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Ausbildungszentrumsgesetz:
Die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Öffentlichen
Dienst des Landes und der Kommunen wird grundlegend reformiert. In
einem ersten Schritt verabschiedete der Landtag nach Beratungen im
Innen- und Rechts- ausschuss einmütig ein Ausbildungs-
zentrumsgesetz. Damit
wird die Verwaltungsfachhochschule (Altenholz bei Kiel) in eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt, für die jetzt
teils das normale Hoch- schulrecht gilt. Die Verwaltungs- schule
(Bordesholm) wird in Verwaltungs- akademie umbenannt und in eine
rechtsfähige Anstalt mit eigenen Aufgaben umgewandelt. In einem
zweiten Schritt sollen die Ausbildung- und Prüfungsordnungen
geändert und so Form und Inhalt des Studiums reformiert werden.
In Bordesholm büffelt der Nachwuchs für kommunale Verwaltungen.
In Altenholz studieren Anwärter für den gehobenen Landes- dienst
(Verwaltung, Polizei, Finanz- ämter). Die Verwaltungsfachhochschule bildet zudem in Reinbek (Stormarn) Personal für
Rentenversicherungen aus. Für die Ausbildung der Mitarbeiter
müssen die entsendenden Stellen "Benutzungs- gebühren"
zahlen. Sie sollen mindestens 75 Prozent der laufenden Kosten
decken.
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Informationen: "plenum-online",
Januar 2003
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Öffentlicher
Dienst: Die Landes- regierung soll nach
der Sommer- pause ihre Vorstellungen zur Reform des Öffentlichen
Dienstes umreißen. Der Berichtsantrag, den SPD und Grüne
formulierten, wurde vom Land- tag einmütig angenommen.
Hinter- grund sind die weitreichenden Vorschläge, die eine
Kommission der nordrhrein-westfälischen Regierung im Januar
zur Zukunft des öffentlichen Dienstes gemacht hatte. Die
Regie- rung in Kiel soll das NRW- Konzept in ihrem Bericht
bewerten und erläu- tern, welche der darin geforderten
Maßnahmen in Schleswig-Holstein bereits eingeleitet sind
oder geplant werden. Die Kommission hatte unter anderem
empfohlen, Top-Positionen in der Verwaltung "breit
auszuschreiben" und Führungskräfte fortzubilden.
Begründung: "Die Führungskompetenz der Vorge- setzten
in deutschen Verwaltungen ist unterentwickelt.". Die
Kommission schlug zudem vor, Staatsdiener auf
privatrechtlicher Basis zu beschäftigen und nach Leistung
zu bezahlen. Für so einen System- wechsel müsste
das Grundgesetz geändert werden.
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Richterwahlausschuss:
Auf Vorschlag der SPD hat der Landtag am Mittwoch, 18. Juni
2003, Heidi Woltermann aus
Harrislee in den Richterwahlausschuss entsandt. Als
Vertreterin der Arbeitnehmer gehört sie dem Gremium aber
nur an, wenn dort über die Anstellung, Beförderung oder
Versetzung von Juristen in der Arbeits- oder
Sozialgerichtsbarkeit entschieden wird. In diesen Fällen
sitzen auch ein Vertreter der Arbeitgeber sowie zusätzlich
vier Landtagsabgeordnete mit am Tisch, insgesamt also 18
stimmberechtigte Personen. Ansonsten hat der Ausschuss nur
zwölf Mitglieder (acht Abgeordnete, drei Richter und ein
Anwalt). Das Gremium entscheidet in allen Fällen mit
Zweidrittel-Mehrheit und gemeinsam mit dem
Justizministerium.
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Juristenausbildung: In
Schleswig- Holstein soll die
Ausbildung und Prüfung der Juristen in einem eigenen
Juristenausbildungsgesetz geregelt werden, Das kündigte die
Landesregierung in einem Bericht zur Reform der Juristenausbildung an.
Der Landtag nahm die Vorlage, die auf einen Antrag der CDU zurückgeht
und im Innen- und Rechtsausschuss beraten wurde, im Juni abschließend
zur Kenntnis. Hintergrund: Am 1. Juli tritt das Bundesgesetz zur Reform
der Juristenausbildung in Kraft. Weil es Übergangsvorschriften gibt,
wird etwa die Erste Juristische Staatsprüfung zunächst wie bisher
ablaufen. Reformziel ist ein Studium, das praxisnäher ist. So soll die
Uni Kiel auch Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und
Streitschlichtung vermitteln und stärker als bisher Inhalte aus der
anwaltlichen Praxis aufgreifen. Etwa 90 Prozent der Absolventen werden
Anwalt.
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