Auf dieser Seite: NDR-Staatsvertrag

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Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)
Gesetzentwurf der Landesregierung  – Drucksache 16/65
Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005)
Drucksache: 16/118
-Plenarprotokoll-

Landtag billigt NDR-Staatsvertrag
mit Vorbehalten

Kritik an zu später Beteiligung des Parlaments

Kiel (SHL/15.06.05). Mit breiter Mehrheit hat der Landtag in Zweiter Lesung die Neufassung des Staatsvertrages mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) angenommen. Allerdings monierten einige Abgeordnete, dass der im April von den Landes-Kabinetten Niedersachsens, Hamburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins bereits unterzeichnete Vertrag dem Parlament jetzt nur noch zum "Abnicken" vorgelegt werde.

Die Gesetzesnovelle stärke die Regionalberichterstattung, lobte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Die künftig klarer definierte regionale Schwerpunktbildung öffne vermehrt Raum auch für Minderheiten-Themen. Weitere wichtige Veränderung: Der Landesrechnungshof prüft künftig die Finanzen des NDR. Gebührenzahler und Politik hätten ein Recht darauf zu erfahren, wofür ihre Gebühren ausgegeben würden, so Carstensen.

Landtag fordert frühzeitigere Parlamentsdebatten

Inhaltlich stimmten bis auf die Liberalen alle Landtagsparteien dem neuen Gesetz zum Staatsvertrag zu. Deutliche Kritik gab es aber an der Entstehung des Vertragswerkes: Das hätten die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt, im Mai unterzeichnet und den Parlamenten dann zur Annahme vorgelegt. Damit werde der Landtag auf eine "Abnickerfunktion" reduziert, kritisierte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul.

Da das Gesetz noch vor der Sommerpause unterzeichnet werden müsse, fehle die Möglichkeit für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Anke Spoorendonk (SSW) nannte die Debatte "frustrierend, weil folgenlos". Künftig müsse die Regierung das Parlament bei länderübergreifenden Staatsverträgen bereits im Vorfeld und nicht erst "bei der Unterschrift" informieren, forderte Peter Eichstädt (SPD). Um das sicherzustellen solle der Landtag sich ein Parlamentsinformationsgesetz geben, regte Anne Lütkes (Grüne) an.

Liberale bekunden Enthaltung

Dieser Kritik schloss sich Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) an, der darüber hinaus bemängelte: Die Neufassung des Staatsvertrages verschaffe dem NDR zusätzliche Werbe- und Sponsoringeinnahmen. Das führe zu Wettbewerbsnachteilen für private Konkurrenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, begründete Kubicki die Enthaltung seiner Fraktion bei der Abstimmung über die Neuregelung.

Hintergrund:
  In der letzten Tagung hat die Landesregierung dem Landtag die Neufassung des NDR-Staatsvertrages in Erster Lesung zur Ratifizierung vorgelegt. Ohne Aussprache wurde im Mai das Thema an den Innen- und Rechtsausschuss übergeben, der mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen bei Enthaltung der FDP empfahl, den Staatsvertrag anzunehmen. Die Regierungen der beteiligten Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben das Vertragswerk bereits Anfang Mai unterzeichnet – nun müssen die Parlamente zustimmen, damit der Vertrag Anfang 2007 in Kraft treten und die bisherige Regelung aus dem Jahr 1991 ablösen kann.
  Inhalt des Staatsvertrags ist unter anderem die Stärkung der Landesfunkhäuser und der Regionalprogramme. Zudem steigt der Einfluss der Landesregierungen: Sie sollen je einen Vertreter in den dann 16-köpfigen Verwaltungsrat des NDR entsenden. Und: Der Vorsitz im Verwaltungsrat wie auch im verkleinerten Rundfunkrat soll regelmäßig zwischen den beteiligten Ländern wechseln. Außerdem sollen die Landesrechnungshöfe bessere Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen des NDR erhalten.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/07_19_ndr_kultur.htm)

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