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Top 06: 
Weniger Bürokratie. Mehr Beschäftigung – 
Schluss mit dem Ladenschluss
Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/104

          Aufruf gemeinsam mit:

Top 12: 
Ladenöffnungszeiten - Bäder- und Fremdenverkehrsregelung
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/111
Änderungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen – Drs. 16/130


Ausweitung des Ladenschlusses in Kur- und Badeorten zeichnet sich ab

Schwarz-Rot will Bäderregelung großzügiger auslegen

Kiel (SHL/16.06.05). Die Geschäfte in den 72 schleswig-holsteinischen Kur- und Badeorten dürfen ab 1. Januar kommenden Jahres voraussichtlich länger die Türen öffnen. Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Landtag eine Ausweitung der so genannten Bäderregelung auf den Weg gebracht. Inhalt: In Touristenzentren könnten die Läden künftig von Januar bis Oktober und in der Weihnachtszeit sonn- und feiertags von 11 bis 19 Uhr sowie werktags bis 22 Uhr die Kassen klingeln lassen. Die Neuregelung soll nach dem Willen von schwarz-roter Landtagskoalition zunächst befristet von 2006 bis 2008 gelten.  Zurzeit gilt für die Kur- und Badeorte, dass die Kunden dort an Sonn- und Feiertagen von März bis Oktober von 11.00 bis 18.30 Uhr sowie wochentags bis 20.30 Uhr shoppen können.

Von der Ausweitung der Bäderregelung erhofft sich die schwarz-rote Koalition Impulse für den Tourismus in Schleswig-Holstein. Es gehe auch darum, gegenüber Mecklenburg-Vorpommern, wo großzügigere Öffnungszeiten gelten, nicht ins Hintertreffen zu geraten, begründete Peter Eichstädt (SPD). Im Vorfeld werde ein Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem Arbeitgeber, Kirchen und Gewerkschaften zu der geplanten Neuregelung Stellung nehmen können. Jürgen Feddersen (CDU) betonte dazu, dass es im Einzelfall einvernehmliche Regelungen mit den Kirchen-Gemeinden vor Ort geben könne.  Prinzipiell müsse der Sonntag auch künftig ein Tag der Ruhe bleiben, waren sich Feddersen und Eichstädt einig.

Opposition will mehr

Den Liberalen geht das Vorhaben von Schwarz-Rot nicht weit genug: Die FDP bezeichnete den Ladenschluss generell als bürokratisch und antiquiert und forderte in einem eigenen Antrag die landesweite und zeitlich unbegrenzte Freigabe aller Sonn- und Feiertage für den Kundenverkehr. Das werde zu einer Belebung von Binnennachfrage, Konjunktur und Wachstum führen, so Heiner Garg (FDP). Die Grünen forderten dagegen zusätzliche Einschränkungen:  Klaus Müller plädierte dafür, die Bäderregelung auf Innenstadtbereiche zu beschränken, um Einzelhändler in der City gegen Konkurrenz "auf der grünen Wiese" zu stärken. Eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten wiederum würden die Grünen wiederum in den Innenstädte der größeren Städte sehen: Städtereisen seien der wichtigste Wachstumsbereich im schleswig-holsteinischen Tourismus. Daneben verlangte Müller ein "Tante-Emma-Privileg" für kleine Läden in Wohngebieten, die Artikel des täglichen Bedarfs anbieten.

Der SSW plädierte dafür, die geltende Bäderregelung auf das ganze Land auszuweiten: Nicht nur die Küste, sondern auch das Binnenland lockten Touristen in den Norden, sagte Lars Harms. Schleswig-Holstein sei inzwischen in seiner Gänze ein Ferienziel. Die diesbezüglichen Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt.

Minister: Zuständigkeit im Blick behalten

Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) mahnte, nicht über das Ziel hinaus zu schießen: Sowohl eine Differenzierung der Bäderregelung, wie von den Grünen gefordert, als auch eine Ausweitung auf das ganze Land seien rechtlich problematisch. Dazu müsse die Zuständigkeit für den Ladenschluss zunächst in die Hand des Landes gelegt werden. Damit sei jedoch frühestens kommendes Jahr zu rechnen, sagte Austermann mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen auf Bundesebene.

Derzeit regelt das Bundes-Ladenschlussgesetz vom April 2003 die Öffnungszeiten. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni vergangenen Jahres fällt eine Neuregelung zwar in den Hoheitsbereich der Länder; bis zu einer umfassenden Neuregelung hat das geltende Bundesgesetz jedoch Bestandsschutz. Danach dürfen Geschäfte an Sonnabenden bis 20 Uhr öffnen; an Sonn- und Feiertagen bleiben die Türen grundsätzlich geschlossen. Im Tourismusland Schleswig-Holstein gilt jedoch eine Ausnahmeregelung für 72 Kur- und Badeorte.


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