|
Dringlichkeit
abgelehnt: Antrag hat Zeit
SPD verweist auf
Geschäftsordnungs-Verfahren
Kiel (SHL). Ein
Dringlichkeitsantrag der CDU, der von Sozialministerin Gitta
Trauernicht (SPD) in der August-Tagung einen Bericht zu den
jüngsten Pflege-Mängeln forderte, hat nicht die notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtages erhalten. Während die
seniorenpolitische Sprecherin der Union, Helga Kleiner, der
Landesregierung vorwarf, das Parlament unzureichend unterrichtet zu
haben, beschied der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD,
Holger Astrup, dass ein solcher Berichtsantrag für die
August-Tagung im Rahmen eines "ganz normalen
Geschäftsordnungs-Verfahrens" bis zum 6. August eingebracht
werden könne.
Hintergrund:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen
und die Heimaufsichtsbehörden haben in verschiedenen
Pflegeheimen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Kiel, Lübeck,
Flensburg, Niebüll, Leck und Plön erhebliche Pflegemängel
festgestellt. Die Pflege-Kontrolleure haben unter anderem
Unterernährung und mangelnde Hygiene der Heimbewohner bemängelt.
Als Reaktion ist ein Teil der Bewohner der betroffenen
Einrichtungen in andere Heime umgezogen; zudem ist der
Landesgeschäftsführer des DRK, Wolfgang Lenze, entlassen
worden.
Die SPD –Fraktion hat aus diesem Grund eine
Aktuelle Stunde des Landtags beantragt. Die CDU fordert in
einem Dringlichkeitsantrag einen Regierungsbericht zu
diesem Thema.
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
|
zurück
zum Textanfang |