Auf dieser Seite: Bleiberecht Flüchtlinge  -  Kohäsionsbericht

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Top 20: 
Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjähriger Duldung
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3490
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
3. Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 15/3488
-Plenarprotokoll-
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Bleiberecht: Kiel debattiert
parallel zu Berlin
Landtag fordert Nachbesserung bei Zuwanderung

Kiel (SHL). Auch nach der Einigung beim Zuwanderungsgesetz zwischen Bundesregierung und Union in Berlin am Donnerstag, 17. Juni 2004, halten SPD und Grüne im Kieler Landtag an ihrer Forderung nach einem unbefristeten Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjähriger Duldung fest. Redner beider Fraktionen forderten, langjährig geduldeten Flüchtlingen eine Integrationsperspektive zu eröffnen. Ein entsprechender Antrag, der die Landesregierung auffordert, auf Bundesebene in diesem Sinne tätig zu werden, fand auch die Zustimmung von FDP und SSW. Die Union hingegen warnte, den in Berlin vereinbarten Zuwanderungs-Kompromiss nicht durch neue Forderungen zu gefährden.

Deutliche Unterschiede zwischen SPD und Grünen im Landtag gab es in der Bewertung des Berliner Zuwanderungs-Kompromisses. Er habe die Einigung "mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen", sagte der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls. Gleichwohl hielt Puls an der Forderung fest, langjährig geduldeten Menschen einen sicheren Rechtsstatus zu geben. Irene Fröhlich (Grüne) sah hingegen in der Zuwanderungsdebatte das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die Union streite noch, so Fröhlich; ihren eigenen Parteifreunden im Bund riet sie, das neue Gesetz abzulehnen, es sei eher ein "Zuwanderungs-Verhinderungs- statt ein Zuwanderungsgesetz", kritisierte sie. Eine Einschätzung, die auch Silke Hinrichsen vom SSW teilte. Im Kern gehe es beim neuen Gesetz darum, "möglichst andere Leute hier nicht rein zu lassen". Zugleich begrüßte Hinrichsen jedoch die geplante Einrichtung einer Härtefallkommission.

Buß gegen generelles "Bleiberecht für alle"

In der Sache stimmte auch Wolfgang Kubicki, Fraktions-Chef der Liberalen, dem rot-grünen Antrag zu. Neben humanitären Gründen führte Kubicki an: Das "faktische Arbeitsverbot" für geduldete Ausländer, führe dazu, dass der Staat für diese Flüchtlinge aufkommen müsse. Das sei den Bürgern kaum zu vermitteln. Zugleich argwöhnte Kubicki jedoch: Der rot-grüne Antrag sei lediglich ein „Placebo", denn: Nach der Einigung in Berlin noch etwas am Zuwanderungs-Kompromiss zu ändern, sei eine "Herkules-Arbeit". Auch Innenminister Klaus Buß (SPD) räumte einer "umfassenden Altfallregelung" kaum Chancen auf Erfolg ein. Zugleich erteilte Buß der Forderung nach einem generellen "Bleiberecht für alle" eine Absage. Wer seine Abschiebung immer wieder mit Anträgen und Tricks hinaus schiebe, dürfe nicht am Ende mit dem Bleiberecht belohnt werden. Auf der kommenden Innenminister-Konferenz in Kiel (7./8. Juli) werde er sich jedoch für ein Bleiberecht von Flüchtlingen aus Afghanistan und dem Kosovo einsetzen, erklärte Buß.

Dagegen erklärte Peter Lehnert (CDU): "Schon die Diskussion über eine erneute Altfallregelung ist das falsche politische Signal." Von einer solchen Debatte gehe eine Anreizwirkung auf Menschen aus, die noch in ihrer Heimat seien. Das erhöhe den Zuwanderungsdruck. Eine dauerhafte Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland werde es bei der Bevölkerung zudem nur geben, wenn aus der vorübergehenden Duldung kein faktisches und rechtliches Bleiberecht werde. Die Einigung im Zuwanderungsstreit nannte Lehnert einen "tragfähigen Kompromiss", das Beharren der Union habe sich gelohnt.

Das Bleiberecht im neuen Zuwanderungs-Kompromiss

Der genaue Text des neuen Zuwanderungs-Gesetzes lag am Donnerstag noch nicht vor. Laut der Nachrichtenagentur dpa ist jedoch vorgesehen, die Duldung künftig auf 18 Monate zu begrenzen. Nach Ablauf dieser Frist erhalten geduldete Flüchtlinge eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Geduldet wird in Deutschland, wer kein Anrecht auf Asyl hat, aber auch nicht abgeschoben werden kann. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Lage im Herkunftsland nicht sicher ist, weil dort (Bürger-)Krieg herrscht, aber auch wenn sich der Heimatstaat weigert, seine Bürger wieder aufzunehmen. Für geduldet Ausländer bedeutet eine Aufenthaltserlaubnis eine deutliche Verbesserung ihres Status. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird erleichtert, der Aufenthaltsort kann frei gewählt und auch eine Wohnung angemietet werden. In Einzelfällen ist eine Prüfung durch eine Härtefallkommission vorgesehen. Hinter den Forderungen von Rot-Grün im Landtag bleibt der Entwurf jedoch zurück, weil die Aufenthaltserlaubnis nur befristet gelten soll. Von den 230.000 Ausländern, die derzeit in Deutschland geduldet sind, leben nach Schätzungen der Flüchtlingsorganisation "Pro Asyl" rund 150.000 bereits länger als sechs Jahre im Land.

Hintergrund:
  SPD und Grüne im Landtag fordern die Landesregierung auf, sich bei den Beratungen über das Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene für ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer einzusetzen.
  Laut Angaben des Flüchtlinsbeauftragten des Schleswig-Holsteinischen Landtags leben rund 230.000 Menschen in Deutschland, die den rechtlichen Status der Duldung haben – darunter 4.000 in Schleswig-Holstein. Duldung bezeichnet eine Aufenthaltserlaubnis mit Abschiebeschutz, die alle sechs Monate verlängert werden muss. Diese Personen haben aufgrund ihres Status nur geringen Anspruch auf Sozialleistungen und wegen des kurzfristigen Bleiberechts unsichere Zukunftsperspektiven. Ein großer Teil dieser Menschen sind Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat nach Deutschland gekommen sind und die trotz abgelehnter Asylanträge aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können. Der größte Personenkreis stammt nach Angaben der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen aus dem ehemaligen Jugoslawien beziehungsweise Bosnien (insgesamt gut 122.000). Weitere Herkunftsländer sind die Türkei (14.800), Afghanistan (11.000) oder Vietnam (9.450, Zahlen aus dem Jahr 2002).
  Ende Mai haben sich Koalition und Opposition im Bund im Vermittlungsverfahren über das Zuwanderungsgesetz auf einen Kompromiss geeinigt. Er sieht unter anderem eine Begrenzung der Duldung und eine anschließende Aufenthaltserlaubnis vor, deren genaue Ausgestaltung noch offen ist.
  Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Mai einen ähnlichen Vorstoß gestartet wie Rot-Grün in Schleswig-Holstein.

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Kürzt die EU die Fördermittel?
Landtag nimmt Kohäsionsbericht unter die Lupe

Kiel (SHL). Die Landesregierung will sich auch künftig für die finanzielle Unterstützung strukturschwacher Regionen in Schleswig-Holstein durch die Europäische Union einsetzen. Den 3. Kohäsionsbericht der EU, der eine schrittweise Angleichung der Lebensverhältnisse in den 25 Ländern zum Ziel hat, bezeichnete Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) am Freitag, 18. Juni, als notwendige Antwort der Gemeinschaft auf die Erweiterung. Liberale und Christdemokraten äußerten die Befürchtung, dass Schleswig-Holstein wegen der Erweiterung ab 2006 weitgehend auf EU-Mittel verzichten müsse. Die Streichung der Förderung hätte, so Manfred Ritzek (CDU), für Schleswig-Holstein fatale Folgen. 

Durch den Beitritt gehöre Schleswig-Holstein nicht mehr zu den Rückständigen. Dabei sei für das Land nichts besser geworden, kritisierte Veronika Kolb (FDP). Während Ulrike Rodust (SPD). betonte, es gelte zu einem Interessenausgleich zwischen der EU, dem Bund und Schleswig-Holsteins zu kommen, bezeichnete Karl-Martin Hentschel (Grüne) die Kohäsionspolitik der Europäischen Union als Erfolgsstory, von der der deutsche Export profitiert habe. Das letzte Wort sei in Sachen Kohäsionspolitik noch nicht gesprochen, hob Anke Spoorendonk (SSW) mit Blick für 2005 vorgesehenen Nachverhandlungen über das Ausmaß und die Vergabe der Fördermittel hervor.

Gelder aus Brüssel

Laut dem von Rot-Grün beantragten Bericht der Landesregierung bestreitet das Land Schleswig-Holstein derzeit 50 Prozent seiner Strukturpolitik aus EU-Mitteln. Nach der Osterweiterung sind die Unterschiede innerhalb der EU größer geworden. Das durchschnittliche Brutto-Inlandsprodukt pro Kopf beträgt in den zehn Neu-Mitgliedern weniger als die Hälfte der alten 15er-EU. Deswegen wird eine Umverteilung der europäischen Strukturfonds zugunsten der neuen EU-Länder nach Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2006 diskutiert. Für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 stehen voraussichtlich rund 336 Milliarden Euro zur Verfügung. Die EU plant, die Hälfte dieser Summe in die neuen Mitgliedstaaten zu investieren. Kritiker mahnen, dies dürfe nicht zu Lasten förderungswürdiger Regionen in der "alten" EU gehen. In der laufenden Förderperiode 2000 bis 2006 erhält Schleswig-Holstein insgesamt 258 Millionen Euro aus Brüssel, die in Landesprogramme wie "ZIEL" (Zukunft im eigenen Land) einfließen. Schwerpunkte sind unter anderem die Infrastruktur, der Bildungsbereich und der Tourismus.

Hintergrund:
  Ein Ziel der europäischen Wirtschaftspolitik ist die so genannte Kohäsion, also die Angleichung der wirtschaftlichen Leistungskraft und des Lebensstandards in den verschiedenen Regionen der EU. Aufgrund der im gemeinsamen Binnenmarkt bestehenden Wechselwirkungen, so die Europäische Kommission in ihrem 3. Kohäsionsbericht, wirkt sich ein großes wirtschaftliches Gefälle negativ auf die gesamte Union aus.
  Nach der Osterweiterung sind die Unterscheide innerhalb der EU größer geworden. Das durchschnittliche Brutto-Inlandsprodukt pro Kopf beträgt in den zehn Neu-Mitgliedern weniger als die Hälfte der alten 15er-EU.
  Deswegen wird eine Umverteilung der europäischen Strukturfonds zugunsten der neuen EU-Länder nach Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2006 diskutiert. Für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 stehen voraussichtlich rund 336 Milliarden Euro zur Verfügung. Die EU plant, die Hälfte dieser Summe in die neuen Mitgliedstaaten zu investieren. Kritiker mahnen, dies dürfe nicht zu Lasten förderungswürdiger Regionen in der Alt-EU gehen.
  In der laufenden Förderperiode 2000 bis 2006 erhält Schleswig-Holstein insgesamt 258 Millionen Euro aus Brüssel, die in Landesprogramme wie ZIEL (Zukunft im eigenen Land) einfließen. Schwerpunkte sind unter anderem die Infrastruktur, der Bildungsbereich und der Tourismus.

mehr Informationen: Der Kohäsionsbericht / Europ. Kommission
(http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docoffic/official/
reports/cohesion3/cohesion3_de.htm)

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