. Ziel: Die Beamten sollen prügelnde
Personen für zwei Wochen und mutmaßliche Kriminelle,
beispielsweise Beschaffungstäter aus der Drogenszene, bis zu
zehn wöchige Platzverbote erteilen dürfen. Die
Regierungskoalition sowie FDP und SSW signalisierten nur
teilweise Zustimmung.
Beim
Ziel, die häusliche Gewalt einzudämmen, bestand indes
Einigkeit. Der bereits vor anderthalb Jahren aufgelegte
Modellversuch der Landesregierung zum sogenannten "Wegweiserecht"
wurde einhellig gelobt. Unklarheit herrschte darüber, ob die bisherige
"Generalklausel zur Gefahrenabwehr" ausreiche, oder ob
genauere Paragraphen formuliert werden sollen. (Foto:
bis Mai dieses
Jahres wurden 165 prügelnde Personen basierend auf dem
Wegweiserechts "weg" gewiesen / Szene
nachgestellt)
In Punkto "genereller Platzverweis" auf Verdacht
erhielt die Union jedoch eine Absage aller übrigen Parteien.
Der Vorschlag sei rechtsstaatlich bedenklich und unpraktikabel,
weil sich seine Einhaltung nur schwer durchgehend überwachen
lasse, argumentierten die Kritiker im Parlament.
Der Entwurf wurde in den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Hauptredner:
Monika Schwalm (CDU),
Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene
Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus
Buß (SPD)
Hintergrund:
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Union
der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Vorbeugung von
Straftaten einräumen: Potentielle Verursacher von
häuslicher Gewalt sollen für bis zu zwei Wochen aus
ihrer Wohnung verbannt werden können. Und Personen sollen
bis zu zehn Wochen eine Gemeinde nicht betreten dürfen,
wenn der Verdacht besteht, dass sie dort eine Straftat
planen.
Seit
vergangenem Jahr läuft in einigen
schleswig-holsteinischen Städten bereits ein
Modellversuch zum so genannten "Wegweiserecht".
Hier haben Polizisten die Möglichkeit, gewalttätige
Personen für zwei Wochen aus ihrem Wohnumfeld zu
entfernen. Im Rahmen dieses Projekts sind laut
Presseberichten, die sich auf Angaben des Kieler
Frauenministeriums stützen, bis Mai dieses
Jahres 165 Männer "weg" gewiesen worden. Rund 2.800
Frauen und Kinder flüchteten pro Jahr vor häuslicher
Gewalt in ein schleswig-holsteinisches Frauenhaus.
weitere
Informationen zum "Wegweiserecht":
Landtagszeitung - November 2002 (08/02)
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