Auf dieser Seite: Altenpflege  –  Landes-Blindengeld (Fragestunde)

xxx

Top 09: 
Sicherung der Ausbildung in der Altenpflege
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/135

Drucksache: 16/108
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 25: 
Fragesteller MdL Heiner Garg (FDP)
       Neu: ohne Aussprache
-Plenarprotokoll-
  zum Text
t

Landtag einig: Altenpflegeausbildung stärker unterstützen
Votum für finanzielle Unterstützung auch für
das dritte Ausbildungsjahr

Kiel (SHL/15.06.05). Geschlossen haben sich die Landtagsparteien für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Altenpflegeschulen ausgesprochen. Sie folgten damit einem schwarz-roten Antrag. Die Landesregierung müsse Qualität und Umfang der Ausbildung in diesem Bereich sicherstellen, so der Tenor im Plenum. Hintergrund der Debatte ist eine Regelung nach dem Altenpflegegesetz des Bundes. Danach werden die Umschulungsmaßnahmen zum Altenpfleger ab dem 1. Januar 2006 nur noch über den Zeitraum von zwei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Das dritte Jahr der Weiterbildungsmaßnahme soll künftig außerhalb der Arbeitsförderung vom Träger der praktischen Ausbildung übernommen werden. Dann müssen die Länder die Finanzierung der Schulkosten sicherstellen.

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) signalisierte ihre Unterstützung für das schwarz-rote Begehren. Das Land habe seine finanziellen Anstrengungen in der Altenpfleger-Ausbildung von 1999 bis 2004 verdoppelt und die Zahl der Ausbildungsplätze um ein Drittel auf insgesamt 2.100 gesteigert, so Trauernicht. Dieses Ausbildungsangebot wolle die Regierung beibehalten.

Der Antrag von Schwarz-Rot wurde ebenso an den Sozialausschuss überwiesen wie ein Änderungsantrag der Liberalen. Darin fordert die FDP unter anderem eine bundeseinheitliche Ausbildung zum Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger, basierend auf einer zweijährigen Ausbildung und einer abschließenden einjährigen Spezialisierung.

Hauptredner: Torsten Geerdts (CDU), Jutta Schümann (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne) und Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Mit dem Altenpflegegesetz des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege bundeseinheitlich geregelt worden. Das Gesetz regelt unter anderem die Finanzierung der Ausbildung. Umschulungsmaßnahmen zum Altenpfleger, die bis zum 31. Dezember 2005 beginnen, werden für die volle Dauer von drei Jahren durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Umschulungsmaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2006 beginnen, werden fördert die Bundesagentur für Arbeit jedoch nur für die ersten beiden Jahre. Das dritte Jahr der Weiterbildungsmaßnahme muss außerhalb der Arbeitsförderung durch den Träger der praktischen Ausbildung übernommen werden. Hierzu zählen auch Weiterbildungskosten, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Unterbringungskosten und Verpflegung. Die Länder sollen die Finanzierung der Schulkosten sicherstellen.
  Vor diesem Hintergrund fordern CDU und SPD die Landesregierung auf, für eine gesicherte Finanzierung ab 2006 zu sorgen, damit ausreichend Nachwuchs diesen Beruf ergreift.
  Per Änderungsantrag fordert die FDP zusätzlich, die Ausbildung in den Pflegeberufen neu zu strukturieren. Nach Vorstellung der Liberalen soll Schleswig-Holstein ein bundeseinheitliches Modell der integrierten Ausbildung in der Kranken- Kinderkranken- und Altenpflege erarbeiten. Wesentliche Punkte des Ausbildungsmodells: zweijährige Basisausbildung, einjährige Spezialisierungsmodule für die drei Fachrichtungen sowie Zusatzmodule der Fort- und Weiterbildung sowie (Aufbau-)Studiengänge in Pflegewissenschaft und -management.

mehr Informationen: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
(
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,
did=3268,render=renderPrint,bereich=.html
mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)
mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/22_24_pflege_seniorenwohnen.htm)

Druckversion

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

tt

Thema Blindengeld jetzt Gegenstand
einer Kleinen Anfrage

Kiel (SHL/16.06.05). Weil die vorangegangene Debatte zum Thema "Science Center" deutlich länger als ursprünglich andauert hat als geplant, hat der Landtag die Fragestunde zum Landesblindengeld kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Der FDP-Abgeordnete Heiner Garg, der die Fragestunde beantragt hatte, erklärte sich damit einverstanden, sich zunächst im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung informieren zu lassen.

Auf den Plan gerufen hatten den Liberalen Gerüchte, nach denen die schwarz-rote Koalition plant, das Landesblindengeld angesichts der klammen Haushaltslage um 50 Euro monatlich zu kürzen. Derzeit bekommen erwachsene Menschen mit schwerer Sehbehinderung in Schleswig-Holstein 450,- Euro Blindengeld, Minderjährige 225,- Euro. Der Zuschuss soll Mehrausgaben decken, die Sehbehinderte aufgrund ihrer Einschränkung haben. Dazu gehören etwa die Kosten für eine Putz- oder Einkaufshilfe, einen Vorleser oder blindengerechte Alltagsgeräte. So kostet ein Heim-Computer für Blinde beispielsweise rund 10.000 Euro.

Hintergrund:
  Der FDP-Abgeordnete Heiner Garg richtet sich im Rahmen einer Fragestunde an die Landesregierung und will Einzelheiten über die Zukunft des Blindengeldes in Schleswig-Holstein erfahren. Hintergrund: Nach Gargs Informationen plant das Sozialministerium eine Kürzung des Landesblindengeldes um 50 Euro. Bei etwa 20 Millionen Euro, die für diesen Zweck insgesamt im Haushalt stehen, könnten so rund zwei Millionen eingespart werden. Im Gespräch ist, die Einrichtung eines Fonds zur Förderung der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehindert.
  In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes 6.000 blinde Menschen. Das monatliche Blindengels beträgt 450 Euro für Erwachsene und 225 Euro für Minderjährige.

Stichwort: Fragestunde
 
Gemäß Paragraph 37 der Landtags-Geschäftsordnung kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche Landespolitik und Verwaltung sein. Der zuständige Minister muss mündlich antworten. Anschließend kann der Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei Zusatzfragen stellen, und auch andere Parlamentarier können mit eigenen Fragen „nachbohren". Eine solche Fragestunde muss drei Werktage vor Beginn der Sitzung beantragt werden. Eine Fragestunde soll zu Beginn einer Plenarsitzung stattfinden, außer es findet eine Aktuelle Stunde statt. In diesem Fall rutscht die Fragestunde ans Ende der Tagesordnung.

Druckversion

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

ttt

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:  
a.) EU-Verfassung
b.) Bahnteilnetz Ost

Dringlichkeit:  
Science Center

Dringlichkeit:  
Husumer Hafen

Fragestunde:
Landes-Blindengeld

Außerdem notiert: 
Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:
NDR-Staatsvertrag
Wahlen:
Landesanpassungsgesetz
(ohne Aussprache)
Antrag:
Aufsichtsgremien
(ohne Aussprache)
Gerichtsstruktur
(ohne Aussprache)
Immunität
(ohne Aussprache)
Berichte:
Landtagswahl
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Fragestunde:
Landes-Blindengeld

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
Kita-Gesetz
Altenpflege
Ladenschluss / Bäderregelung
Berichte:
Behinderte Menschen

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Tariftreue-Gesetz
Antrag:
Lohnnebenkosten
Aktuelle Stunde:
Bahn-Teilnetz Ost

 A g r a r  /  U m w e l t  /
E n e r g i e / F o r s t e n

Antrag:
Statistik/Landwirtschaft
Emissionshandel
(ohne Aussprache)
Berichte:
Feinstaub-Richtlinie

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Schuleingangs-Untersuchung
Lehrerausbildung
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Europäische Gesetzgebung
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Aktuelle Stunde:
EU-Verfassung