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"Europawahl-Verdauungsantrag"
SPD scheitert mit Dringlichkeit
zum Fall Vodafone
Kiel (SHL). Die
rot-grüne Koalition ist mit einem Dringlichkeits-Vorstoß zu den
jüngsten Steuerspar-Plänen des Mobilfunkkonzerns Vodafone an der
notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag gescheitert. SPD und
Grüne wollten die Landesregierung auffordern, auf Bundesebene
darauf hinzuwirken, generell die Gestaltungsmöglichkeiten für
Konzerne bei Gewinnermittlungen stärker einzuschränken. Die
Opposition verwies darauf, dass das Thema bereits bekannt sei und
längst öffentlich diskutiert werde. Die FDP bezeichnete die
Dringlichkeit als einen "Europawahl-Verdauungsantrag".
Hintergrund der
Dringlichkeit ist der Fall Vodafone. Der britische Telekommunikationskonzern
will nach der Übernahme von Mannesmann
Teilwertabschreibungen steuerlich geltend machen, weil Mannesmann auf dem Papier
heute deutlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt der
Übernahme. Die Folge: Wird die Wertminderung des
Aktienpakets als dauerhaft und von der Höhe her als
gerechtfertigt eingestuft, müsste Vodafone auf Jahre
hinaus in Deutschland keine Steuern zahlen. Dem Fiskus
drohen Verluste bis zu 20 Milliarden Euro.
Auf Bundesebene gibt es inzwischen eine neue Initiative zur
Mindestbesteuerung von Firmengewinnen: SPD-Chef Franz Müntefering
fordert, dass Unternehmen künftig auf mindestens 50 Prozent ihrer
Gewinne Steuern zahlen müssen.
Hintergrund:
Die Landesregierung soll sich auf
Bundesebene dafür stark machen, dass Konzerne
Teilwertabschreibungen künftig nicht mehr in vollem
Umfang von der Steuer absetzen können. Das fordern SPD
und Grüne in einem Dringlichkeitsantrag.
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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