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Auf
dieser Seite: Kommunal-Vorschriften
- Hafensicherheit
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Top 09:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP |
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Top 08:
Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den
schleswig-holsteinischen Hafenanlagen
(Hafenanlagensicherheitsgesetz - HaSiG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3452
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 117. Sitzung am 28. Mai 2004) |
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"Große" gegen
"Kleine"
Kommunal-Ausschüsse in
der Landtagsdebatte
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Kiel (SHL). Höhere Mathematik und
ungewöhnliche Koalitionen haben die Landtags-Debatte über die
Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse geprägt. Die "Kleinen",
FDP, Grüne und SSW, traten gemeinsam für einen Gesetzentwurf
der Liberalen ein, der auf ein für kleinere Fraktionen
günstigeres Zählverfahren in Kreistagen, Stadträten und
Gemeindevertretungen abzielt. Dem widersprachen am Donnerstag,
17. Juni 2004, die "Großen": SPD und CDU warfen den
"Kleinen" vor, lediglich Partei-Interessen zu
verfolgen. Nach der Ersten Lesung ist nun der Innen- und
Rechtssausschuss gefordert.
Die FDP-Fraktion schlägt bei der Berechnung der
Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der Rechenmethode nach
Hare-Niemeyer anstelle der bislang verwendeten Methode nach d’Hondt
vor. Zudem fordern sie eine Grundmandatsklausel, um auch kleinen
Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu garantieren.
Nur so werde gesichert, dass sich das Wahlergebnis auch in der
Zusammensetzung der Ausschüsse widerspiegele, betonten die
kleineren Landtagsparteien. Der SSW schränkte jedoch ein, bei
der von der FDP vorgeschlagenen Grundmandatsklausel seien viele
Fragen offen geblieben.
"SPD/CDU - Koalition": Verfahren
hat sich bewährt
Die "Kleinen" strebten unangemessene
Vorteile an, kritisierten hingegen SPD und CDU. Das bisherige
Verfahren habe sich bewährt. Hintergrund des liberalen
Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
Dezember 2003, dass die von kleinen Fraktionen in Gemeinde- und
Stadträten sowie Kreistagen häufig angewendete Methode der
Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt hat.
Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von
Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die erforderliche Zahl
der Mandate zusammenzubringen. Nach dem Urteil sind zahlreiche
Kommunal-Ausschüsse auf Erlass des Innenministeriums
zuungunsten der "Kleinen" neu besetzt worden. Die
Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen
Fraktionen in die Gremien sichern. Ausschüsse haben auf
kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur
eine beratende Funktion, sondern können auch Entscheidungen
treffen.
Hauptredner:
Günther Hildebrand
(FDP), Klaus-Peter Puls (SPD), Klaus Schlie (CDU), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus
Buß (SPD)
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion will per Gesetz
die Gemeinde- und die Kreisordnung des Landes mit dem Ziel
ändern, dass kleine Parteien bei der Vergabe von
Ausschussposten auf kommunaler Ebene besser
berücksichtigt werden. Hierzu schlagen die Liberalen bei
der Berechnung der Ausschusssitze pro Partei die Anwendung
der Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang
verwendeten Methode nach d’Hondt vor. Zudem fordern sie
eine Grundmandats-Klausel, um auch kleinen
Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu
sichern.
Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, dass die von kleinen Fraktionen
in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen häufig
angewendete Methode der Zählgemeinschaft für nicht
rechtmäßig erklärt hat. Hierbei sind kleine Parteien
bei der Vergabe von Ausschusssitzen gemeinsam angetreten,
um die erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen.
Nach dem Urteil wurden zahlreiche Kommunal-Ausschüsse
zuungunsten der „Kleinen" neu besetzt. Die
Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen
Fraktionen in die Gremien sichern.
Ausschüsse haben auf kommunaler Ebene eine
wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur eine beratende
Funktion, sondern können auch Entscheidungen treffen.
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Vorschaltgesetz
für mehr Sicherheit in Häfen
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Kiel (SHL). Ohne
Aussprache hat der Landtag neue Sicherheitsbestimmungen für
Hafenanlagen im Sinne der Internationalen
Schifffahrtsorganisation IMO beschlossen. Vorgesehen sind unter
anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen bei
Passagieren und erweiterte Befugnisse der Behörden zur Abwehr
von potenziellen Gefahren. Allerdings wurde nur ein sogenanntes
"Vorschaltgesetz" verabschiedet, da die zuständigen
Landtagsausschüsse noch Beratungsbedarf insbesondere zu
kompetenz- und datenschutzrechtlichen Fragen sahen. Diese
sollen nach der Sommerpause durch mündliche Anhörungen
geklärt werden. Der Innen- und Rechtsausschuss behielt sich
ausdrücklich vor, etwaige Änderungen vorzunehmen. Das
"Vorschaltgesetz" musste bis zum 1. Juli 2004
verabschiedet werden, um schwerwiegende wirtschaftliche
Nachteile für die Häfen auszuschließen.
Hintergrund:
Als Folge der Terroranschlägen
vom 11. September 2001 hat die Internationale
Schifffahrtsorganisation IMO neue Sicherheitsbestimmungen
beschlossen, die bis zum 1. Juli 2004 von den
Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. In Deutschland
ist der Bund für die Seeschifffahrt zuständig, während
die Hafenanlagen in die Kompetenz der Länder fallen. Die
Landesregierung hat dem Landtag in der Mai-Tagung in
Erster Lesung ein entsprechendes Gesetz für
Schleswig-Holstein vorgelegt, das in Absprache mit den
anderen Küstenländern entstanden ist. Geplant sind unter
anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen, mehr
Kompetenzen für die Wasserschutzpolizei bei der
Besichtigung von Schiffen sowie zertifizierte Schulungen
des Wachpersonals.
Betroffen sind alle Hafenanlagen, die
internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit
einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit
fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese
Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen
dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses
Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet
werden.
Die Kosten für die Umrüstung der Häfen belaufen
sich nach Schätzungen des Bundes auf 55 Millionen Euro in
diesem Jahr sowie 34 Millionen in den Folgejahren.
Entsprechend werden sich die Hafengebühren für die
Reedereien erhöhen.
mehr
Informationen: "plenum-online", Mai
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/11_14_hafen_haertefall.htm)
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