Auf dieser Seite: Petitionen - Datenschutz - Bürgerbeauftragte 

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Top 38: 
Tätigkeitsbericht des Eingabenausschusses in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2002
Bericht des Eingabenausschusses

Drucksache: 15/2712
-Plenarprotokoll-
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Top 28: 
Tätigkeitsbericht 2003 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Drucksache: 15/2535
-Plenarprotokoll-
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Top 32: 
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Drucksache: 15/2666
-Plenarprotokoll-
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"Die Abschaffung der Bürokratie muss 
noch mehr in unsere Köpfe"
In den "Kummerkasten" des Landtages geschaut

Kiel (SHL). Der frisch umgetaufte Petitionsausschuss (ehemals Eingabenausschuss) des Landtags hat im letzten Quartal des vergangenen Jahres 95 Eingaben abschließend behandelt und dabei jeden dritten Fall ganz oder teils im Sinne der Bürger erledigt. Der Tätigkeitsbericht des elfköpfigen Gremiums, auch "Kummerkasten" des Landtages genannt, wurde vom Landtag mit großem Interesse am Freitag, 20. Juni 2003, zur Kenntnis genommen. 

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Gerhard Poppendiecker (SPD), der wie stets engagiert den Bericht persönlich im Plenum vorstellte, hatte der Ausschuss im Berichtszeitraum bei sechs Ortsterminen, einer Anhörung und drei Gesprächsrunden im Interesse der Bürger nachgehakt. Insgesamt, so das Fazit von Poppendiecker, waren die meisten Eingaben in den Bereichen des Innenministeriums und des Justizministeriums angesiedelt. Inneres deswegen, weil sehr viele Sachverhalte mit Ausländerangelegenheiten zu tun hatten - und da seien dem Ausschuss die Hände gebunden. Die Justiz betreffend hätten viele Petitionen mit sehr langen Verfahrensdauern zu tun. Und: "Die Abschaffung der Bürokratie muss noch mehr in unsere Köpfe", schloss der Ausschussvorsitzende seinen Bericht.

Weitere Beispiele aus dem Bericht: Zwei Petenten verdanken dem Ausschuss ihre Rückkehr in die Freiheit. Die Männer saßen in einer psychiatrischen Fachklinik und hatten sich darüber beschwert. In beiden Fällen hat das Oberlandesgericht Schleswig inzwischen beschlossen, die Unterbringung für erledigt zu erklären. Nicht helfen konnte der Ausschuss einem Berliner, dem die Gemeinde Grömitz ein "Hausverbot" für die Kurpromenade erteilt hatte. Keine Chance hatte auch ein Bürger aus Süddeutschland, der sich darüber beschwerte, dass der Landtag ihm nichts zuschickt. Der Mann hatte beantragt, ihm die Abschlussberichte aller Untersuchungsausschüsse in Schleswig-Holstein seit 1970 sowie Protokolle, Anlagebände und Pressespiegel zu übersenden.

Stichwort:
 Der Petitionsausschuss, bis vor kurzem noch als Eingabenausschuss bezeichnet, ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen.
  Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind. Ist die formale Zuständigkeit gegeben, geht der Ausschuss jeder Sache nach. Oberster Grundsatz: Beide Seiten werden gehört. In seinem Handeln kann sich der Petitionsausschuss auf Artikel 19 der Landesverfassung stützen: "Die Landesregierung, die Behörden des Landes und die Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf sein Verlangen Akten vorzulegen, ihm jederzeit Zutritt zu den Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten." 
  Nach Klärung der Beschwerde wird entschieden, ob die Eingabe weiter verfolgt wird. Besteht die Auffassung, dass das Anliegen berechtigt ist, so empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung entsprechende Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile von dem Einzelnen abzuwenden.

mehr Informationen: Webauftritt des Petitionsausschusses
(http://www.sh-landtag.de/ausschuesse/eingaben/eingaben.html)

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Datenschutzbericht: Buß verteidigt Telefonüberwachungen

Kiel (SHL). Der Landtag hat sich differenziert mit dem Tätigkeitsbericht 2003 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD) auseinandergesetzt. Am Freitag, 20. Juni 2003, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD), die im Bericht festgestellte Zunahme der Telefonüberwachungen sei eng mit den vielfältigen modernen Kommunikationsmitteln verbunden - und verteidigte  diese Abhör-Praktiken: "Es geht um berechtigte Sicherheitsinteressen." Hintergrund: In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der Telekommunikations-Überwachung von 127 im Jahr 1995 auf 293 im Jahr 2000.

Während die SPD den Datenschutz in Schleswig-Holstein in guten Händen sah, wünschte die Union insbesondere bei der Überwachung von Mobil-Telefonen noch verstärkte Maßnahmen. Redner von FDP, Grünen und SSW hingegen wiesen auf die Gefahren durch staatliche Zugriffe auf persönliche Daten hin und forderten die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Die Stimmen der Abgeordneten:

Thomas Rother (SPD): Der Einsatz der Überwachungs-Mittel im Kampf gegen Terror ist zur Zeit noch gerechtfertigt. "Der Datenschutz ist in Schleswig-Holstein in guten Händen."

Thorsten Geißler (CDU): Totale Internet-Überwachung ist nicht hinnehmbar. Geräte zur Ortung von Mobil-Telefonen seien (IMSI-Catcher) notwendig. " und könnten ein sehr wichtiges Fahndungselement sein.

Heiner Garg (FDP) mahnte das Parlament, sich beim Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zurück zu halten. IMSI-Catcher hätten erhebliches Missbrauch-Potential.

Irene Fröhlich (Grüne) forderte Regelungen für Massentests von DNA-Proben. Andererseits: "Schleswig-Holstein ist Vorreiter bei der Öffnung von Verwaltungsunterlagen."

Silke Hinrichsen (SSW) sprach von einem besorgniserregenden Anstieg bei der Telefon-Überwachung. Deutschland habe sich zu einem Abhörparadies entwickelt.

Einstimmig überwies der Landtag den Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung.

   Der Leiter des ULD, Helmut Bäumler (r.), überreicht Landtagspräsident Heinz-Werner Arens den Bericht 2003

Hintergrund:
 
Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) mit Sitz in Kiel ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie berät Firmen und Behörden beim Umgang mit persönlichen Daten, verleiht Gütesiegel für die korrekte Handhabung der Informationen und führt Kontrollen durch (26 Kontrollen im vergangenen Jahr). Im Jahresbericht 2002 beklagt das ULD insbesondere die wachsende Zahl der polizeilichen Telefonüberwachungen - "Wir sind auf dem Weg zum Abhörweltmeister", so Behördenchef Helmut Bäumler Diese seien deutschlandweit zwischen 1995 und 2000 von 3.667 auf 15.741 Fälle gestiegen. Die Datenschützer bemängeln insbesondere die leichtfertigen richterlichen Genehmigungen für diese Abhör-Aktionen. Auch das Speichern von Nutzer-Daten durch Internet-Provider wird kritisiert.

mehr Informationen: datenschutz
(www.datenschutzzentrum.de)

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ttt

Von der Tagesordnung abgesetzt.
Voraussichtlich August-Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
 Die Stelle des Bürgerbeauftragten gibt es in Schleswig-Holstein seit 1988. Seit Mai 2001 hat Birgit Wille-Handels den Posten für sechs Jahre inne. Ihr Büro ist mit neuen Mitarbeitern besetzt und untersteht dem schleswig-holsteinischen Landtag. Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 ist sie in 2.501 Fällen von Bürgern kontaktiert worden. Dies entspricht einem neuen Höchststand an Anfragen. 2.470 Fälle konnte sie erledigen, davon gut 81 Prozent positiv, entweder durch Abänderung einer Verwaltungsentscheidung oder durch umfassende Auskunft und Beratung. Die Anfragen der Bürger bezogen sich hauptsächlich auf die Kranken- und Rentenversicherung, die Sozialhilfe sowie das Schwerbehindertenrecht. Bemängelt wurden lange Wartezeiten und Unflexibilität bei den Ämtern und Institutionen.

mehr Informationen: Webauftritt der Bürgerbeauftragten
(http://www.sh-landtag.de/parlament/bueb/bueb.html)

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