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Auf
dieser Seite: Sonn-
und Feiertagsgesetz - Kampfhunde
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Top 4:
a) Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP –
Drucksache 15/2068
(1. Lesung 68. Sitzung am 12. September 2002)
b) Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (SFTG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2802
(1. Lesung 94. Sitzung am 29. August 2003)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3513
Bericht und Beschlussempfehlung des
Innen- und Rechtsausschusses |
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Top 10:
Entwurf eines
Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden
Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG)
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Schleswig-Holstein lockert seine Sonn- und
Feiertagsregelung
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Kiel (SHL). Künftig dürfen Schleswig-Holsteiner
auch am Sonntag ihre Autos durch die Waschanlage ziehen, in Salons
ihre Wäsche waschen oder sich bereits vormittags in Videotheken
Filme ausleihen. Auch Saunen, Fitness- und Bräunungsstudios dürfen ganztägig am Sonntag öffnen.
Dafür hat der Landtag am Mittwoch, 16. Juni 2004, mit einem
neuen Sonn- und Feiertags-Gesetz den Weg freigemacht. So genannte stille Feiertage, wie Karfreitag oder der Volkstrauertag,
bleiben jedoch gesetzlich geschützt.
Innenminister Klaus Buß (SPD) sah in dem neuen
Gesetz einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen
von Wirtschaft, Bürgern und Kirchen. Das über 50 Jahre
geltende alte Gesetz habe nicht mehr den Rückhalt in der
Freizeit orientierten Bevölkerung gehabt.
Die CDU hingegen befürchtet, der Schutz von
Sonn- und Feiertagen könne durch eine unterschiedliche
Auslegung des Begriffs der Ruhestörung durch kommunale
Ordnungsbehörden nicht mehr einheitlich gewährleistet werden
und hat dem Plenum einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser
betont das bislang geltende allgemeine Ruhegebot. Der Antrag
wurde abgelehnt, der Gesetzesentwurf anschließend mit den
Stimmen von SPD, FDP, Grüne und dem SSW angenommen. Die CDU
hatte ihren Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten ausdrücklich
frei gestellt - der Großteil der Fraktion lehnte den Entwurf
ab, bei einigen Enthaltungen und einigen Zustimmungen.
Hauptredner:
Peter
Eichstädt (SPD), Jost de Jager (CDU), Christel
Aschmoneit-Lücke (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke
Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
Die
Landesregierung hat dem Landtag eine Reform des
Landesgesetzes zum besonderen Schutz der Sonn- und
Feiertagsruhe aus dem Jahr 1953 vorgelegt. Der im August
vergangenen Jahres in Erster Lesung beratene Entwurf sieht
unter anderem vor, dass Autowaschanlagen auch an Sonn- und
Feiertagen öffnen dürfen – mit diesem Passus reagiert
das Innenministerium auf eine entsprechende Forderung der
FDP-Fraktion. Außerdem sollen Videotheken über die
bisherige Regelung hinaus schon vor 13.00 Uhr den Betrieb
aufnehmen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Menschen in
der Nachbarschaft in ihrem Ruhebedürfnis nicht unzumutbar
beeinträchtigt werden. Auch marktähnliche
Veranstaltungen wie private Flohmärkte sollen künftig an
Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zugelassen werden
können. Am Vorabend des Karfreitags sollen
Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr stattfinden können.
Erlaubt werden sollen ferner Tanzveranstaltungen am
Sonnabend der Karwoche auch vor 18.00 Uhr sowie am
Heiligabend. An Karfreitag, Volkstrauertag und
Totensonntag sollen künftig Veranstaltungen abgehalten
werden können, die auf den ernsten Charakter des Tages
Rücksicht nehmen. Dies gilt unter anderem auch für
Sportveranstaltungen, wenn auf Show-Einlagen und laute
Musik verzichtet wird.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün und FDP, den Entwurf
weitgehend unverändert anzunehmen. Zusätzlich will der
Ausschuss Waschsalons und Fitnessstudios von der
Sonntagsruhe ausnehmen.
Die CDU hat sich im Ausschuss enthalten und legt
dem Plenum einen Änderungsantrag vor. Er betont das
Ruhegebot, insbesondere am Volkstrauertag und am
Totensonntag.
mehr
Informationen: "plenum-online", August
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/
texte/06_feiertagsgesetz.htm)
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Gefahrhunde-Gesetz soll
Kampfhunde-Verordnung ablösen
Landtag grundsätzlich
einig mit Innenminister
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Kiel (SHL). Beißattacken von gefährlichen
Hunden sollen in Schleswig-Holstein der Vergangenheit
angehören. Innenminister Klaus Buß (SPD) stieß auf einmütige
Zustimmung im Landtag, als er am Donnerstag, 17. Juni 2004,
seinen Entwurf für ein Gefahrhundegesetz vorstellte: "Ich
habe viele Anregungen berücksichtigt und hoffe jetzt auf eine
ruhigere und sachlichere Diskussion". Koalition wie
Opposition waren sich in der Ersten Lesung grundsätzlich einig,
dass die neue Regelung die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen
werde, und dass auch die Ansprüche des Tierschutzes beachtet
worden seien. Die Abgeordneten kündigten an, das Gesetz nach
Beratung im Innen- und Rechtsausschuss so schnell wie möglich
endgültig zu verabschieden.
Künftig sollen American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in
der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden sowie einen
Maulkorb tragen. Ebenso sollen diese Rassen durch ein hellblaues
Halsband mit einem elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet
sein. Das gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die
bereits als bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher
Hunde sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung
abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium Ausnahmen
von der Maulkorbpflicht einräumen. Voraussetzung hierfür wäre
ein erfolgreich bestandener Wesenstest.
Das Gesetz soll die umstrittene Kampfhunde-Verordnung
aus dem Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach
dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen
Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden.
Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre Begründung:
Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sei nicht
nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März
dieses Jahres entschieden, dass aggressive Hunderassen pauschal
als gefährlich eingestuft werden dürfen.
Stimmen aus der Debatte:
Klaus-Peter Puls
(SPD): Das
Grundgesetz schützt nicht die Würde und nicht die Freiheit des
gefährlichen Hundes, sondern das Leben und die Gesundheit der
gefährdeten Menschen.
Peter Lehnert
(CDU): Verwirrung bei
den Haltungs- Voraussetzungen und die damit zwangsläufig
verbundenen Schlupflöcher für unseriöse Halter können wir
uns bei diesem sensiblen Thema nicht erlauben.
Heiner
Garg (FDP): Menschen müssen vor
Menschen geschützt werden, die Hunde als Waffen einsetzen. Es
sind immer Menschen, die Hunde zu dem machen, was wir Kampfhunde
nennen.
Irene
Fröhlich (Grüne): Es muss auf den ersten Blick erkenntlich
sein, ob ein Hund von den Behörden als gefährlich eingestuft
wird oder nicht. Dafür ist die Halsbandregelung zweckmäßig.
Silke
Hinrichsen (SSW): Problematisch in
dem Entwurf ist, dass die vorgesehenen behördlichen Kontrollen das
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt.
Hintergrund:
Die
Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf eines
Gefahrhunde-Gesetzes vor. Künftig sollen American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an
der Leine geführt werden müssen sowie einen Maulkorb
tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen
elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das
gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die als
bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde
sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung
abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium
Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen.
Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener
Wesens-Test.
Das Gesetz soll die Kampfhunde-Verordnung aus dem
Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach
dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen
Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen
worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre
Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter
Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht
hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass
aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft
werden dürfen.
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