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Das Thema wurde kurzfristig
zusammengelegt mit Top 07, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Hochschulgesetzes (HSG) – Einführung der Juniorprofessur
– sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG).
Den Text zu der
gemeinsamen Beratung finden Sie auf der entsprechenden Seite: Hochschulgesetz
Hintergrund:
Der Bundestag hat
am 25. April die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes
beschlossen. Hierin werden Studiengebühren für das
Erststudium ausgeschlossen, wenn es in der
Regelstudienzeit plus einer Kulanzfrist abgeschlossen
wird. Gegen dieses Gesetz hat eine Reihe unionsgeführter
Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Saarland,
Hessen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt) Klage beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr Argument: Das
grundsätzliche Verbot verstoße gegen die Kultus-Hoheit
der Länder.
Einige Bundesländer haben neben den Gebühren für
Langzeit-Studenten auch finanzielle Beiträge aller
Studierenden eingeführt. In Baden-Württemberg
beispielsweise will das Land einen
Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro pro Semester erheben.
Studenten an Brandenburgischen Hochschulen müssen eine
Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr von 51 Euro pro
Semester entrichten, die in den Landeshaushalt fließt.
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