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Top 17: 
Zusatzqualifikation „Landwirtschaft im Nebenerwerb"
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3387
-Plenarprotokoll-
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Top 11: 
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LaPLaG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/3472
-Plenarprotokoll-
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Landwirtschaft im Nebenerwerb
CDU-Forderung nach Zusatzqualifikation ohne Mehrheit

Kiel (SHL). Eine kostenpflichtige Zusatzqualifikation "Landwirtschaft im Nebenerwerb" kann das fortschreitende Höfe-Sterben in Schleswig-Holstein nach Ansicht der rot-grünen Koalition nicht stoppen. Die CDU hatte am Mittwoch, 16. Juni 2004, einen Antrag eingebracht, der eine zusätzliche Ausbildungsmaßnahme für Erben von Höfen mit nicht-landwirtschaftlicher Erstausbildung forderte. Dies soll die Weiterbildung zum Landwirt ermöglichen. Nach  Ansicht der Union ist ein speziell ausgerichtetes Angebot die einzige Möglichkeit, Nebenerwerbs-Betriebe für die neue EU-Agrarreform fit zu machen. Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne) verwies dagegen auf bestehende Angebote - etwa der Landwirtschafts-Kammer oder der einjährigen Fachschule für Landwirtschaft. Diese würden derzeit aber nur in geringem Umfang genutzt.

In Schleswig-Holstein wirtschaften 43 Prozent der Landwirte im Nebenerwerb. Im Bundes-Durchschnitt waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2003 über die Hälfte (54 Prozent) der etwa 388.000 landwirtschaftlichen Betriebe Nebenerwerbs-Betriebe. Aufgrund des zunehmenden Preisdrucks in der Agrarwirtschaft haben zunehmend nur noch intensiv wirtschaftende Großbetriebe die Möglichkeit, ausschließlich auf Getreide- oder Viehwirtschaft als Vollerwerb zu setzen. Kleinere Höfe reagieren hierauf mit der Erschließung zusätzlicher Erwerbsquellen. Neben Ferien auf dem Bauernhof bieten Landwirte zum Beispiel die Direktvermarktung ihrer Erzeugnisse, Bauernhofcafés oder kommunale Dienstleistungen (Winterdienst, Grünpflege) an und betreiben die eigentliche Landwirtschaft nur noch nebenbei. Ein Weiterbildungsangebot für junge Hof-Nachfolger zum Landwirt (400 Unterrichtsstunden, verteilt auf zwei Jahre) gibt es beispielsweise schon in Baden-Württemberg.

Stimmen aus der Debatte:

Jürgen Feddersen (CDU): Die Anforderungen an die Betriebsleiter, wie etwa Beachtung des Umweltschutz, werden steigen. Wir schlagen eine Zusatzqualifikation vor, die mehr ist als ein Schnupperkurs. Das neue Qualifikationsangebot soll junge Menschen zur Hof-Nachfolge vorbereiten.

Maren Kruse (SPD): Das Vorhaben ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Kostenpflichtige Zusatzqualifikation oder Weiterbildung ist ein Unterschied - eine reine Weiterbildung greift zu kurz. Der Bauernverband hat festgestellt, dass auch im Nebenerwerb bereits hervorragende Bildung nötig ist und diese gibt es in Schleswig-Holstein schon lange.

Günther Hildebrand (FDP): Der Fokus der Bemühungen sollte auf Haupterwerbs-Betrieben liegen, die Familien ernähren können. Unsere Landwirte sind auch im Nebenerwerb schon gut ausgebildet. Wir sollten den ersten Schritt zuerst tun, um im Vollerwerb wettbewerbsfähig bleiben und diese Betriebe vorsorglich erhalten.

Detlef Matthiessen (Grüne): Eine Sonderregelung in der Ausbildung darf es nicht geben, die gute fachliche Praxis muss auch in Nebenerwerbs-Betrieben gelten und vermittelt werden. Neue Angebote sind nicht nötig, wir lehnen dies ab.

Lars Harms (SSW): Der Beruf Landwirt erfordert eine hohe Qualifikation. Landwirte brauchen Kenntnisse über umweltgerechte Pflanzen-Produktion, der artgerechten Tierhaltung und der modernen Unternehmensführung. Dies gilt auch für Nebenerwerbs-Betriebe.

Der Antrag wurde von SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. FDP und SSW enthielten sich

Hintergrund:
  Über die Hälfte (54 Prozent) der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2003 Nebenerwerbsbetriebe. Aufgrund des zunehmenden Preisdrucks in der Agrarwirtschaft haben zunehmend nur noch intensiv wirtschaftende Großbetriebe die Möglichkeit, ausschließlich auf Getreide- oder Viehwirtschaft als Vollerwerb zu setzen. Kleinere Höfe reagieren hierauf mit der Erschließung zusätzlicher Erwerbsquellen. Neben Ferien auf dem Bauernhof bieten Landwirte zum Beispiel die Direktvermarktung ihrer Erzeugnisse, Bauernhofcafés, kommunale Dienstleistungen (Winterdienst, Grünpflege) oder Altenpflegedienste an.
  Ein weiteres Problem der Landwirtschaft ist die Suche nach einer geeigneten Hof-Nachfolge. Viele junge Menschen suchen angesichts eines Zwölf-Stunden-Tages und einer Sieben-Tage-Woche eine andere berufliche Orientierung.
  Angesichts dieser Entwicklungen fordert die CDU die Landesregierung auf, jungen Hof-Nachfolgern mit nicht-landwirtschaftlicher Berufsausbildung die Weiterbildung zum Landwirt zu ermöglichen. Ein solches Weiterbildungsangebot (400 Unterrichtsstunden, verteilt auf zwei Jahre) gibt es beispielsweise schon in Baden-Württemberg.

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Hand in Hand mit den Kommunen
Landtag berät Entwurf für Landesplanungsgesetz

Kiel (SHL). Der Entwurf eines neuen Landesplanungsgesetzes ist am Donnerstag, 17. Juni, im Landtag auf parteiübergreifende Zustimmung gestoßen. Innenminister Klaus Buß (SPD) sah in dem Entwurf eine gute Grundlage, die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen weiter auszubauen. Das neue Gesetz räume der kommunalen Ebene zudem erweiterte Planungsmöglichkeiten ein und trage zum Ausbau der schleswig-holsteinischen Planungskultur bei.

Der Gesetzentwurf sei zwar ein Plagiat eines CDU-Vorschlags aus dem Jahr 2000, aber nichtsdestoweniger ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung, hieß es aus den Reihen der CDU-Fraktion. Auch die SPD sah in dem Gesetzentwurf vielfältige Eingriffsmöglichkeiten durch lokale und regionale Akteure, da die Kommunen stärker in die Planungsprozesse eingebunden werden sollen.

Die Zielsetzung des Gesetzentwurf sei richtig, urteilte auch die FDP. Dennoch enthalte er zu viele Umweltaspekte. Die verschiedenen Gebietsnutzungen müssten in der Planung gerecht gegeneinander abgewogen werden. Die Grünen sahen vor allem angesichts der zunehmenden Ansiedlungen im Umland größerer Städte dringenden Handlungsbedarf. Der SSW monierte, dass dem Küstenschutz in dem Gesetzentwurf nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei.

Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag einen Entwurf zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vor. Demnach sollen die fünf regionalen Planungsräume im Lande mehr Autonomie bei der Landesplanung erhalten. Städte, Gemeinden und Kreise sollen in eigener Verantwortung planerische Entscheidungen vorbereiten und mit dem Land, dem Bund oder privaten Betroffenen absprechen. Die Landesplanungsbehörde, die bislang ausschließlich für die Erstellung der Regionalpläne zuständig ist, soll künftig nur noch eine rechtliche Prüfung sowie die formelle In-Kraft-Setzung vornehmen.
  Das Innenministerium reagiert mit dem Entwurf auf Bundes- und EU-Vorgaben und sieht darin die Konsequenz aus der aktuellen Diskussion um eine Funktionalreform.

mehr Informationen: "plenum-online", Februar 2004 (Raumordnung)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/17_23_raumordnung_buerokratie.htm)

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