Auf dieser Seite: Kommunal-Vorschriften  -  Hafensicherheit

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Top 09: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/3470
-Plenarprotokoll-
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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswig-holsteinischen Hafenanlagen (Hafenanlagensicherheitsgesetz - HaSiG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3452
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 117. Sitzung am 28. Mai 2004)
Drucksache: 15/3501
-Plenarprotokoll-
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"Große" gegen "Kleine"
Kommunal-Ausschüsse in der Landtagsdebatte

Kiel (SHL). Höhere Mathematik und ungewöhnliche Koalitionen haben die Landtags-Debatte über die Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse geprägt. Die "Kleinen", FDP, Grüne und SSW, traten gemeinsam für einen Gesetzentwurf der Liberalen ein, der auf ein für kleinere Fraktionen günstigeres Zählverfahren in Kreistagen, Stadträten und Gemeindevertretungen abzielt. Dem widersprachen am Donnerstag, 17. Juni 2004, die "Großen": SPD und CDU warfen den "Kleinen" vor, lediglich Partei-Interessen zu verfolgen. Nach der Ersten Lesung ist nun der Innen- und Rechtssausschuss gefordert.

Die FDP-Fraktion schlägt bei der Berechnung der Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang verwendeten Methode nach d’Hondt vor. Zudem fordern sie eine Grundmandatsklausel, um auch kleinen Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu garantieren. Nur so werde gesichert, dass sich das Wahlergebnis auch in der Zusammensetzung der Ausschüsse widerspiegele, betonten die kleineren Landtagsparteien. Der SSW schränkte jedoch ein, bei der von der FDP vorgeschlagenen Grundmandatsklausel seien viele Fragen offen geblieben.

"SPD/CDU - Koalition": Verfahren hat sich bewährt

Die "Kleinen" strebten unangemessene Vorteile an, kritisierten hingegen SPD und CDU. Das bisherige Verfahren habe sich bewährt. Hintergrund des liberalen Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2003, dass die von kleinen Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen häufig angewendete Methode der Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt hat.

Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen. Nach dem Urteil sind zahlreiche Kommunal-Ausschüsse auf Erlass des Innenministeriums zuungunsten der "Kleinen" neu besetzt worden. Die Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen Fraktionen in die Gremien sichern. Ausschüsse haben auf kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur eine beratende Funktion, sondern können auch Entscheidungen treffen.

Hauptredner: Günther Hildebrand (FDP), Klaus-Peter Puls (SPD), Klaus Schlie (CDU), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion will per Gesetz die Gemeinde- und die Kreisordnung des Landes mit dem Ziel ändern, dass kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschussposten auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden. Hierzu schlagen die Liberalen bei der Berechnung der Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang verwendeten Methode nach d’Hondt vor. Zudem fordern sie eine Grundmandats-Klausel, um auch kleinen Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu sichern.
  Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die von kleinen Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen häufig angewendete Methode der Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt hat. Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen. Nach dem Urteil wurden zahlreiche Kommunal-Ausschüsse zuungunsten der „Kleinen" neu besetzt. Die Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen Fraktionen in die Gremien sichern.
  Ausschüsse haben auf kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur eine beratende Funktion, sondern können auch Entscheidungen treffen.

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Vorschaltgesetz für mehr Sicherheit in Häfen

Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag neue Sicherheitsbestimmungen für Hafenanlagen im Sinne der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen bei Passagieren und erweiterte Befugnisse der Behörden zur Abwehr von potenziellen Gefahren. Allerdings wurde nur ein sogenanntes "Vorschaltgesetz" verabschiedet, da die zuständigen Landtagsausschüsse noch Beratungsbedarf insbesondere zu kompetenz- und  datenschutzrechtlichen Fragen sahen. Diese sollen nach der Sommerpause durch mündliche Anhörungen geklärt werden. Der Innen- und Rechtsausschuss behielt sich ausdrücklich vor, etwaige Änderungen vorzunehmen. Das "Vorschaltgesetz" musste bis zum 1. Juli 2004 verabschiedet werden, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile für die Häfen auszuschließen.

Hintergrund:
  Als Folge der Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO neue Sicherheitsbestimmungen beschlossen, die bis zum 1. Juli 2004 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. In Deutschland ist der Bund für die Seeschifffahrt zuständig, während die Hafenanlagen in die Kompetenz der Länder fallen. Die Landesregierung hat dem Landtag in der Mai-Tagung in Erster Lesung ein entsprechendes Gesetz für Schleswig-Holstein vorgelegt, das in Absprache mit den anderen Küstenländern entstanden ist. Geplant sind unter anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen, mehr Kompetenzen für die Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung von Schiffen sowie zertifizierte Schulungen des Wachpersonals.
  Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet werden.
  Die Kosten für die Umrüstung der Häfen belaufen sich nach Schätzungen des Bundes auf 55 Millionen Euro in diesem Jahr sowie 34 Millionen in den Folgejahren. Entsprechend werden sich die Hafengebühren für die Reedereien erhöhen.

mehr Informationen: "plenum-online", Mai 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/11_14_ha
fen_haertefall.htm)

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