Auf dieser Seite: Hochschulgesetz  -  Zentral-Abitur

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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) – Einführung der Juniorprofessur – sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2718
-Plenarprotokoll-
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Top 13: 
Einführung einer zentralen Abiturprüfung
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/2703
-Plenarprotokoll-
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Zusage für Junior-Professuren  -
Absage an Studiengebühren

Landtag berät zwei Themen der Hochschulpolitik

Kiel (SHL). Der Landtag hat sich in der Ersten Lesung für die Einführung der sogenannten Junior-Professur und gleichzeitig erneut gegen Studiengebühren ausgesprochen. Mit der Junior-Professur, die die bisher übliche Habilitation auf lange Sicht abgeschaffen soll, haben die Parlamentarier am Freitag, 20. Juni 2003, die Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes auf Landesebene voran gebracht. Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bezeichnete den Schritt als kleine "akademische Kultur-Revolution". Sie betonte jedoch, dass es sich dabei um einen fließenden Prozess handele. Einer von der CDU und FDP beantragten Einführung von Studiengebühren  erteilte die Ministerin eine deutliche Absage.

Die Länder sollten sich nicht das Recht nehmen lassen, so Jost de Jager (CDU), selber Studiengebühren erheben zu können. "Das hat nichts damit zu tun, dass wir die Kosten für die Finanzierung der Hochschulen abwälzen wollen auf die Studierenden." Er bedauerte die Abschaffung der Habilitation. "Damit wird ein seit anderthalb Jahrhunderten bewährtes System - ohne Not - in die Tonne gedrückt."

Jürgen Weber (SPD) stellte einen Vergleich auf: In Deutschland würden Professoren im Schnitt mit 41 Jahren berufen, in Europa mit 31 Jahren. Die Einführung der Junior-Professur sei eine "Abkehr vom 19. Jahrhundert". Das gebührenfreie Erststudium solle auf jeden Fall beibehalten werden. "Wir wollen keinen Einstieg in Studiengebühren."

Ekkehard Klug (FDP) forderte Unterstützung für die Klage einiger Länder gegen das Verbot von Studiengebühren. Er könne sich vorstellen, aus Kostengründen weggefallene Studienplätze - etwa im Bereich der Medizin - an zahlungswillige Studenten zu vergeben. "Warum soll man diesen Weg nicht einmal versuchen?" Das Hochschulrahmengesetz bezeichnete er als "technokratisch".

Angelika Birk (Grüne) freute sich über mehr Rechte und Selbständigkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs. "Jetzt kommt es auf das klein Gedruckte an." Dabei setze sie auf entsprechende Übergangsregelungen. Zum Thema Studiengebühren forderte sie einen gesellschaftlichen Konsens. Generell gelte: "Wir brauchen mehr und nicht weniger Studierende in Deutschland."

Anke Spoorendonk (SSW) begrüßte die Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes. Zwar sei die Junior-Professur fortschrittlich, die Verbeamtung auf Zeit halte sie jedoch nicht für innovativ. Zu Gebühren an den Hochschulen sagte sie: "Wir meinen, dass Studiengebühren generell Studienwillige abschrecken."

Beschlussfassung:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz wurde einstimmig an den Bildungsausschuss überwiesen.
Der Antrag der CDU und FDP wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW abgelehnt.

Hintergrund:
 
Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum Universitätsprofessor soll neu gestaltet werden. Geregelt wird das vom neuen Hochschul-Rahmengesetz des Bundes, das der Landtag für Schleswig-Holstein umsetzt. Geplant ist die Einführung einer Juniorprofessur, die an die Stelle der alt hergebrachten Habilitation treten soll. Qualifizierte Absolventen sollen möglichst unmittelbar nach Studienabschluss einen auf maximal sechs Jahre befristeten Vertrag erhalten, um früher als bislang üblich Professor zu werden und eigenverantwortlich in Forschung und Lehre arbeiten zu können. Dadurch sollen junge Top-Wissenschaftler im Lande gehalten werden.
  Im Rahmen eines Bund-Länder-Programms soll in den kommenden drei Jahren jede Juniorprofessur mit 60.000 Euro gefördert werden. In Schleswig-Holstein sind bisher 22 Stellen ausgeschrieben, von denen bis Februar dieses Jahres 13 besetzt waren.

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Nord-CDU bleibt allein mit 
Forderung nach Zentralabitur 

Kiel (lno/SHL). Mit ihrer Forderung nach einem Zentralabitur steht die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag weiterhin allein. Alle anderen Fraktionen sprachen sich am Freitag, 20. Juni 2003, gegen die zentrale Abschlussprüfung aus. Der Norden hinke damit den meisten Bundesländern hinterher, beklagte die CDU-Bildungspolitikerin Sylvia Eisenberg. Zwölf von 16 Ländern hätten das Zentralabitur bereits oder wollten es einführen. Es gehe um mehr Gerechtigkeit und Transparenz, sagte Eisenberg: "Landesweit einheitlich gestellte Prüfungsaufgaben auf der Basis gesicherter Standards und Zielvorgaben sind schlicht und einfach gerechter, weil sie an alle Oberstufenschüler die gleichen Anforderungen stellen".

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) lehnte das Zentralabitur ab. Das Land gehe andere Wege, um in den Prüfungen Vergleichbarkeit, Qualitätssicherung und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Die dezentral gestellten Aufgaben würden bereits durch die Schulaufsicht geprüft und genehmigt, sagte Erdsiek-Rave. Und der SPD-Abgeordnete Henning Höppner betonte, Schleswig-Holsteins Gymnasien seien leistungsstark und prüfungserfahren. 

Auch der FDP- Bildungspolitiker Ekkehard Klug lehnte die Initiative der Union ab: "Ein Zentralabitur bietet keine Gewähr für ein hohes Niveau gymnasialer Bildung". Ziel müsse sein, fügte Angelika Birk (Grüne) hinzu, mehr Anreize zum Qualitätswettbewerb zu schaffen und nicht neue "Zwangsveranstaltungen". Die SSW-Vorsitzende im Landtag, Anke Spoorendonk, sah ein weiteres Problem mit dem Zentral-Abi als nicht beseitigt an, nämlich "das Problem der Zensuren-Gebung in den Griff zu bekommen". 

Hintergrund:
 Sieben der 16 Bundesländer geben über ihre Bildungsministerien zentral die Aufgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen vor: Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Über die Einführung des Zentralabiturs wird auch in Hessen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg nachgedacht.
  Befürworter betonen, durch die zentralen Prüfungen würde die Vergleichbarkeit der Reifezeugnisse erhöht und damit eine größere Gerechtigkeit und mehr Leistungsanreize geschaffen. Demgegenüber verweisen Kritiker darauf, dass zentral vorgegebene Tests zu einem auf stures Fakten-Lernen ausgerichteten Unterricht führten.

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