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Auf
dieser Seite: Altenpflege
– Landes-Blindengeld (Fragestunde)
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Top 09:
Sicherung der Ausbildung
in der Altenpflege
Antrag der Fraktionen von
CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/135 |
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Top 25:
Fragesteller MdL Heiner Garg (FDP)
Neu: ohne Aussprache |
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Landtag einig:
Altenpflegeausbildung
stärker unterstützen
Votum für finanzielle Unterstützung
auch für
das dritte Ausbildungsjahr
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Kiel (SHL/15.06.05). Geschlossen haben
sich die Landtagsparteien für eine stärkere finanzielle
Unterstützung der Altenpflegeschulen ausgesprochen. Sie folgten
damit einem schwarz-roten Antrag. Die Landesregierung müsse
Qualität und Umfang der Ausbildung in diesem Bereich
sicherstellen, so der Tenor im Plenum. Hintergrund der Debatte
ist eine Regelung nach dem Altenpflegegesetz des Bundes. Danach
werden die Umschulungsmaßnahmen zum Altenpfleger ab dem 1.
Januar 2006 nur noch über den Zeitraum von zwei Jahren von der
Bundesagentur für Arbeit gefördert. Das dritte Jahr der
Weiterbildungsmaßnahme soll künftig außerhalb der
Arbeitsförderung vom Träger der praktischen Ausbildung
übernommen werden. Dann müssen die Länder die Finanzierung
der Schulkosten sicherstellen.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD)
signalisierte ihre Unterstützung für das schwarz-rote
Begehren. Das Land habe seine finanziellen Anstrengungen in der
Altenpfleger-Ausbildung von 1999 bis 2004 verdoppelt und die
Zahl der Ausbildungsplätze um ein Drittel auf insgesamt 2.100
gesteigert, so Trauernicht. Dieses Ausbildungsangebot wolle die
Regierung beibehalten.
Der Antrag von Schwarz-Rot wurde ebenso an den
Sozialausschuss überwiesen wie ein Änderungsantrag der
Liberalen. Darin fordert die FDP unter anderem eine
bundeseinheitliche Ausbildung zum Kranken-, Kinderkranken- und
Altenpfleger, basierend auf einer zweijährigen Ausbildung und
einer abschließenden einjährigen Spezialisierung.
Hauptredner: Torsten
Geerdts (CDU), Jutta Schümann (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika
Heinold (Grüne) und Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Mit dem
Altenpflegegesetz des Bundes, das am 1. August 2003 in
Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege
bundeseinheitlich geregelt worden. Das Gesetz regelt unter
anderem die Finanzierung der Ausbildung.
Umschulungsmaßnahmen zum Altenpfleger, die bis zum 31.
Dezember 2005 beginnen, werden für die volle Dauer von
drei Jahren durch die Bundesanstalt für Arbeit
gefördert. Umschulungsmaßnahmen, die ab dem 1. Januar
2006 beginnen, werden fördert die Bundesagentur für
Arbeit jedoch nur für die ersten beiden Jahre. Das dritte
Jahr der Weiterbildungsmaßnahme muss außerhalb der
Arbeitsförderung durch den Träger der praktischen
Ausbildung übernommen werden. Hierzu zählen auch
Weiterbildungskosten, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten,
Unterbringungskosten und Verpflegung. Die Länder sollen
die Finanzierung der Schulkosten sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund fordern CDU und SPD die
Landesregierung auf, für eine gesicherte Finanzierung ab
2006 zu sorgen, damit ausreichend Nachwuchs diesen Beruf
ergreift.
Per Änderungsantrag fordert die FDP zusätzlich,
die Ausbildung in den Pflegeberufen neu zu strukturieren.
Nach Vorstellung der Liberalen soll Schleswig-Holstein ein
bundeseinheitliches Modell der integrierten Ausbildung in
der Kranken- Kinderkranken- und Altenpflege erarbeiten.
Wesentliche Punkte des Ausbildungsmodells: zweijährige
Basisausbildung, einjährige Spezialisierungsmodule für
die drei Fachrichtungen sowie Zusatzmodule der Fort- und
Weiterbildung sowie (Aufbau-)Studiengänge in
Pflegewissenschaft und -management.
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Informationen: Gesetz
über die Berufe in der Altenpflege
(http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,
did=3268,render=renderPrint,bereich=.html
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Informationen: plenum-online,
September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)
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Informationen: plenum-online,
November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/22_24_pflege_seniorenwohnen.htm)
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Thema
Blindengeld jetzt Gegenstand
einer Kleinen Anfrage
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Kiel (SHL/16.06.05). Weil die
vorangegangene Debatte zum Thema "Science Center"
deutlich länger als ursprünglich andauert hat als geplant, hat
der Landtag die Fragestunde zum Landesblindengeld kurzfristig
von der Tagesordnung abgesetzt. Der FDP-Abgeordnete Heiner Garg,
der die Fragestunde beantragt hatte, erklärte sich damit
einverstanden, sich zunächst im Rahmen einer Kleinen Anfrage
von der Landesregierung informieren zu lassen.
Auf den Plan gerufen hatten den Liberalen
Gerüchte, nach denen die schwarz-rote Koalition plant, das
Landesblindengeld angesichts der klammen Haushaltslage um 50
Euro monatlich zu kürzen. Derzeit bekommen erwachsene Menschen
mit schwerer Sehbehinderung in Schleswig-Holstein 450,- Euro
Blindengeld, Minderjährige 225,- Euro. Der Zuschuss soll
Mehrausgaben decken, die Sehbehinderte aufgrund ihrer
Einschränkung haben. Dazu gehören etwa die Kosten für eine
Putz- oder Einkaufshilfe, einen Vorleser oder blindengerechte
Alltagsgeräte. So kostet ein Heim-Computer für Blinde
beispielsweise rund 10.000 Euro.
Hintergrund:
Der
FDP-Abgeordnete Heiner Garg richtet sich im Rahmen einer
Fragestunde an die Landesregierung und will Einzelheiten
über die Zukunft des Blindengeldes in Schleswig-Holstein
erfahren. Hintergrund: Nach Gargs Informationen plant das
Sozialministerium eine Kürzung des Landesblindengeldes um
50 Euro. Bei etwa 20 Millionen Euro, die für diesen Zweck
insgesamt im Haushalt stehen, könnten so rund zwei
Millionen eingespart werden. Im Gespräch ist, die
Einrichtung eines Fonds zur Förderung der
Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehindert.
In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben Blinden-
und Sehbehinderten-Verbandes 6.000 blinde Menschen. Das
monatliche Blindengels beträgt 450 Euro für Erwachsene
und 225 Euro für Minderjährige.
Stichwort: Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der
Landtags-Geschäftsordnung kann jeder Abgeordnete im
Rahmen einer Plenarsitzung Fragen zur direkten
Beantwortung an die Landesregierung richten. Themen sollen
die Bereiche Landespolitik und Verwaltung sein. Der
zuständige Minister muss mündlich antworten.
Anschließend kann der Abgeordnete, der die Fragestunde
auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei Zusatzfragen
stellen, und auch andere Parlamentarier können mit
eigenen Fragen „nachbohren". Eine solche
Fragestunde muss drei Werktage vor Beginn der Sitzung
beantragt werden. Eine Fragestunde soll zu Beginn einer
Plenarsitzung stattfinden, außer es findet eine Aktuelle
Stunde statt. In diesem Fall rutscht die Fragestunde ans
Ende der Tagesordnung.
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