Kiel (SHL/16.06.05). Die
Geschäfte in den 72 schleswig-holsteinischen Kur- und Badeorten
dürfen ab 1. Januar kommenden Jahres voraussichtlich länger die
Türen öffnen. Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Landtag eine
Ausweitung der so genannten Bäderregelung auf den Weg gebracht.
Inhalt: In Touristenzentren könnten die Läden künftig von Januar
bis Oktober und in der Weihnachtszeit sonn- und feiertags von 11 bis
19 Uhr sowie werktags bis 22 Uhr die Kassen klingeln lassen. Die
Neuregelung soll nach dem Willen von schwarz-roter Landtagskoalition
zunächst befristet von 2006 bis 2008 gelten. Zurzeit
gilt für die Kur- und Badeorte, dass die Kunden dort an Sonn- und
Feiertagen von März bis
Oktober von 11.00 bis 18.30 Uhr sowie
wochentags bis 20.30 Uhr shoppen können.
Von der Ausweitung der Bäderregelung erhofft sich
die schwarz-rote Koalition Impulse für den Tourismus in
Schleswig-Holstein. Es gehe auch darum, gegenüber
Mecklenburg-Vorpommern, wo großzügigere Öffnungszeiten gelten,
nicht ins Hintertreffen zu geraten, begründete Peter Eichstädt
(SPD). Im Vorfeld werde ein Anhörungsverfahren durchgeführt, in
dem Arbeitgeber, Kirchen und Gewerkschaften zu der geplanten
Neuregelung Stellung nehmen können. Jürgen Feddersen (CDU) betonte
dazu, dass es im Einzelfall einvernehmliche Regelungen mit den
Kirchen-Gemeinden vor Ort geben könne. Prinzipiell müsse der
Sonntag auch künftig ein Tag der Ruhe bleiben, waren sich Feddersen
und Eichstädt einig.
Opposition will mehr
Den Liberalen geht das Vorhaben von Schwarz-Rot nicht
weit genug: Die FDP bezeichnete den Ladenschluss generell als
bürokratisch und antiquiert und forderte in einem eigenen Antrag
die landesweite und zeitlich unbegrenzte Freigabe aller Sonn- und
Feiertage für den Kundenverkehr. Das werde zu einer Belebung von
Binnennachfrage, Konjunktur und Wachstum führen, so Heiner Garg
(FDP). Die Grünen forderten dagegen zusätzliche
Einschränkungen: Klaus Müller plädierte dafür, die
Bäderregelung auf Innenstadtbereiche zu beschränken, um
Einzelhändler in der City gegen Konkurrenz "auf der grünen
Wiese" zu stärken. Eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten
wiederum würden die Grünen wiederum in den Innenstädte der
größeren Städte sehen: Städtereisen seien der wichtigste
Wachstumsbereich im schleswig-holsteinischen Tourismus. Daneben
verlangte Müller ein "Tante-Emma-Privileg" für kleine
Läden in Wohngebieten, die Artikel des täglichen Bedarfs anbieten.
Der SSW plädierte dafür, die geltende
Bäderregelung auf das ganze Land auszuweiten: Nicht nur die Küste,
sondern auch das Binnenland lockten Touristen in den Norden, sagte
Lars Harms. Schleswig-Holstein sei inzwischen in seiner Gänze ein
Ferienziel. Die diesbezüglichen Anträge wurden mit der Mehrheit
von CDU und SPD abgelehnt.
Minister: Zuständigkeit im Blick behalten
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU)
mahnte, nicht über das Ziel hinaus zu schießen: Sowohl eine
Differenzierung der Bäderregelung, wie von den Grünen gefordert,
als auch eine Ausweitung auf das ganze Land seien rechtlich
problematisch. Dazu müsse die Zuständigkeit für den Ladenschluss
zunächst in die Hand des Landes gelegt werden. Damit sei jedoch
frühestens kommendes Jahr zu rechnen, sagte Austermann mit Blick
auf die bevorstehenden Neuwahlen auf Bundesebene.
Derzeit regelt das Bundes-Ladenschlussgesetz vom
April 2003 die Öffnungszeiten. Laut Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom Juni vergangenen Jahres fällt eine
Neuregelung zwar in den Hoheitsbereich der Länder; bis zu einer
umfassenden Neuregelung hat das geltende Bundesgesetz jedoch
Bestandsschutz. Danach dürfen Geschäfte an Sonnabenden bis 20 Uhr
öffnen; an Sonn- und Feiertagen bleiben die Türen grundsätzlich
geschlossen. Im Tourismusland Schleswig-Holstein gilt jedoch eine
Ausnahmeregelung für 72 Kur- und Badeorte.