Auf dieser Seite: Jugendstrafrecht - Antidiskriminierungsgesetz

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Bericht über den Stand der Reform des Jugendstrafrechts
Landtagsbeschluss vom 2. April 2003 – Drucksache 15/2569
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/2708
-Plenarprotokoll-
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Bericht über den aktuellen Sachstand des geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellung, ob und inwieweit das Kriterium der sexuellen Identität und Orientierung hierbei Berücksichtigung findet
Landtagsbeschluss vom 9. Mai 2003 – Drucksache 15/2640 
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2750
-Plenarprotokoll-
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"Erziehung statt Strafe"
Landtag gegen Verschärfung des Jugendstrafrechts

Kiel (SHL). Vor dem Hintergrund steigender Jugendkriminalität hat sich der Landtag erneut mit dem Jugendstrafrecht auseinandergesetzt. Am Donnerstag, 19. Juni 2003, berichtete Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) aus diesem Anlass zum aktuellen Stand der Debatte um die Reform des Jugendstrafrechts (siehe Hintergrundinfos am Ende des Artikels). Sie forderte eine Ausweitung des Prinzips "Erziehung statt Strafe". Ähnlich argumentierten auch die Redner von SPD, FDP, Grünen und SSW. Die CDU-Fraktion forderte hingegen schärfere Sanktionen gegen jugendliche Straftäter. Wohl dosierte Strafen würden straffällige Jugendliche wieder auf die rechte Bahn bringen, so die Argumentation der Union.

Die Ministerin sprach sich erneut gegen eine auch von der Justizminister-Konferenz geforderte Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. Jugendliche würden ihre Grenzen erforschen. Und: "Im Regelfall stellen Grenzüberschreitungen Einzelfälle dar." Deshalb lehne sie sogenannte "Warnschüsse vor den Bug" ab.

Die Justizministerkonferenz der Länder hatte mehrheitlich unter anderem eine Anhebung der Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre gefordert, die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf 18- bis 20-Jährige oder den so genannten Warnschussarrest bei Bewährungsstrafen. Nach deutschem Jugendstrafrecht sind Jugendliche mit 14 Jahren strafmündig, bei 18- bis 20-Jährigen entscheidet das Gericht, ob im Einzelfall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Im vergangenen Jahr hatte die schleswig-holsteinische Polizei 25.000 Tatverdächtige unter 21 Jahren ermittelt.

Stimmen aus den Fraktionen:

Klaus-Peter Puls (SPD): Die Erziehung muss im Elternhaus und nicht im Gefängnis geschehen. Beim Jugendstrafrecht soll deshalb das Motto "Prävention ist besser als Reaktion" gelten.

Thorsten Geißler (CDU) bezeichnete die Zahlen der durch Jugendliche begangenen Straftaten als "alarmierend". Er forderte deshalb verstärkte präventive Maßnahmen auf der einen, aber auch strenge Sanktionen auf der anderen Seite.

Wolfgang Kubicki (FDP): "Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ist der falsche Weg." Auflagen im Rahmen der Bewährung – so wie sie derzeit in Schleswig-Holstein angewendet würden - seien wirksamer als Kurzarreste.

Irene Fröhlich (Grüne) bezeichnete konkrete Hilfen für straffällige Jugendliche besser als Gefängnisstrafen. Deshalb solle das Jugendstrafrecht auf 16-18-Jährige konsequent angewendet werden.

Silke Hinrichsen (SSW) verwies auf den Deutschen Juristentag 2002. Dort hätten sich die Fachleute gegen verschärfte Strafen ausgesprochen. Es sei besser, die Wurzeln der Kriminalität anzupacken, als undifferenziert zu bestrafen.

Der Bericht der Landesregierung wurde einstimmig zur abschließenden Beratung federführend in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss überwiesen.

Hintergrund:
 Das deutsche Jugendstrafrecht legt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren fest, bei 18- bis 20jährigen entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht Anwendung findet. Der Haupt-Unterschied: das Jugendstrafrecht nennt nicht nur die Bestrafung, sondern auch den Erziehungsgedanken als Leitprinzip. Angesichts einer steigenden Zahl von Straftaten und neuer Phänomene in der Jugendkriminalität (Rechtsextremismus, kindliche und jugendliche Intensivtäter) ist dieser Ansatz in die Kritik geraten. So fordert die Justizministerkonferenz der Länder mehrheitlich unter anderem eine Anhebung der Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre, die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf 18- bis 20jährige oder den so genannten "Warnschussarrest" bei Bewährungsstrafen.
  Demgegenüber hat sich der Deutsche Juristentag 2002 für eine regelmäßige Einbindung der 18- bis 20jährigen in das Jugendstrafrecht und den Vorrang außergerichtlicher Konflikt-Lösungen ausgesprochen. 
  Im vergangenen Jahr ermittelte die schleswig-holsteinische Polizei 25.000 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Drei von vier Raubüberfällen auf Straßen, Wegen und Plätzen sollen auf das Konto Jugendlicher gehen.

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Von der Tagesordnung abgesetzt.
Voraussichtlich August-Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
 Die rot-grüne Koalition im Bund hat in der abgelaufenen Wahlperiode den Entwurf eines Antidiskriminierungs-Gesetzes diskutiert. Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadenersatz einzuklagen. Befürworter sehen hierin ein überfälliges rechtliches Mittel, um sich gegen alltägliche Benachteiligungen zu wehren. Kritiker weisen darauf hin, ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Beispiel: eine evangelische Kirche könnte nicht mehr ohne weiteres Reparaturaufträge an protestantische Handwerker vergeben.

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