Auf dieser Seite: Vodafone  (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Konsequenzen aus Vodafone-Absichten ziehen
Antrag der Fraktionen von SPD und B`90/Grüne
Drucksache: 15/3524
-Plenarprotokoll-

"Europawahl-Verdauungsantrag"
SPD scheitert mit Dringlichkeit zum Fall Vodafone

Kiel (SHL). Die rot-grüne Koalition ist mit einem Dringlichkeits-Vorstoß zu den jüngsten Steuerspar-Plänen des Mobilfunkkonzerns Vodafone an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag gescheitert. SPD und Grüne wollten die Landesregierung auffordern, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, generell die Gestaltungsmöglichkeiten für Konzerne bei Gewinnermittlungen stärker einzuschränken. Die Opposition verwies darauf, dass das Thema bereits bekannt sei und längst öffentlich diskutiert werde. Die FDP bezeichnete die Dringlichkeit als einen "Europawahl-Verdauungsantrag".

Hintergrund der Dringlichkeit ist der Fall Vodafone. Der britische Telekommunikationskonzern will nach der Übernahme von Mannesmann Teilwertabschreibungen steuerlich geltend machen, weil Mannesmann auf dem Papier heute deutlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt der Übernahme. Die Folge: Wird die Wertminderung des Aktienpakets als dauerhaft und von der Höhe her als gerechtfertigt eingestuft, müsste Vodafone auf Jahre hinaus in Deutschland keine Steuern zahlen. Dem Fiskus drohen Verluste bis zu 20 Milliarden Euro.
Auf Bundesebene gibt es inzwischen eine neue Initiative zur Mindestbesteuerung von Firmengewinnen: SPD-Chef Franz Müntefering fordert, dass Unternehmen künftig auf mindestens 50 Prozent ihrer Gewinne Steuern zahlen müssen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür stark machen, dass Konzerne Teilwertabschreibungen künftig nicht mehr in vollem Umfang von der Steuer absetzen können. Das fordern SPD und Grüne in einem Dringlichkeitsantrag. 

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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