Auf dieser Seite: Pflegeheime  (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Situation der Pflegeheime in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU - 
Drucksache: 15/3515
-Plenarprotokoll-

Dringlichkeit abgelehnt: Antrag hat Zeit
SPD verweist auf Geschäftsordnungs-Verfahren

Kiel (SHL). Ein Dringlichkeitsantrag der CDU, der von Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) in der August-Tagung einen Bericht zu den jüngsten Pflege-Mängeln forderte, hat nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtages erhalten. Während die seniorenpolitische Sprecherin der Union, Helga Kleiner, der Landesregierung vorwarf, das Parlament unzureichend unterrichtet zu haben, beschied der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Holger Astrup, dass ein solcher Berichtsantrag für die August-Tagung im Rahmen eines "ganz normalen Geschäftsordnungs-Verfahrens" bis zum 6. August eingebracht werden könne.

Hintergrund:
   Der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsichtsbehörden haben in verschiedenen Pflegeheimen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Kiel, Lübeck, Flensburg, Niebüll, Leck und Plön erhebliche Pflegemängel festgestellt. Die Pflege-Kontrolleure haben unter anderem Unterernährung und mangelnde Hygiene der Heimbewohner bemängelt. Als Reaktion ist ein Teil der Bewohner der betroffenen Einrichtungen in andere Heime umgezogen; zudem ist der Landesgeschäftsführer des DRK, Wolfgang Lenze, entlassen worden.
  Die SPD –Fraktion hat aus diesem Grund eine Aktuelle Stunde des Landtags beantragt. Die CDU fordert in einem Dringlichkeitsantrag einen Regierungsbericht zu diesem Thema.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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