Auf dieser Seite: Psychiatrische Einrichtungen  -  Grundsicherung 

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Top 14: 
Entwurf eines Gesetzes zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten (PsychE-UmwG)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/3495
-Plenarprotokoll-
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Top 34: 
Grundsicherung
Landtagsbeschluss vom 29. August 2003 – Drucksache 15/2828
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3507
-Plenarprotokoll-
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Landesregierung will psychiatrische Kliniken privatisieren
Rot-Grüner Gesetzentwurf stößt im Landtag auf breite Zustimmung

Kiel (SHL). Auf breite Zustimmung ist im Landtag der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Privatisierung der psychiatrischen Fachkliniken in Schleswig-Holstein gestoßen. Vertreter aller Parteien betonten aber auch, dass eine Umwandlung der Häuser nicht zu Lasten der Patienten und der Beschäftigten gehen dürfe. Konkret sollen die "psychiatrium GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt) sowie die Fachklinik Schleswig von Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.

"Wir wollen privates Know-How in die Kliniken reinholen", begründete Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) das Vorhaben der Landesregierung. Dabei gehe es auch um eine qualitative Verbesserung. Die Sicherung der Arbeitsplätze im Zuge einer Privatisierung mahnte Werner Kalinka (CDU) an. Die Mitarbeiter dürften nicht für ihre Leistungen bestraft werden. In dieselbe Richtung zielte Veronika Kolb (FDP). Sie erinnerte vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs an die Sorgen und Ängste der 1.800 Mitarbeiter in den Kliniken. Gleichzeitig forderte sie die Landesregierung auf, sich bei einem Verkauf nicht allein an den erhofften Erlösen zu orientieren.

Der Verkauf müsse gründlich überlegt sein und sich an Weiterentwicklung und Dezentralisierung der Psychiatrie orientieren, befand Angelika Birk (Grüne). Künftigen Betreibern der Kliniken schrieb Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) ins Stammbuch, dass Versorgungsverpflichtungen nach dem "Psychisch-Kranken-Gesetz und der Psychiatrie- und Krankenhausplanung sichergestellt und fortgeführt" werden müssten. Silke Hinrichsen von der SSW-Landtagsgruppe kritisierte die geplante EU-weite Ausschreibung für die Privatisierung der Kliniken. Dies bedrohe die Arbeitsplätze in der Region Schleswig.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in Erster Lesung an den Sozialausschuss sowie an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung will die psychiatrischen Fachkliniken im Lande privatisieren. Die "psychiatrium GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt) sowie die Fachklinik Schleswig sollen von Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt werden. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf des Sozialministeriums vor.
  Das Land gibt dem neuen Träger die Maßgabe auf den Weg, alle Standorte zu erhalten und das Personal zu übernehmen. Der in den Einrichtungen vorgenommene Maßregelvollzug von Straftätern soll unter öffentlicher Überwachung weitergeführt werden.
  Mit dem Entwurf strebt die Landsregierung die Umsetzung eines Vorschlages ihrer Strukturkommission vom März dieses Jahres an.

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Belastet Grundsicherung die Kommunen?
Landtag beklagt hohe Zahl unbearbeiteter Anträge

Kiel (SHL). Die Einführung der so genannten "Grundsicherung" hat dazu beigetragen, die verschämte Altersarmut in Schleswig-Holstein zurückzudrängen: Dieses positive Fazit zog Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) am Mittwoch, 16. Juni 2004, bei der Vorlage eines entsprechenden Regierungsberichts. Während die Redner der rot-grünen Koalition die Meinung der Ressortchefin weitgehend teilten, meldete die Opposition Kritik an. Die Grundsicherung, bei der die Kreise und kreisfreien Städte eine Bedarfsdeckung auf Sozialhilfeniveau gewährleisten, verursache erheblichen bürokratischen Mehraufwand und finanzieller Unwägbarkeiten für die Kommunen, hieß es bei CDU und FDP.

Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert oder älter als 65 Jahre alt sind. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an der Sozialhilfe. Für die Mehrkosten erhalten die Kommunen einen Ausgleich vom Bund. Nach Schleswig-Holstein fließen so jährlich rund 18,5 Millionen Euro, das Land legt weitere 14,5 Millionen drauf. Laut Ministerin Trauernicht sind seit Einführung der Regelung im Januar 2003 in Schleswig-Holstein rund 50.000 Anträge eingegangen. Hiervon wurden bislang 24.000 positiv beschieden.

SPD: Aufwand hat sich gelohnt / 
CDU: Kommunen machen Minus 

Dieser Aufwand habe sich gelohnt, hieß es bei SPD, Grünen und SSW. Dies gelte insbesondere für viele alte Frauen, die bislang den Gang zum Sozialamt gescheut hätten, um ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Auch die Kommunen würden fair behandelt – eine für 2005 vorgesehene Revision werde Aufschluss darüber geben, ob die Bundeszuschüsse ausreichten.

Für die CDU und die FDP stand demgegenüber fest, dass die hohen Kosten für die Kommunen nicht durch die Bundes- und Landesmittel ausgeglichen würden: Für den Kreis Plön ergebe sich beispielsweise ein Minus von 150.000 Euro durch die Grundsicherung. Deswegen forderte die Opposition eine Abschlagszahlung an die Kommunen, zumal durch die Hartz IV-Einführung Anfang 2005 noch mehr Belastungen drohten.

Unisono beklagten sowohl Koalition als auch Opposition die hohe Zahl der unbearbeiteten Anträge und den unterschiedlichen Grad der positiven Bescheide in den verschiedenen Regionen. Diese Fragen wollen die Parlamentarier bei der abschließenden Beratung im Sozialausschuss weiter behandeln.

Hauptredner: Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), Werner Kalinka (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Das Bundesgesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung gilt seit Jahresbeginn 2003 und soll die verschämte Armut und die Altersarmut begrenzen. Anspruch haben Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert oder älter als 65 sind. Die Grundsicherung orientiert sich an der Sozialhilfe und wird von den Kreisen und kreisfreien Städten abgewickelt. Für die Mehrkosten erhalten die Kommunen einen Ausgleich vom Bund. Nach Schleswig-Holstein fließen so jährlich rund 18,5 Millionen Euro. Das Land legt weitere 14,5 Millionen drauf.
  Über die schleswig-holsteinischen Erfahrungen mit dieser neuen Regelung legt die Landesregierung dem Landtag einen Bericht vor, den das Parlament auf Initiative der CDU im vergangenen August angefordert hat. Die Regierung zieht eine positive Bilanz: Auch wenn es aufgrund der kurzen Laufzeit des Gesetzes noch kein exaktes Datenmaterial gebe, ließe sich von einer hohen Zahl von Anträgen sprechen. Dies belege, dass die Grundsicherung als eigenständige soziale Leistung angenommen werde. Zwei Drittel der Antragsteller sind laut Sozialministerium Frauen. Dies sei ein Hinweis darauf, dass die Grundsicherung insbesondere von älteren Frauen in Anspruch genommen werde, die wenig in die Rentenkassen einbezahlt haben. Insofern sei das Ziel, die verschämte Altersarmut zu begrenzen, erreicht worden.
  Eine Bilanz hinsichtlich der finanziellen Lasten bei Kreisen und Städten sei erst nach der im Gesetz vorgesehenen Revision im Jahr 2005 möglich.

mehr Informationen: August 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/texte/meldungen2fertig.htm)

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