Auf dieser Seite: Handwerksordnung - Existenzgründung

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Top 24: 
Handwerksordnung mit Bedacht weiterentwickeln
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache
15/2754

Drucksache: 15/2729
-Plenarprotokoll-
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW - Drucksache 15/2766

Top 39: 
Förderung von Existenzgründungen
Landtagsbeschluss vom 3. April 2003 – Drs. 15/2565, 15/2590
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2716
-Plenarprotokoll-
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Handwerksordnung: Pro und kontra 
Landtag einigt sich auf gemeinsamen Antrag / 
Lockerung des Meisterzwangs umstritten 

Kiel (SHL). Der Landtag hat sich Partei übergreifend für eine behutsame Reform der Handwerksordnung eingesetzt. Die Abgeordneten einigten sich auf eine gemeinsame Position zu den Vorschlägen der SPD-Bundestagsfraktion, ein so genanntes "Vorschaltgesetz" einzuführen. Die in diesem Gesetz vorgesehene verstärkte Förderung von Kleinbetrieben, wie beispielsweise mittels der Ich-AG, darf jedoch nicht zu Lasten der alt eingesessenen Betriebe gehen - so der allgemeine Tenor im Plenum. Hierzu wurde nach der Beratung am Donnerstag kurzfristig im Wirtschaftsausschuss ein gemeinsamer Antrag (15/2766) formuliert, der am Freitag, 20. Juni 2003, endgültig verabschiedet wurde.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Meisterzwangs in 65 Branchen rief hingegen ein geteiltes Echo hervor. Die Bandbreite der Meinungen ging von einer vehementen Ablehnung seitens der CDU-Fraktion bis zu einer vom SSW geforderten grundsätzlichen Aufhebung der Meisterpflicht . Die deutsche Handwerksordnung aus dem Jahre 1953 gibt für 94 Branchen den Meisterzwang vor und regelt die berufliche Ausbildung des Nachwuchses.

Brita Schmitz-Hübsch (CDU) befürchtete, dass bei einer Abschaffung der Meisterpflicht die Krise der Branche wegen des steigenden Wettbewerbsdruck verschärft werde. Die Unternehmen würden so zu Billig-Anbietern.

"Ja, aber" zur Reform – so lautete der Standpunkt von Hermann Benker (SPD). Die Branchen mit der höchsten Ausbildungsquote müssten im Meisterzwang verbleiben. Andererseits seien die Chancen für neue Existenzgründungen zu beachten.

Christel Aschmoneit-Lücke (FDP) verwies auf die Probleme hin, die die EU-Osterweiterung mit sich brächte – angesichts der zu erwartenden Billig-Konkurrenz müsse das deutsche System angepasst werden.

Karl-Martin Hentschel (Grüne) forderte, die neuen Gesellenbetriebe bei den Handwerks-Kammern und nicht bei den Industrie- und Handels-Kammern anzusiedeln.

Lars Harms (SSW) sagte, die geplante Reform sei nur ein erster kleiner Schritt, der aber nicht weit genug gehe. Er sprach sich für eine grundsätzliche Aufhebung der Meisterpflicht, wie zum Beispiel in Dänemark aus.

Auch Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) hielt die Vorschläge der SPD- Bundestagsfraktion für "kontraproduktiv".

Hintergrund:
 Die deutsche Handwerksordnung aus dem Jahre 1953 enthält präzise Bestimmungen für die gewerbliche Ausübung eines Handwerks. Sie gibt für 94 Branchen den Meisterzwang vor und regelt die berufliche Ausbildung des Nachwuchses.
  Die Bundesregierung will diese Bestimmungen lockern und in 65 Handwerksberufen den Meisterzwang abschaffen. Auch in "gefahrengeneigten" Bereichen, wie zum Beispiel bei den Betonbauern, den Optikern oder den Zahntechnikern, sollen Gesellen ohne Meisterbrief einen Betrieb führen können, wenn sie zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Vertreter der Handwerksverbände kritisieren diese Vorschläge.
  Das deutsche Handwerk durchlebt eine Krise: Die Zahl der Beschäftigten ging im vergangenen Jahr um 287.000 auf 5,37 Millionen zurück. Besonders betroffen von den Personaleinschnitten war das Baugewerbe. Die Umsätze sanken 2002 um 25 Milliarden auf 484 Milliarden Euro. Hier hatte das Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe die schwersten Einbrüche zu verzeichnen.

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Beratung von der 
Tagesordnung abgesetzt

Hintergrund:
 Laut Wirtschaftsministerium haben sich im Jahre 2002 insgesamt 142 Unternehmen in Schleswig-Holstein niedergelassen oder neu gegründet und dabei 1.527 neue Arbeitsplätze geschaffen (Vorjahr: 145 Firmen mit 1.683 Arbeitsplätzen). Neben Übersiedlungen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland befanden sich darunter 81 Existenzgründungen. In ihrem Bericht weist die Landesregierung darauf hin, dass die schleswig-holsteinische Selbständigen-Quote mit 12,1 Prozent der Erwerbstätigen über dem Bundesdurchschnitt von 10,6 Prozent liegt und dass das Land damit im Vergleich aller deutschen Länder den zweiten Platz belegt.
  Fördermöglichkeiten für Existenzgründer bieten unter anderem die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Das Land hat ein spezielles Existenzgründerinnenprogramm aufgelegt. Weitere Ansprechpartner für Existenzgründer sind beispielsweise die Technologiestiftung, der Verein "Investoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e. V.", die Patentinformationsstelle und die Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein GmbH.

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