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Landesregierung
will psychiatrische Kliniken privatisieren
Rot-Grüner
Gesetzentwurf stößt im Landtag auf breite Zustimmung
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Kiel
(SHL). Auf
breite Zustimmung ist im Landtag der Gesetzentwurf der
Landesregierung zur Privatisierung der psychiatrischen
Fachkliniken in Schleswig-Holstein gestoßen. Vertreter aller
Parteien betonten aber auch, dass eine Umwandlung der Häuser
nicht zu Lasten der Patienten und der Beschäftigten gehen
dürfe. Konkret sollen die "psychiatrium
GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen
und Neustadt) sowie die Fachklinik Schleswig von
Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit
beschränkter Haftung umgewandelt werden.
"Wir wollen
privates Know-How in die Kliniken reinholen", begründete
Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) das Vorhaben der
Landesregierung. Dabei gehe es auch um eine qualitative
Verbesserung. Die Sicherung der Arbeitsplätze im Zuge einer
Privatisierung mahnte Werner Kalinka (CDU) an. Die Mitarbeiter
dürften nicht für ihre Leistungen bestraft werden. In dieselbe
Richtung zielte Veronika Kolb (FDP). Sie erinnerte vor dem
Hintergrund des Gesetzentwurfs an die Sorgen und Ängste der 1.800
Mitarbeiter in den Kliniken. Gleichzeitig forderte sie die
Landesregierung auf, sich bei einem Verkauf nicht allein an den
erhofften Erlösen zu orientieren.
Der Verkauf müsse
gründlich überlegt sein und sich an Weiterentwicklung und
Dezentralisierung der Psychiatrie orientieren, befand Angelika
Birk (Grüne). Künftigen Betreibern der Kliniken schrieb
Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) ins Stammbuch, dass
Versorgungsverpflichtungen nach dem "Psychisch-Kranken-Gesetz
und der Psychiatrie- und Krankenhausplanung sichergestellt und
fortgeführt" werden müssten. Silke Hinrichsen von der
SSW-Landtagsgruppe kritisierte die geplante EU-weite
Ausschreibung für die Privatisierung der Kliniken. Dies bedrohe
die Arbeitsplätze in der Region Schleswig.
Der Gesetzentwurf
wurde einstimmig in Erster Lesung an den Sozialausschuss sowie
an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Landesregierung will die psychiatrischen Fachkliniken
im Lande privatisieren. Die "psychiatrium
GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen
und Neustadt) sowie die Fachklinik Schleswig sollen von
Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit
beschränkter Haftung umgewandelt werden. Das sieht ein
entsprechender Gesetzentwurf des Sozialministeriums vor.
Das Land gibt dem neuen Träger die Maßgabe auf
den Weg, alle Standorte zu erhalten und das Personal zu
übernehmen. Der in den Einrichtungen vorgenommene
Maßregelvollzug von Straftätern soll unter öffentlicher
Überwachung weitergeführt werden.
Mit dem Entwurf strebt die Landsregierung die
Umsetzung eines Vorschlages ihrer Strukturkommission vom
März dieses Jahres an.
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Belastet Grundsicherung die
Kommunen?
Landtag beklagt
hohe Zahl unbearbeiteter Anträge
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Kiel (SHL). Die Einführung der so genannten
"Grundsicherung" hat dazu beigetragen, die verschämte
Altersarmut in Schleswig-Holstein zurückzudrängen: Dieses
positive Fazit zog Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) am
Mittwoch, 16. Juni 2004, bei der Vorlage eines entsprechenden
Regierungsberichts. Während die Redner der rot-grünen
Koalition die Meinung der Ressortchefin weitgehend teilten,
meldete die Opposition Kritik an. Die Grundsicherung, bei der
die Kreise und kreisfreien Städte eine Bedarfsdeckung auf
Sozialhilfeniveau gewährleisten, verursache erheblichen
bürokratischen Mehraufwand und finanzieller Unwägbarkeiten
für die Kommunen, hieß es bei CDU und FDP.
Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die
dauerhaft erwerbsgemindert oder älter als 65 Jahre alt sind.
Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an der Sozialhilfe. Für
die Mehrkosten erhalten die Kommunen einen Ausgleich vom Bund.
Nach Schleswig-Holstein fließen so jährlich rund 18,5
Millionen Euro, das Land legt weitere 14,5 Millionen drauf. Laut
Ministerin Trauernicht sind seit Einführung der Regelung im
Januar 2003 in Schleswig-Holstein rund 50.000 Anträge
eingegangen. Hiervon wurden bislang 24.000 positiv beschieden.
SPD: Aufwand hat
sich gelohnt /
CDU: Kommunen machen Minus
Dieser Aufwand habe sich
gelohnt, hieß es bei SPD, Grünen und SSW. Dies gelte
insbesondere für viele alte Frauen, die bislang den Gang zum
Sozialamt gescheut hätten, um ihren unterhaltspflichtigen
Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Auch die Kommunen würden
fair behandelt – eine für 2005 vorgesehene Revision werde
Aufschluss darüber geben, ob die Bundeszuschüsse ausreichten.
Für die CDU und die FDP stand demgegenüber
fest, dass die hohen Kosten für die Kommunen nicht durch die
Bundes- und Landesmittel ausgeglichen würden: Für den Kreis
Plön ergebe sich beispielsweise ein Minus von 150.000 Euro
durch die Grundsicherung. Deswegen forderte die Opposition eine
Abschlagszahlung an die Kommunen, zumal durch die Hartz
IV-Einführung Anfang 2005 noch mehr Belastungen drohten.
Unisono beklagten
sowohl Koalition als auch Opposition die hohe Zahl der
unbearbeiteten Anträge und den unterschiedlichen Grad der
positiven Bescheide in den verschiedenen Regionen. Diese Fragen
wollen die Parlamentarier bei der abschließenden Beratung im
Sozialausschuss weiter behandeln.
Hauptredner:
Sozialministerin Gitta Trauernicht
(SPD), Werner Kalinka (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Veronika
Kolb (FDP), Angelika Birk (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Das Bundesgesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung gilt seit Jahresbeginn 2003 und soll die
verschämte Armut und die Altersarmut begrenzen. Anspruch
haben Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert oder älter
als 65 sind. Die Grundsicherung orientiert sich an der
Sozialhilfe und wird von den Kreisen und kreisfreien
Städten abgewickelt. Für die Mehrkosten erhalten die
Kommunen einen Ausgleich vom Bund. Nach Schleswig-Holstein
fließen so jährlich rund 18,5 Millionen Euro. Das Land
legt weitere 14,5 Millionen drauf.
Über die schleswig-holsteinischen Erfahrungen mit
dieser neuen Regelung legt die Landesregierung dem Landtag
einen Bericht vor, den das Parlament auf Initiative der
CDU im vergangenen August angefordert hat. Die Regierung
zieht eine positive Bilanz: Auch wenn es aufgrund der
kurzen Laufzeit des Gesetzes noch kein exaktes
Datenmaterial gebe, ließe sich von einer hohen Zahl von
Anträgen sprechen. Dies belege, dass die Grundsicherung
als eigenständige soziale Leistung angenommen werde. Zwei
Drittel der Antragsteller sind laut Sozialministerium
Frauen. Dies sei ein Hinweis darauf, dass die
Grundsicherung insbesondere von älteren Frauen in
Anspruch genommen werde, die wenig in die Rentenkassen
einbezahlt haben. Insofern sei das Ziel, die verschämte
Altersarmut zu begrenzen, erreicht worden.
Eine Bilanz hinsichtlich der finanziellen Lasten
bei Kreisen und Städten sei erst nach der im Gesetz
vorgesehenen Revision im Jahr 2005 möglich.
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Informationen: August
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/texte/meldungen2fertig.htm)
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