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Landtag billigt
NDR-Staatsvertrag
mit Vorbehalten
Kritik an zu später
Beteiligung des Parlaments
Kiel (SHL/15.06.05).
Mit breiter Mehrheit hat der Landtag in Zweiter Lesung die
Neufassung des Staatsvertrages mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR)
angenommen. Allerdings monierten einige Abgeordnete, dass der im
April von den Landes-Kabinetten Niedersachsens, Hamburgs,
Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins bereits
unterzeichnete Vertrag dem Parlament jetzt nur noch zum
"Abnicken" vorgelegt werde.
Die Gesetzesnovelle stärke
die Regionalberichterstattung, lobte Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen (CDU). Die künftig klarer definierte regionale
Schwerpunktbildung öffne vermehrt Raum auch für
Minderheiten-Themen. Weitere wichtige Veränderung: Der
Landesrechnungshof prüft künftig die Finanzen des NDR. Gebührenzahler
und Politik hätten ein Recht darauf zu erfahren, wofür ihre Gebühren
ausgegeben würden, so Carstensen.
Landtag fordert frühzeitigere
Parlamentsdebatten
Inhaltlich stimmten bis
auf die Liberalen alle Landtagsparteien dem neuen Gesetz zum
Staatsvertrag zu. Deutliche Kritik gab es aber an der Entstehung des
Vertragswerkes: Das hätten die Ministerpräsidenten der betroffenen
Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit
ausgehandelt, im Mai unterzeichnet und den Parlamenten dann zur
Annahme vorgelegt. Damit werde der Landtag auf eine "Abnickerfunktion"
reduziert, kritisierte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul.
Da das Gesetz noch vor
der Sommerpause unterzeichnet werden müsse, fehle die Möglichkeit
für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Anke Spoorendonk (SSW)
nannte die Debatte "frustrierend, weil folgenlos". Künftig
müsse die Regierung das Parlament bei länderübergreifenden
Staatsverträgen bereits im Vorfeld und nicht erst "bei der
Unterschrift" informieren, forderte Peter Eichstädt (SPD). Um
das sicherzustellen solle der Landtag sich ein
Parlamentsinformationsgesetz geben, regte Anne Lütkes (Grüne) an.
Liberale bekunden
Enthaltung
Dieser Kritik schloss
sich Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) an, der darüber
hinaus bemängelte: Die Neufassung des Staatsvertrages verschaffe
dem NDR zusätzliche Werbe- und Sponsoringeinnahmen. Das führe zu
Wettbewerbsnachteilen für private Konkurrenten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks, begründete Kubicki die Enthaltung seiner Fraktion bei
der Abstimmung über die Neuregelung.
Hintergrund:
In der letzten Tagung hat
die Landesregierung dem Landtag die Neufassung des
NDR-Staatsvertrages in Erster Lesung zur Ratifizierung
vorgelegt. Ohne Aussprache wurde im Mai das Thema an den
Innen- und Rechtsausschuss übergeben, der mit den Stimmen
von CDU, SPD und Grünen bei Enthaltung der FDP empfahl,
den Staatsvertrag anzunehmen. Die Regierungen der
beteiligten Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben das Vertragswerk
bereits Anfang Mai unterzeichnet – nun müssen die
Parlamente zustimmen, damit der Vertrag Anfang 2007 in
Kraft treten und die bisherige Regelung aus dem Jahr 1991
ablösen kann.
Inhalt des Staatsvertrags ist unter anderem die
Stärkung der Landesfunkhäuser und der Regionalprogramme.
Zudem steigt der Einfluss der Landesregierungen: Sie
sollen je einen Vertreter in den dann 16-köpfigen
Verwaltungsrat des NDR entsenden. Und: Der Vorsitz im
Verwaltungsrat wie auch im verkleinerten Rundfunkrat soll
regelmäßig zwischen den beteiligten Ländern wechseln.
Außerdem sollen die Landesrechnungshöfe bessere
Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf
Unternehmensbeteiligungen des NDR erhalten.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/07_19_ndr_kultur.htm)
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