Auf dieser Seite: Fehlsubvention Wohnungen - Verwaltungsgesetz (Wegweiserecht)

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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2694
-Plenarprotokoll-
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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/2730
-Plenarprotokoll-
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Fehlbelegungsabgabe fällt
Abgeordnete in Erster Lesung einig

Kiel (SHL). Die sogenannte Fehlbelegungsabgabe für besser verdienende Mieter von Sozialwohnungen soll fallen. Der Vorschlag der Landesregierung, die seit 1992 bestehende Abgabe zum 01. November 2004 abzuschaffen, stieß am Mittwoch, 18. Juni 2003, bei allen Fraktionen auf positive Resonanz.

CDU und FDP begrüßten den Schritt zur Abschaffung, bedauerten jedoch gleichzeitig, dass diese Maßnahme nicht schon früher eingeleitet wurde. Dies sei jedoch nach Ansicht der SPD aufgrund zu hoher finanzieller Belastungen für das Land nicht früher möglich gewesen. Die Grünen befürworteten den Regierungsentwurf auch deswegen, weil durch solvente Mieter in Sozialwohnungen der Ghettobildung in den Stadtteilen entgegengewirkt werden könne.

Nach Angaben von Innenminister Klaus Buß (SPD) seien durch die "Fehlbelegungsabgabe" bis zum Jahr 2002 zwar 83 Millionen Euro in die Landeskassen geflossen, wovon 50 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung wieder eingesetzt werden konnten. Jedoch steigen die Verwaltungskosten schneller als die Einnahmen durch die Abgabe selbst. Dies liege zum einen an dem sinkenden Sozialwohnungsanteil, zum anderen an der kostenaufwendigen Errechnung der Mieten durch die Investitionsbank. Bereits für 2004 könnten "keine größeren Netto-Erträge mehr erwirtschaftet werden", so der Innenminister. Trotz der Reform werde die soziale Wohnraumförderung auch künftig nicht leiden.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Sozialausschuss überwiesen.

Zitat der Debatte:  "Wir leben zwar alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht alle den selben Horizont." (Wolfgang Kubicki)

Hauptredner: Monika Schwalm (CDU), Renate Gröpel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
 Die Landesregierung will die 1992 eingeführte Fehlbelegungsabgabe für besser verdienende Mieter von Sozialwohnungen zum 1. November 2004 wieder abschaffen. Grund: Der Anteil der zahlungspflichtigen Mieter sei in den vergangenen elf Jahren von 25 auf 15 Prozent gesunken. Zudem sinkt die Zahl der staatlich geförderten Wohnungen mit Sozialbindung beständig. Dadurch sei ein ungünstiges Verhältnis zwischen den Einnahmen aus der Abgabe und dem anfallenden Verwalzungsaufwand entstanden. Vertreter des Deutschen Mieterbundes begrüßten den Schritt.
  Nach Angaben der Landesregierung sind momentan noch rund 10.000 schleswig-holsteinische Mieter von der Abgabe betroffen, die im Schnitt 49 Euro im Monat an das Land zahlen. Bis 2002 hat das Land insgesamt 83 Millionen Euro durch die Fehlbelegungsabgabe eingenommen.

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CDU will häusliche Gewalt
weiter eindämmen

Auch mehrwöchiges Platzverbot gefordert

Kiel (SHL). Die Polizei soll auf Vorschlag der CDU-Fraktion mehr Befugnisse erhalten, um potenziellen Straftätern in den Arm zu fallen. Die Christdemokraten hatten am Mittwoch, 18. Juni 2003, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Verwaltungsgesetzes eingebracht, den das Parlament in Erster Lesung beriet. Ziel: Die Beamten sollen prügelnde Personen für zwei Wochen und mutmaßliche Kriminelle, beispielsweise Beschaffungstäter aus der Drogenszene, bis zu zehn wöchige Platzverbote erteilen dürfen. Die Regierungskoalition sowie FDP und SSW signalisierten nur teilweise Zustimmung.

Beim Ziel, die häusliche Gewalt einzudämmen, bestand indes Einigkeit. Der bereits vor anderthalb Jahren aufgelegte Modellversuch der Landesregierung zum sogenannten "Wegweiserecht" wurde einhellig gelobt. Unklarheit herrschte darüber, ob die bisherige "Generalklausel zur Gefahrenabwehr" ausreiche, oder ob genauere Paragraphen formuliert werden sollen. (Foto: bis Mai dieses Jahres wurden 165 prügelnde Personen basierend auf dem Wegweiserechts "weg" gewiesen / Szene nachgestellt)

In Punkto "genereller Platzverweis" auf Verdacht erhielt die Union jedoch eine Absage aller übrigen Parteien. Der Vorschlag sei rechtsstaatlich bedenklich und unpraktikabel, weil sich seine Einhaltung nur schwer durchgehend überwachen lasse, argumentierten die Kritiker im Parlament.

Der Entwurf wurde in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Monika Schwalm (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
 Mit ihrem Gesetzentwurf will die Union der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Vorbeugung von Straftaten einräumen: Potentielle Verursacher von häuslicher Gewalt sollen für bis zu zwei Wochen aus ihrer Wohnung verbannt werden können. Und Personen sollen bis zu zehn Wochen eine Gemeinde nicht betreten dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie dort eine Straftat planen.
  Seit vergangenem Jahr läuft in einigen schleswig-holsteinischen Städten bereits ein Modellversuch zum so genannten "Wegweiserecht". Hier haben Polizisten die Möglichkeit, gewalttätige Personen für zwei Wochen aus ihrem Wohnumfeld zu entfernen. Im Rahmen dieses Projekts sind laut Presseberichten, die sich auf Angaben des Kieler Frauenministeriums stützen, bis Mai dieses Jahres 165 Männer "weg" gewiesen worden. Rund 2.800 Frauen und Kinder flüchteten pro Jahr vor häuslicher Gewalt in ein schleswig-holsteinisches Frauenhaus.

weitere Informationen zum "Wegweiserecht": 
Landtagszeitung - November 2002 (08/02)

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