Auf dieser Seite: Sonn- und Feiertagsgesetz  -  Kampfhunde

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Top 4: 
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/2068
(1. Lesung 68. Sitzung am 12. September 2002)
b) Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (SFTG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2802
(1. Lesung 94. Sitzung am 29. August 2003)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3513
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses

Drucksache: 15/3444
-Plenarprotokoll-
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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/3471
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Schleswig-Holstein lockert seine Sonn- und Feiertagsregelung

Kiel (SHL). Künftig dürfen Schleswig-Holsteiner auch am Sonntag ihre Autos durch die Waschanlage ziehen, in Salons ihre Wäsche waschen oder sich bereits vormittags in Videotheken Filme ausleihen. Auch Saunen, Fitness- und Bräunungsstudios dürfen ganztägig am Sonntag öffnen. Dafür hat der Landtag am Mittwoch, 16. Juni 2004, mit einem neuen Sonn- und Feiertags-Gesetz den Weg freigemacht. So genannte stille Feiertage, wie Karfreitag oder der Volkstrauertag, bleiben jedoch gesetzlich geschützt.

Innenminister Klaus Buß (SPD) sah in dem neuen Gesetz einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Wirtschaft, Bürgern und Kirchen. Das über 50 Jahre geltende alte Gesetz habe nicht mehr den Rückhalt in der Freizeit orientierten Bevölkerung gehabt. 

Die CDU hingegen befürchtet, der Schutz von Sonn- und Feiertagen könne durch eine unterschiedliche Auslegung des Begriffs der Ruhestörung durch kommunale Ordnungsbehörden nicht mehr einheitlich gewährleistet werden und hat dem Plenum einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser betont das bislang geltende allgemeine Ruhegebot. Der Antrag wurde abgelehnt, der Gesetzesentwurf anschließend mit den Stimmen von SPD, FDP, Grüne und dem SSW angenommen. Die CDU hatte ihren Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten ausdrücklich frei gestellt - der Großteil der Fraktion lehnte den Entwurf ab, bei einigen Enthaltungen und einigen Zustimmungen.

Hauptredner: Peter Eichstädt (SPD), Jost de Jager (CDU), Christel Aschmoneit-Lücke (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Die Landesregierung hat dem Landtag eine Reform des Landesgesetzes zum besonderen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe aus dem Jahr 1953 vorgelegt. Der im August vergangenen Jahres in Erster Lesung beratene Entwurf sieht unter anderem vor, dass Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen – mit diesem Passus reagiert das Innenministerium auf eine entsprechende Forderung der FDP-Fraktion. Außerdem sollen Videotheken über die bisherige Regelung hinaus schon vor 13.00 Uhr den Betrieb aufnehmen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Menschen in der Nachbarschaft in ihrem Ruhebedürfnis nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Auch marktähnliche Veranstaltungen wie private Flohmärkte sollen künftig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zugelassen werden können. Am Vorabend des Karfreitags sollen Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr stattfinden können. Erlaubt werden sollen ferner Tanzveranstaltungen am Sonnabend der Karwoche auch vor 18.00 Uhr sowie am Heiligabend. An Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sollen künftig Veranstaltungen abgehalten werden können, die auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Dies gilt unter anderem auch für Sportveranstaltungen, wenn auf Show-Einlagen und laute Musik verzichtet wird.
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün und FDP, den Entwurf weitgehend unverändert anzunehmen. Zusätzlich will der Ausschuss Waschsalons und Fitnessstudios von der Sonntagsruhe ausnehmen.
  Die CDU hat sich im Ausschuss enthalten und legt dem Plenum einen Änderungsantrag vor. Er betont das Ruhegebot, insbesondere am Volkstrauertag und am Totensonntag.

mehr Informationen: "plenum-online", August 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/
texte
/06_feiertagsgesetz.htm)

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Gefahrhunde-Gesetz soll Kampfhunde-Verordnung ablösen
Landtag grundsätzlich einig mit Innenminister

Kiel (SHL). Beißattacken von gefährlichen Hunden sollen in Schleswig-Holstein der Vergangenheit angehören. Innenminister Klaus Buß (SPD) stieß auf einmütige Zustimmung im Landtag, als er am Donnerstag, 17. Juni 2004, seinen Entwurf für ein Gefahrhundegesetz vorstellte: "Ich habe viele Anregungen berücksichtigt und hoffe jetzt auf eine ruhigere und sachlichere Diskussion". Koalition wie Opposition waren sich in der Ersten Lesung grundsätzlich einig, dass die neue Regelung die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen werde, und dass auch die Ansprüche des Tierschutzes beachtet worden seien. Die Abgeordneten kündigten an, das Gesetz nach Beratung im Innen- und Rechtsausschuss so schnell wie möglich endgültig zu verabschieden.

Künftig sollen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen. Ebenso sollen diese Rassen durch ein hellblaues Halsband mit einem elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die bereits als bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesenstest.

Das Gesetz soll die umstrittene Kampfhunde-Verordnung aus dem Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.

Stimmen aus der Debatte:

Klaus-Peter Puls (SPD): Das Grundgesetz schützt nicht die Würde und nicht die Freiheit des gefährlichen Hundes, sondern das Leben und die Gesundheit der gefährdeten Menschen.

Peter Lehnert (CDU): Verwirrung bei den Haltungs- Voraussetzungen und die damit zwangsläufig verbundenen Schlupflöcher für unseriöse Halter können wir uns bei diesem sensiblen Thema nicht erlauben.

Heiner Garg (FDP): Menschen müssen vor Menschen geschützt werden, die Hunde als Waffen einsetzen. Es sind immer Menschen, die Hunde zu dem machen, was wir Kampfhunde nennen.

Irene Fröhlich (Grüne): Es muss auf den ersten Blick erkenntlich sein, ob ein Hund von den Behörden als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Dafür ist die Halsbandregelung zweckmäßig.

Silke Hinrichsen (SSW): Problematisch in dem Entwurf ist, dass die vorgesehenen behördlichen Kontrollen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt.

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf eines Gefahrhunde-Gesetzes vor. Künftig sollen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die als bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesens-Test.
  Das Gesetz soll die Kampfhunde-Verordnung aus dem Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.

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