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Europäischer Verfassungskonvent
Landtagsbeschluss vom 9. Mai 2003 – Drucksache 15/2619 
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 
-Plenarprotokoll-

Landtag insgesamt zufrieden mit Entwurf für EU-Verfassung

Kiel (SHL). Der vom EU-Konvent vorgelegte Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union bietet nur zum Teil Antworten auf die offenen Fragen der Gemeinschaft, markiert aber einen Meilenstein im Prozess der Europäische Integration. Darüber bestand am Freitag, 20. Juni 2003, überwiegend Einigkeit zwischen den Landtagsparteien und der Landesregierung. Die CDU brachte kritische Töne an, lediglich der SSW äußerte sich überwiegend negativ. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) hatte auf Antrag von Rot-Grün ihre Sicht des Verfassungs-Vorschlags dargestellt. Ihr Fazit: Die Interessen der Länder und Regionen werden im ausreichenden Maße berücksichtigt. Andererseits: Viele Bereiche, wie die Außen- und Sicherheits- sowie die Wirtschaftspolitik bleiben unklar. Insgesamt, so Simonis, sei der Entwurf "erfolgreich".

Weiterhin lobte die Regierungschefin, dass die Kompetenzen zwischen den Ebenen Europa, Bund und Land nun klarer würden. Die 460 Artikel seien daher "bürgernah und effizient". Die Rolle der Regionen und der Nationen sei gut herausgestellt worden. Demgegenüber gebe es bis zur abschließenden Klärung der unterschiedlichen Politikfelder vom 9. bis 11. Juli noch viel zu tun. Bei der Wirtschaftspolitik gebe es zu viel EU-Einfluss, bei der Außen- und Sicherheitspolitik hingegen zu wenig. In diesem Zusammenhang forderte Simonis einen europäischen Außenminister und das Prinzip der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im außenpolitischen Bereich.

Die Standpunkte der Fraktionen:

Ulrike Rodust (SPD) sagte, der Entwurf entspreche den Erwartungen. Sie hob die großen Anstrengungen des Konvents hervor, die vielen verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Den vom bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber geforderten Nachverhandlungen erteilte sie eine Absage.

Manfred Ritzek (CDU) beklagte das Ergebnis als "unvollendet" – der "Europäische Funke", so Ritzek, sei nicht übergesprungen. Die Akzeptanz der EU in der Bevölkerung müsse verbessert werden. Er forderte die Vereinfachung der aus seiner Sicht umständlichen europäischen Strukturen. Bei der Übertragung nationaler Kompetenzen nach Europa dürften die Parlamente nicht übergangen werden, so Ritzek.

Joachim Behm (FDP) befand, die Europäische Union werde durch die Vorlage "transparenter, effizienter und demokratischer". Der Konvents-Vorschlag sei nicht perfekt, aber angesichts der "Mission impossible", die das Gremium zu bewältigen hatte, und angesichts von 25 großen und kleinen beteiligten Staaten sei ein einzigartiges politisches Projekt gelungen.

Detlef Matthiessen (Grüne) bezeichnete das Resultat als "historisch". Europa werde demokratischer, zum Beispiel durch die Möglichkeit von Bürgerbegehren. Die Menschen– und Bürgerrechte würden nun erstmals auf europäischer Ebene festgeschrieben. Dies gelte unter anderem für das Klonverbot, den Nicht-Diskriminierungsartikel, und Gleichstellung der Geschlechter.

Anke Spoorendonk (SSW) beklagte, das Ziel der Transparenz europäischer Politik sei verfehlt worden. Insbesondere werde die Position der kleinen Länder durch die Stärkung der europäischen Exekutive, der Legislative und der Verwaltung geschwächt. Es gebe keine klare Aufgabenteilung zwischen den Einzelstaaten und der EU. Die Forderung nach qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im außenpolitischen Bereich lehnte sie ab. Auch der Minderheitenschutz finde zu wenig Beachtung.

Der Bericht der Landesversammlung wurde einstimmig an den Europaausschuss überwiesen

Hintergrund:
 Nach teilweise heftigen Debatten einigte sich der europäische Verfassungskonvent unter Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard-d’Etstaing am Freitag, 13. Juni, auf Vorschläge, mit denen die Arbeit der erweiterten EU auf eine neue Grundlage gestellt werden soll.
  Die Regeln der Verfassung sollen die auf 25 Länder erweiterte Union funktionsfähig erhalten. Die Gemeinschaft erhält an der Spitze eine neue Machtstruktur. Neben dem Kommissionspräsidenten wird es künftig einen hauptamtlichen Präsidenten des Rats der Staats- und Regierungschefs geben. Ein Außenminister wird die EU in der Welt vertreten. EU-Parlament und Kommissionschef werden gestärkt, die Kommission nach dem Jahr 2009 aber auf 15 Mitglieder verkleinert. Auch große Länder werden deshalb zeitweise ohne stimmberechtigte Kommissare sein. Die Zuständigkeiten der EU und der einzelnen Staaten werden erstmals klarer gegeneinander abgegrenzt.
  Ein wesentlicher Teil der Verfassung, der Zuständigkeiten in den einzelnen Politikfeldern und Mehrheitsabstimmungen regelt, muss noch in zwei Sondersitzungen des Konvents bis Mitte Juli abschließend bearbeitet werden.
  Bundespolitiker meldeten punktuelle Kritik an: Der Entwurf greife zu stark in die Kompetenzen des Bundes und der Länder ein, außerdem fehle ein schlüssiges Konzept für eine effektive Außen- und Sicherheitspolitik.

mehr Informationen: der Europäische Verfassungskonvent
(http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE)

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