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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesmeldegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/3255
Bericht des Innen- und Rechtsausschusses |
Drucksache: 15/3520
-Plenarprotokoll- |
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An- und abmelden wird einfacher
Kiel (SHL). Die Meldepflicht in Schleswig-Holstein
wird modernisiert und vereinfacht. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag am Freitag, 18.
Juni 2004, einstimmig und ohne Aussprache in Zweiter Lesung
verabschiedet. Künftig entfällt bei Umzügen im Inland die
Abmeldepflicht. Das gleiche gilt für die Bestätigung einer
Anmeldung durch den Vermieter. Zudem werden Bürger die
Möglichkeiten des "Electronic Government", der
elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim
Meldeverfahren nutzen können. Und: Die Schleswig-Holsteiner können
künftig selbst Einsicht in die sie betreffenden Eintragungen im
Melderegister nehmen. Voraussetzung hierfür ist die so genannte „elektronische
Signatur". Innenministerium und Parlament reagieren damit auf
die Novelle des Melderechts-Rahmengesetzes auf Bundesebene.
Ein weiterer Punkt:
Die Meldebehörde soll eine Reihe von persönlichen Daten, darunter
Name, Adresse und Geburtstag, in einem zentralen Speicher
bereithalten und auf Anfrage der Polizei zur Verfügung stellen.
Diese Ergänzung hat der zuständige Innen- und Rechtsausschuss
vorgenommen.
Hintergrund:
Die
Meldepflicht in Schleswig-Holstein soll einem
entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge
modernisiert und vereinfacht. So soll unter anderem bei
Umzügen im Inland die Abmeldepflicht und die Bestätigung
einer Anmeldung durch den Vermieter entfallen. Stimmt der
Landtag der Gesetzesvorlage zu, werden zudem Bürger die
Möglichkeiten des „Electronic Government", der
elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim
Meldeverfahren nutzen können. Und: Die
Schleswig-Holsteiner können künftig selbst Einsicht in
die sie betreffenden Eintragungen im Melderegister nehmen.
Voraussetzung hierfür ist die so genannte „elektronische
Signatur". Innenministerium und Parlament reagieren
damit auf die Novelle des Melderechtsrahmengesetzes auf
Bundesebene.
Ein
weiterer Punkt: Die Meldebehörde soll eine Reihe von
persönlichen Daten, darunter Name, Adresse und
Geburtstag, in einem zentralen Speicher bereithalten und
auf Anfrage der Polizei zur Verfügung stellen. Diese
Ergänzung hat der zuständige Innen- und Rechtsausschuss
vorgenommen.
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