Auf dieser Seite: Landesmeldegesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/3255
Bericht des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 15/3520
-Plenarprotokoll-

An- und abmelden wird einfacher

Kiel (SHL). Die Meldepflicht in Schleswig-Holstein wird modernisiert und vereinfacht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag am Freitag, 18. Juni 2004, einstimmig und ohne Aussprache in Zweiter Lesung verabschiedet. Künftig entfällt bei Umzügen im Inland die Abmeldepflicht. Das gleiche gilt für die Bestätigung einer Anmeldung durch den Vermieter. Zudem werden Bürger die Möglichkeiten des "Electronic Government", der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim Meldeverfahren nutzen können. Und: Die Schleswig-Holsteiner können künftig selbst Einsicht in die sie betreffenden Eintragungen im Melderegister nehmen. Voraussetzung hierfür ist die so genannte „elektronische Signatur". Innenministerium und Parlament reagieren damit auf die Novelle des Melderechts-Rahmengesetzes auf Bundesebene.

Ein weiterer Punkt: Die Meldebehörde soll eine Reihe von persönlichen Daten, darunter Name, Adresse und Geburtstag, in einem zentralen Speicher bereithalten und auf Anfrage der Polizei zur Verfügung stellen. Diese Ergänzung hat der zuständige Innen- und Rechtsausschuss vorgenommen.

Hintergrund:
 Die Meldepflicht in Schleswig-Holstein soll einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge modernisiert und vereinfacht. So soll unter anderem bei Umzügen im Inland die Abmeldepflicht und die Bestätigung einer Anmeldung durch den Vermieter entfallen. Stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage zu, werden zudem Bürger die Möglichkeiten des „Electronic Government", der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim Meldeverfahren nutzen können. Und: Die Schleswig-Holsteiner können künftig selbst Einsicht in die sie betreffenden Eintragungen im Melderegister nehmen. Voraussetzung hierfür ist die so genannte „elektronische Signatur". Innenministerium und Parlament reagieren damit auf die Novelle des Melderechtsrahmengesetzes auf Bundesebene.
 
Ein weiterer Punkt: Die Meldebehörde soll eine Reihe von persönlichen Daten, darunter Name, Adresse und Geburtstag, in einem zentralen Speicher bereithalten und auf Anfrage der Polizei zur Verfügung stellen. Diese Ergänzung hat der zuständige Innen- und Rechtsausschuss vorgenommen.

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