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Pflege: Landtag mahnt
Strukturreformen an
Aktuelle Stunde nach Pflegemängeln in
DRK-Heimen
Kiel (lno/SHL) Der Landtag ringt um Konsequenzen aus den
massiven Pflegemängeln in mehreren schleswig-holsteinischen Heimen.
"Ein Pflegeskandal erschüttert Schleswig-Holstein und die Menschen
haben ein Recht auf eine Antwort", sagte Sozialministerin Gitta
Trauernicht (SPD) am Mittwoch, 16. Juni, in Kiel. Sie hielt dem
Träger der Heime, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), zu Gute, die Verantwortung für die
"erheblichen Pflegemängel" übernommen und organisatorische wie personelle Konsequenzen gezogen zu haben.
Die Opposition warf der im Sozialministerium angesiedelten
Fachaufsicht für die Heime Versagen vor.
DRK-Landesgeschäftsführer Wolfgang Lenze war entlassen worden,
nachdem externe Kontrolleure unter anderem in Pflegeheimen in Flensburg, Lübeck und Kiel Unterernährung und mangelnde Hygiene von
Heimbewohnern bemängelt hatten. Die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Veronika Kolb,
betonte indes: "Mit dem Rücktritt des Geschäftsführers ist es nicht getan." Auch die Fachaufsicht der Heime
im Sozialministerium habe versagt und müsse Konsequenzen ziehen.
Kleiner: "Wir
müssen mit neuen Fällen rechnen"
Nach Ansicht der CDU werden seit Jahren
"notwendige Strukturveränderungen in der Altenpflege nicht entschlossen
genug
vorangetrieben" - aus finanziellen Gründen oder aus falscher
Rücksicht auf die Belange der Heimbetreiber. "Wir müssen damit
rechnen, dass auch in anderen Heimen Fälle gefährlicher Pflege auftreten", warnte die
seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Helga Kleiner (Foto). Sie sprach sich
für eine stärkere staatliche Kontrolle der Heimträger aus.
Baasch: "Das
DRK hat objektive Kriterien verfehlt"
Redner der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie des
Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) bekräftigten hingegen, die
Verantwortung für den Pflegeskandal liege beim DRK. "Das DRK hat bei
der Pflegequalität eigene, aber auch objektive Kriterien deutlich
verfehlt", sagte SPD-Sozialexperte Wolfgang Baasch. "Das Vertrauen in
das DRK ist mehr als angeknackst." Angelika Birk (Grüne)
plädierte dafür, ernsthafte Alternativen zu Heimen aufzubauen: „Ausbildung,
Fortbildung, neue Organisation der Pflegheime sind das Gebot der
Stunde." Und die SSW-Abgeordnete Silke Hinrichsen forderte einen gemeinsamen
Notfallplan von Heimaufsicht, Pflegekassen und Sozialministerium,
"um eine Situation, wie sie in Flensburg im Pflegeheim
Friesischer Berg entstanden ist, in der Zukunft zu
verhindern." Ministerin Trauernicht betonte, bei den Missständen in den DRK-Heimen
habe es sich um ein "strukturelles Problem eines Trägers" gehandelt.
Hintergrund:
Der Medizinische Dienst
der Krankenkassen und die Heimaufsichtsbehörden haben in
verschiedenen Pflegeheimen des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK) in Kiel, Lübeck, Flensburg, Niebüll, Leck und
Plön erhebliche Pflegemängel festgestellt. Die
Pflege-Kontrolleure haben unter anderem Unterernährung
und mangelnde Hygiene der Heimbewohner bemängelt. Als
Reaktion ist ein Teil der Bewohner der betroffenen
Einrichtungen in andere Heime umgezogen; zudem ist der
Landesgeschäftsführer des DRK, Wolfgang Lenze, entlassen
worden.
Die SPD –Fraktion hat aus diesem Grund eine
Aktuelle Stunde des Landtags beantragt. Die CDU fordert in
einem Dringlichkeitsantrag einen Regierungsbericht zu
diesem Thema.
mehr
Informationen: "plenum-online" Januar
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar03/online_jan03/
texte/09_heimaufsicht.htm)
Altenpflegegesetz: "plenum
online" April
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/meldungen3.htm)
Stichwort:
Über eine bestimmte Frage von
allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer
Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt
werden. Die Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen
nicht länger als fünf Minuten dauern und
zusammengenommen sechzig Minuten nicht überschreiten. Die
von Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene
Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt, sollte aber dreißig
Minuten nicht überschreiten.
Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während
einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch
die Landesregierung für unzureichend hält. Die
Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde
verlangt und durchgeführt werden.
mehr
Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)
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