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Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz -POG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/3473
-Plenarprotokoll-

Polizeireform auf dem parlamentarischen Prüfstand
Landtag weitgehend einig / mehr Beamte für "Streife"

Kiel (lno/SHL). Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Weichen für eine Reform der Landespolizei gestellt. Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen die Organisations-Einheiten mit Führungs- und Stabsaufgaben von 24 auf elf Einheiten reduziert werden. Acht neue Flächendirektionen mit Sitz in Kiel, Neumünster, Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg, Lübeck und Ratzeburg seien vorgesehen, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD/Foto) am Donnerstag, 17. Juni 2004. Weitere Direktionen sind in Eutin (Aus- und Fortbildung) sowie in Kiel mit einem neuen Landespolizeiamt und dem Landeskriminalamt geplant.

Dadurch werde der Personalbestand auf der Führungs- und Stabsebene in den nächsten Jahren um 25 Prozent auf 1.034 Stellen reduziert, betonte der Innenminister. 160 Beamte sollen künftig den Ermittlungs- und Streifendienst vor Ort verstärken. Die Polizei kann künftig angemessener reagieren und wird auf moderne Zeiten eingestellt,  so Buß: " Wir leisten der Polizei in Schleswig-Holstein einen guten Dienst".

Weitgehende Einigkeit - punktuelle Kritik

Alle Fraktionen des Landtags begrüßten grundsätzlich den Reformvorschlag. Der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie (Foto) kritisierte aber eine fehlende Begründung für die künftige Zahl der Direktionen; die Neuorganisation der polizeilichen Regionalebene sei nicht nachvollziehbar. Generell seien die Beschlüsse der Reformkommission zu hektisch umgesetzt worden. Schlie: "Wir tragen das Gesetz mit, aber nicht nach dem Motto: Die Mehrheit zählt, wir peitschen das durch."  Die Reform sei nicht der Weisheit letzter Schluss, befand auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (Foto) und zeigte sich besorgt, dass die neue Struktur zu weiteren Einsparungen bei der Polizei und damit zu einem Stellenabbau führen könnte. "Es darf keinen Ausverkauf von polizeilichen Aufgaben geben. Es darf keinen weiteren Stellenabbau im Vollzugsbereich geben. Es darf keine Einbußen bei der Ermittlungsarbeit geben", so Kubicki.

Demgegenüber lobten die Redner von Rot-Grün, Thomas Rother (SPD/Foto) und Irene Fröhlich (Grüne/Foto), die bisherige Transparenz des Verfahrens. Viele Führungskräfte der Polizei haben sich bei der Entwicklung der Reform selbst in Frage gestellt; ihnen gebührt hoher Respekt, sagte Rother und beschied: Durch die Reform könne eine komplette Führungsebene entfallen - "das ist echter Bürokratieabbau". Und Fröhlich betonte, dass die Ansprechpartner der Polizei vor Ort für die Bürger bestehen blieben. Durch die Bündelung von Stabsaufgaben könnten jetzt zusätzliche Kräfte den operativen Dienst verstärken. 

Die Gleichbehandlung des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes ist fraglich und muss geklärt werden, forderte Silke Hinrichsen (Foto) von der SSW-Landtagsgruppe für die weitere Beratung im Innen- und Rechtsausschuss, an den der Gesetzentwurf überwiesen wurde.

Hintergrund:
  Die Landesregierung will die schleswig-holsteinische Landespolizei umstrukturieren und damit Kapazitäten für die bürgernahe Polizeiarbeit freimachen. Vorgesehen ist laut dem Entwurf zum Polizei-Organisationsgesetz die Reduzierung der Organisationseinheiten mit Führungs- und Stabsaufgaben von 24 auf elf. Dies sollen die acht neuen Flächendirektionen mit Sitz in Kiel, Neumünster, Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg, Lübeck und Ratzeburg, die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin sowie das neue Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt in Kiel sein. Hierdurch, so die Schätzungen des Innenministeriums, wird der Personalbestand auf der Führungs- und Stabsebene in den nächsten Jahren um 25 Prozent auf 1.034 Stellen reduziert. Dieser Bereich wird damit um 347 Stellen verkleinert, von denen 160 den Ermittlungs- und Streifendienst vor Ort verstärken sollen.
  Durch die Umgestaltung entstehen laut Innenministerium ab 2006 jährliche Kosten von 50.000 Euro für Mieten. Dies soll durch den sozialverträglichen Abbau von ein bis zwei Stellen gegenfinanziert werden.

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