Die Ministerin sprach sich erneut gegen eine auch von der
Justizminister-Konferenz geforderte Verschärfung des
Jugendstrafrechts aus. Jugendliche würden ihre Grenzen
erforschen. Und: "Im Regelfall stellen
Grenzüberschreitungen Einzelfälle dar." Deshalb lehne sie
sogenannte "Warnschüsse vor den Bug" ab.
Die Justizministerkonferenz der Länder hatte mehrheitlich unter
anderem eine Anhebung der Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre
gefordert, die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf 18- bis 20-Jährige oder den so genannten Warnschussarrest bei Bewährungsstrafen.
Nach deutschem Jugendstrafrecht sind Jugendliche mit 14 Jahren strafmündig, bei 18- bis 20-Jährigen entscheidet das Gericht, ob im
Einzelfall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Im
vergangenen Jahr hatte die schleswig-holsteinische Polizei 25.000
Tatverdächtige unter 21 Jahren ermittelt.
Stimmen aus den Fraktionen:
Klaus-Peter Puls (SPD): Die Erziehung muss im Elternhaus
und nicht im Gefängnis geschehen. Beim Jugendstrafrecht soll
deshalb das Motto "Prävention ist besser als
Reaktion" gelten.
Thorsten Geißler (CDU) bezeichnete die Zahlen der durch
Jugendliche begangenen Straftaten als "alarmierend".
Er forderte deshalb verstärkte präventive Maßnahmen auf der
einen, aber auch strenge Sanktionen auf der anderen Seite.
Wolfgang Kubicki (FDP): "Eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts ist der falsche Weg." Auflagen im Rahmen
der Bewährung – so wie sie derzeit in Schleswig-Holstein
angewendet würden - seien wirksamer als Kurzarreste.
Irene Fröhlich (Grüne) bezeichnete konkrete Hilfen für
straffällige Jugendliche besser als Gefängnisstrafen. Deshalb
solle das Jugendstrafrecht auf 16-18-Jährige konsequent
angewendet werden.
Silke Hinrichsen (SSW) verwies auf den Deutschen
Juristentag 2002. Dort hätten sich die Fachleute gegen
verschärfte Strafen ausgesprochen. Es sei besser, die Wurzeln
der Kriminalität anzupacken, als undifferenziert zu bestrafen.
Der Bericht der Landesregierung wurde einstimmig zur
abschließenden Beratung federführend in den Innen- und
Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss
überwiesen.