In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Richtergesetz, 2. Lesung (Top 7; Drs. 15/3368, 15/3499); Wahl Kulturstiftung, (Top 15; Drs. 15/3486, 15/3505); Wahl Landessozialgericht (Top 16; Drs. 15/3500); Petitionsausschuss (Top 30; Drs. 15/3496)


   Richtergesetz:  Das Richterwahlverfahren in Schleswig-Holstein wird nicht geändert. SPD, CDU, Grüne und SSW lehnten am Freitag, 18. Juni 2004, mit breiter Mehrheit nach Beratung im Innen- und Rechtsausschuss eine FDP-Vorlage zur Änderung der Verfassung und des Richtergesetzes ab. Die Liberalen wollten den politischen Einfluss bei der Richterwahl beschneiden. Bisher geben im Richterwahlausschuss (zwölf Mitglieder, davon acht Landtagsabgeordnete) die Politiker den Ton an. Vorschläge brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Nach dem FDP-Modell sollte der Ausschuss nur noch zehn Mitglieder (fünf Abgeordnete) haben und mit einfacher Mehrheit entscheiden. Die Liberalen wollten dem Ausschuss zudem ein Mitspracherecht bei der Einstellung von Richtern auf Probe einräumen. Der Ausschuss entscheidet jetzt weiterhin nur über die Anstellung, Beförderung oder Versetzung von Richtern.

mehr Infos: "plenum-online", "plenum-online", April 2004

  Wahl Landessozialgericht:  Der neue Präsident des Landessozialgerichts heißt Friedrich Walter Stoll. Der Landtag wählte den 59jährigen Juristen einstimmig und folgte damit dem Wahlvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses. Dort hatten sich Stoll und zwei weitere Kandidaten vorgestellt. Stoll übernimmt das Präsidentenamt von Professor Wolfgang Noftz, der Ende Mai in den Ruhestand ging. Stoll war nach seinem Jura-Studium (Berlin und Kiel) und seinen Examen (Schleswig und Hamburg) 1975 Sozialrichter und 1979 Richter am Landessozialgericht geworden. 1990 half Stoll für ein Jahr beim Aufbau der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Nach seiner Rückkehr machte er weiter Karriere beim Landessozialgericht, das er ab 1996 als Vize-Präsident mitleitete. Das Landessozialgericht sitzt in Schleswig und ist zweite Instanz für die vier schleswig-holsteinischen Sozialgerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig.

 

 

   Kulturstiftung: Die beiden Landtagsabgeordneten im Stiftungsrat der Kulturstiftung, Birgit Herdejürgen (SPD) und Caroline Schwarz (CDU), sind wieder gewählt worden. Herdejürgen wurde auf Vorschlag der SPD, Schwarz auf Vorschlag der CDU für weitere vier Jahre in das Gremium entsandt. Der Stiftungsrat unter Vorsitz von Kulturministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) beschließt den Haushaltsplan der Stiftung, nimmt den Jahresbericht entgegen, entlastet den Vorstand und ist für Satzungsfragen zuständig. Zwei der sieben Ratsmitglieder wählt der Landtag. Die Stiftung, die 1984 eingerichtet wurde, soll Kulturgüter sichern, die eine herausragende Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein haben. Die Stiftung erwarb so unter anderem die Sammlung von Kutschen und Pferdewagen, die in einer Halle auf dem Gelände von Schloss Gottorf zu sehen ist. Das Stiftungskapital beträgt rund acht Millionen Euro.

mehr Infos: "plenum-online", "plenum-online", September 2003

   Petitionsausschuss:  Der Petitionsausschuss des Landtags hat im ersten Quartal 2004 genau 114 Eingaben abgeschlossen und dabei in mehr als jedem dritten Fall den Bürgern ganz oder zumindest teils helfen können. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Gremiums hervor, den der Landtag am Freitag, 18. Juni, einvernehmlich zu den Akten legte. Der Ausschuss arbeitete nicht nur erfolgreich, sondern war auch fleißig: Mit den 114 Petitionen erledigten die Abgeordneten 22 Eingaben mehr als neue Fälle (92) hinzukamen. Die Problemfelder blieben die alten. Schwerpunkte der Petitionen waren das Baurecht, das Steuerwesen (Finanzämter) und die Justiz (Gefängnisse).
  Hinzu kamen wieder einige ungewöhnliche Fälle. So forderte ein Bürger, die "kryonische Behandlung von Leichen" zu erlauben. Bei diesem Verfahren wird der Leichnam in flüssigem Stickstoff konserviert, und zwar in der Hoffnung, den Körper in einigen Jahrzehnten wieder zum Leben erwecken zu können. Der Ausschuss fragte im Gesundheitsministerium nach und lehnte die Kryonik-Variante ab. Begründung: Bislang gibt es "keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über eine Erfolg versprechende Reanimation tiefgekühlter Leichen". 

mehr Infos: Der Petitionsausschuss
des Landtages

   

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