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b) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3343neu
c) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3346
Antrag der Fraktionen von SPD und B`/Grüne – Drs. 15/3523
Bericht und Bes
chlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 115. Sitzung am 26. Mai 2004)
Drucksache: 15/3506
-Plenarprotokoll-

Lotteriewesen: Opposition übt harsche Kritik an neuen Gesetzen
CDU/FDP moniert Millionenverluste / rot-grüne Koalition betont weitsichtiges Handeln

Kiel (SHL). Das Lotteriewesen in Schleswig-Holstein wird neu geordnet. Zudem werden gewerbliche Spielervermittler wie etwa die fluxx.com in Kiel ihre Erträge künftig regionalisieren müssen. Das heißt konkret: Steuern werden nicht mehr nur von dem Bundesland eingenommen, in dem die jeweiligen Lotto-Unternehmen angesiedelt sind, sondern auch den Ländern zu Gute kommen, aus denen die Online-Spieler stammen. Trotz schärfster Kritik aus den Reihen der Opposition erhielten am Donnerstag, 17. Juni 2004 in Zweiter Lesung zwei Gesetzentwürfe der Landesregierung die Zustimmung des Parlaments. Für Schleswig-Holstein bedeute der Beschluss Einnahmeverluste in Millionenhöhe, kritisierte die CDU. Die FDP sprach sogar von einem Skandal. Redner der Liberalen vermuteten, dass es der Regierungskoalition lediglich darum ginge, das Gesicht von Ministerpräsidentin Heide Simonis im Kreise ihrer Ministerkollegen zu wahren. Denen hätte Simonis bereits vorschnell den Verzicht auf die Lottoeinnahmen zugesagt, hieß es. 

Stimmen aus der Debatte:

Renate Gröpel (SPD): Durch den Staatsvertrag wird ein rechtmäßiger Zustand wieder hergestellt. Schleswig-Holstein wird Verluste hinnehmen müssen, es ist in vielen Bereichen aber auch Nehmerland und profitiert vom Föderalismus. Wie die Aktivitäten der Spielervermittler-Firmen in Schleswig-Holstein zukünftig aussehen werden, ist ungewiss - vielleicht wandern sie in andere Bundesländer ab. Mit der Regionalisierung stehe das Land bei geschätzten Einnahmen von acht Millionen Euro dann aber auf der sicheren Seite. Ohne Regionalisierung bestünde also auch ein Risiko von Mindereinahmen. 

Hans-Jörn Arp (CDU): Es geht ausschließlich um die Interessen Schleswig-Holsteins, nicht um das Wohl von  Simonis im Kreise ihrer Kollegen. 2004 betrugen die Einnahmen aus dem Glücksspiel 76 Millionen Euro. 32 Millionen Euro gehen an Kreise und kreisfreie Städte etwa für Kindergärten. Dem Land gehen mindestens zehn Millionen Euro verloren. Die wohlhabenden Länder werden die Gewinner sein. Bei dem gesamten Vorgang fand kein geordnetes parlamentarisches Verfahren statt.

Heiner Garg (FDP): Rot-Grün hat die üblichen geordneten parlamentarischen Verfahren verhindert. Beratungen wurden unter Hinweis auf Termindruck verschoben. Das riecht nach rot-grüner Verdunkelungspolitik. Schleswig-Holstein wird durch die Staatsverträge für zehn Jahre rechtlich zu sehr eingeschränkt werden. Der Staatsvertrag wird das Land bis 2014 mindestens 45 Millionen Euro kosten. Es geht Rot-Grün nur um die Gesichtswahrung der Ministerpräsidentin.

Monika Heinold (Grüne):  Kurzfristig bedeutet der Regionalisierungs-Staatsvertrag eine erhebliche Einbuße. Mittelfristig bedeutet er Sicherheit. Es ist falsch zu behaupten, dass das Land ohne Not auf mehrere Millionen Euro verzichten will. Die Lotto-Landschaft verändert sich. Es gilt, sich zwischen kalkulierbaren und deutlich unkalkulierbaren Mindereinnahmen zu entscheiden. Dem Parlament waren die Staatsverträge seit eineinhalb Jahren bekannt. Hier wird nichts überstürzt entschieden.

Anke Spoorendonk (SSW): Für Glücksspiele muss es klare gesetzliche Regelungen darüber geben, wem die Einnahmen gehören sollen. Die Einnahmen sollen dem Sport, der Umwelt oder sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Über die Mindereinnahmen können wir nicht erfreut sein. Aber Schleswig-Holstein ist in anderen Fragen auch auf das Wohlwollen der anderen Bundesländer angewiesen.

Über die Gesetzentwürfe wurde getrennt namentlich abgestimmt: Der Gesetzentwurf mit der Drucksachen-Nummer 3343 (neu) wurde mit 47 Ja–Stimmen gegen 38 Nein-Stimmen angenommen.; der Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 15/3346 wurde mit 47 Ja–Stimmen gegen 38 Nein-Stimmen angenommen.

Der Antrag der Regierungskoalition mit der Drucksachen-Nummer 15/3523 wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und der SSW-Landtagsgruppe gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung hat dem Landtag zwei Staatsverträge zur Neugliederung des Lotteriewesens zur Ratifizierung vorgelegt:
  • Das eine Abkommen soll die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern vereinheitlichen. Dieser Vertrag wurde bereits von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die Absprache betont den Vorrang des staatlichen Glückspiels und nennt Voraussetzungen für die Veranstaltung privater Lotterien.
  • Ebenfalls am 1. Juli soll ein bereits unterzeichneter Staatsvertrag in Kraft treten, der gewerbliche Spielervermittler dazu verpflichten soll, ihre Erträge zu regionalisieren. Das Problem: Unternehmen wie Faber aus Bochum oder fluxx.com aus Kiel vermitteln Lotto-Spieler aus ganz Deutschland an die Lottogesellschaft ihres Bundeslandes. Dies, so der Vorwurf, geht zu Lasten der Regionen, in denen die Spieler ihren Wohnsitz haben und bevorteilt die Länder, in denen die Unternehmen angesiedelt sind.

Der federführende Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag gegen die Stimmen der CDU, die Verträge zu ratifizieren.

mehr Informationen: "plenum-online", Mai 2004
(www.sh-landtag.de/plenumon
line/mai2004/texte/09_28_lotterien.htm)

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