In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Bundesverkehrswegeplan  (Top 16; Drs. 15/2713); Bildungsstätten (Top 22; Drs. 15/2723); Sucht- und Drogenpolitik (Top 25; Drs. 15/2737neu, Drs. 15/2763); Kommunale Verwaltung und Gebietsreform (Top 36; 15/2378, 15/2709)


   Bundesverkehrswegeplan:  Die Landesregierung soll nach der Sommerpause die schleswig- holsteinischen Top-Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorstellen. Der Berichtsantrag kam von der FDP und wurde im Landtag am Mittwoch, 18. Juni 2003, einmütig angenommen. Die Top-Projekte, das sind die Vorhaben, die im "vordringlichen Bedarf" des BVWP stehen, also bis 2015 realisiert werden sollen. Wissen möchte der Landtag, wann mit dem Bau und der Fertigstellung der Straßen- und Schienenprojekte zu rechnen ist, was die Anwohner davon halten und wie es um Kosten, Nutzen und Finanzierung der Vorhaben steht. Zu den Projekten der ersten Kategorie zählen der Ausbau der B404 zur A21, der Lückenschluss der A23 (Störbrücke), Ortsumgehungen (etwa Geesthacht) sowie nun doch die gesamte A20 von Lübeck bis zur Elbe. Die Landesregierung hatte hier mit dem Bund nachverhandelt. Grund: Im BVWP-Entwurf war die A20 nicht komplett und uneingeschränkt als "vordringlich" eingestuft worden.

mehr Informationen: "plenum-online", April 03

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  Sucht- und Drogenpolitik: Die Landesregierung soll die Drogen- und Suchtpolitik weiter entwickeln und dazu im Herbst ein erstes Konzept vorlegen. Einem diesbezüglichen Berichtsantrag von SPD, FDP, Grünen und SSW hat der Landtag hat der Landtag am Donnerstag, 19. Juni 2003, zugestimmt. In dem Antrag soll die Regierung gebeten werden, ihre Drogenpolitik an zehn Schwerpunkten auszurichten. So soll sie etwa beachten, dass die Differenzierung in legale und illegale Drogen "aus gesundheitsfachlicher Sicht überholt" sei. Die Antragsteller fordern zudem, drogenabhängige oder gefährdete Kinder und Jugendliche besser zu betreuen. Gefragt wird auch nach einer Bundesratsinitiative, die Modellversuche etwa zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ermöglichen würde. Ein kurzfristig eingebrachter Antrag der CDU wurde abgelehnt. Dieser bezog ausschließlich auf die Forderung nach dem Bericht der Landesregierung.
 Derweil sinkt die Zahl der Drogentoten weiter. Im vergangenen Jahr starben in Schleswig-Holstein 52 Menschen an Drogen. Im Vorjahr waren es 63, im Jahr davor 75. Das Gesundheits- ministerium geht davon aus, dass 8.000 bis 10.000 Schleswig-Holsteiner harte Drogen (etwa Heroin) nehmen und etwa die Hälfte von ihnen abhängig ist. 

   Bildungsstätten:  Auf Wunsch von SPD und Grünen wird die Regierung einen Bericht zur Situation der Bildungsstätten in Schleswig-Holstein vorlegen. Den Antrag verabschiedete der Landtag einstimmig. Der Bericht soll die Lage der Umwelt-, Familien- und Berufsbildungsstätten sowie der Einrichtungen von Vereinen und Verbänden beschreiben. Zudem soll die Regierung bei Einrichtungen, die das Land direkt oder indirekt fördert, die Zahl der Betten, Veranstaltungen und Teilnehmer angeben. Gefragt wird auch nach der personellen Ausstattung und der finanziellen Situation der Einrichtungen. Eine solche Gesamtschau solle als Grundlage für künftige Förderentscheidungen herangezogen werden, heißt es in dem Antrag. Das Land fördert mehrere Bildungsstätten, darunter die Europäische Akademie Schleswig-Holstein (Sankelmark), die Academia Baltica (Lübeck) oder die Evangelische Landvolkshochschule Koppelsberg (Plön). 

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  Verwaltung / Gebietsreform: Der Landtag hat einen FDP-Antrag zur Reform kommunaler Verwaltungen und Gebietskörperschaften für erledigt erklärt - allerdings an eine Bedingung geknüpft. Die Regierung soll dem Innen- und Rechtsauschuss über die Größe der Gemeinden und Ämter, über die Verwaltungskosten und darüber informieren, ob Verwaltungs- und Gebietsreformen nötig sind. Ursprünglich hatte die FDP dazu einen Regierungsbericht im Landtag verlangt. Hintergrund: Die Finanzprobleme auf kommunaler Ebene erhöhen den Reformdruck, zumal Schleswig-Holstein sehr kleinteilig organisiert ist. Seit der Gebietsreform 1974 gibt es vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster), elf Kreise, 1.126 Gemeinden (davon 58 kreisangehörige Städte) und als dörfliche Verwaltungsgemeinschaft 118 Ämter. 

 

 

   

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