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Top 09: 
Sicherung der Ausbildung in der Altenpflege
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/108
Änderungsantrag der FDP – Drs. 16/135

Landtag einig: Altenpflegeausbildung stärker unterstützen
Votum für finanzielle Unterstützung auch für
das dritte Ausbildungsjahr

Kiel (SHL/15.06.05). Geschlossen haben sich die Landtagsparteien für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Altenpflegeschulen ausgesprochen. Sie folgten damit einem schwarz-roten Antrag. Die Landesregierung müsse Qualität und Umfang der Ausbildung in diesem Bereich sicherstellen, so der Tenor im Plenum. Hintergrund der Debatte ist eine Regelung nach dem Altenpflegegesetz des Bundes. Danach werden die Umschulungsmaßnahmen zum Altenpfleger ab dem 1. Januar 2006 nur noch über den Zeitraum von zwei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Das dritte Jahr der Weiterbildungsmaßnahme soll künftig außerhalb der Arbeitsförderung vom Träger der praktischen Ausbildung übernommen werden. Dann müssen die Länder die Finanzierung der Schulkosten sicherstellen.

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) signalisierte ihre Unterstützung für das schwarz-rote Begehren. Das Land habe seine finanziellen Anstrengungen in der Altenpfleger-Ausbildung von 1999 bis 2004 verdoppelt und die Zahl der Ausbildungsplätze um ein Drittel auf insgesamt 2.100 gesteigert, so Trauernicht. Dieses Ausbildungsangebot wolle die Regierung beibehalten.

Der Antrag von Schwarz-Rot wurde ebenso an den Sozialausschuss überwiesen wie ein Änderungsantrag der Liberalen. Darin fordert die FDP unter anderem eine bundeseinheitliche Ausbildung zum Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger, basierend auf einer zweijährigen Ausbildung und einer abschließenden einjährigen Spezialisierung.

Hauptredner: Torsten Geerdts (CDU), Jutta Schümann (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne) und Lars Harms (SSW)


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