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Auf
dieser Seite: Statistik/Landwirtschaft
– Feinstaub-Richtlinie
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Top 10:
Maßnahmen zur
Verringerung statistischer Erhebungen in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktionen von
CDU und SPD |
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Top 23:
Bericht zur
Umsetzung der Feinstaub-Richtlinie der EU
Federführend ist das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |
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Votum
für weniger Statistik: Landtag unterstützt
Landwirtschaft |

Feldarbeit statt Papierkram:
Landwirte sollen sich wieder verstärkt auf die Arbeit auf
dem Acker konzentrieren können
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Kiel (SHL/16.06.05). Schleswig-Holsteins
Bauern sollen sich künftig weniger mit Papierkram herumschlagen
müssen. Dies ist die Zielsetzung eines schwarz-roten Antrags,
den der Landtag einstimmig verabschiedet hat. Nun soll die
Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene dafür sorgen, dass die
vorhandenen Behörden-Daten zur Landwirtschaft effektiver
genutzt und dass Vorschriften überprüft werden, damit die
Betriebe mehr Freiraum erhalten. Die Abgeordneten waren sich
aber hinsichtlich der Umsetzung auch einig: "Wir brauchen
dabei einen langen Atem."
Zurzeit müssen sich die Bauern mit zahlreichen
statistischen Erhebungen auseinandersetzen, etwa zu den Themen
Bodennutzung, Viehbestände, Rechtsform, Eigentums- und
Pachtverhältnisse, Arbeitskräfte, Hofnachfolge, Vermietung von
Zimmern an Feriengäste, Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung.
Auch außerbetriebliche Einkommensquellen, Berufsbildung oder
der Anfall von Gülle sind Gegenstand der Untersuchung. Befragt
werden in der Regel alle rund 500.000 Betriebe in Deutschland.
"Der Landwirt ist kein Papierwirt"
Die Bauern verbrächten "immer weniger Zeit
auf den Feldern, aber immer mehr Zeit im Büro", monierte
CDU-Agrarexperte Claus Ehlers, der bereits im Januar einen
ähnlichen Antrag eingebracht hatte. Die statistischen Pflichten
müssten aufs zwingend notwendige Maß reduziert werden, so
Ehlers weiter. Henning Höppner (SPD) räumte dem Vorstoß bei
der EU nur "geringe Aussichten" ein. Dennoch müsse
die Landespolitik "alle Chancen nutzen". Den Abbau
"überflüssiger Bürokratie" befürwortete auch
Günther Hildebrand (FDP). Er verwies aber auch darauf, dass die
deutschen Landwirte jährlich fünf Milliarden Euro Zuschüsse
aus Brüssel erhielten – da sei es "legitim",
Gegenleistungen zu fordern.
Diesen Punkt unterstrich auch Karl-Martin
Hentschel (Grüne): Die Landwirtschaft lebe zu 50 Prozent von
EU-Subventionen. Daher sei ein Schutz vor Subventionsmissbrauch
notwendig. Lars Harms (SSW) verwies darauf, dass es teilweise um
sensible private Informationen gehe. Die Vorgaben des
Datenschutzes müssten also erfüllt werden. Die alte rot-grüne
Landesregierung habe bereits einiges auf den Weg gebracht,
unterstrich Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher
(CDU). Dennoch „könne wir noch mehr leisten als
bislang". Denn: "Der Landwirt ist kein
Papierwirt".
Hintergrund:
In Deutschland werden
entsprechend dem Agrarstatistikgesetz des Bundes
Landwirtschaftszählungen vorgenommen. Sie stellen die
umfangreichste und wichtigste Informationsquelle über die
Produktionsgrundlagen, über die Struktur und über die
sozialökonomischen Verhältnisse der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe dar. Die Zahlen bilden,
gemeinsam mit den Erhebungen aus den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Grundlage
für die EU-Agrarpolitik. Gegenstand der Untersuchung sind
unter anderem Bodennutzung, Viehbestände, Rechtsform,
Eigentums- und Pachtverhältnisse , Arbeitskräfte,
Sozialökonomik (Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb),
Weiterführung der Betriebe (Hofnachfolge), Vermietung von
Zimmern an Feriengäste, Gewinnermittlung und
Umsatzbesteuerung. Auch außerbetriebliche
Einkommensquellen, Berufsbildung und den Anfall von Gülle
sind Gegenstand der Untersuchung. Befragt werden in der
Regel alle rund 500.000 Betriebe in Deutschland. Bei
einigen Fragestellungen werden Stichproben erhoben. Das in
Deutschland für die Datenermittlung zuständige
Statistische Bundesamt verweist darauf, dass ohne die
amtliche Landwirtschaftsstatistik eine zuverlässige
Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von Reformen
der Agrar-, Regional- und Wirtschaftspolitik. fehle.
CDU und SPD im Landtag setzen sich dafür ein, die
Zahl der statistischen Erhebungen zu reduzieren und
möglichst nur auf Datenmaterial zurückzugreifen, dass
ohnehin bei der Verwaltung vorliegt. Hierdurch soll die
Arbeitsbelastung für die Landwirte reduziert werden.
Schwarz-Rot greift damit eine CDU-Initiative aus der
vergangenen Wahlperiode auf.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/26_31_statistiklandw_gentechnik.htm)
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Feinstaub-Belastung
in Schleswig-Holstein kein
konkretes Thema
Gute Luft auch
Standortvorteil für Erholungsland
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Mess-Stationen zur Überwachung der
Lufthygiene in Kiel. In Schleswig-Holstein wird der
Schwebstaub an zehn Standorten gemessen.
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Kiel (SHL/16.06.05) Die
Feinstaub-Belastung in Schleswig-Holstein hält sich
gegenwärtig in Grenzen. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung sind
daher vor allem auf Ebene von EU und Bund notwendig. Dies ist
die Kernaussage eines Berichts der Landesregierung, der dem
Plenum auf Antrag der Grünen vorgelegt wurde. Umweltminister
Christian von Boetticher (CDU) betonte, trotz der positiven
Werte beim Feinstaub müssten die Anstrengungen zur
Luftreinhaltung weitergehen. Besonders betreffe dies die
Stickstoffdioxid-Belastung im Land. Hier konnten in einigen
Regionen die Werte nicht eingehalten werden. Dafür gebe es nun
einen Luftreinhalte-Plan, der zweimal pro Jahr aufgestellt
werden müsse, so der Minister.
Die Feinstaub-Richtlinie der EU ist in den
Mitgliedstaaten seit Januar diesen Jahres in Kraft. Sie legt zum
Schutz der menschlichen Gesundheit einen Grenzwert von 50
Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft fest. Dieser
Tages-Mittelwert darf nur an 35 Tagen im Jahr überschritten
werden. Laut Bericht wurde dieser Grenzwert in
Schleswig-Holstein bislang nicht überschritten. Zurzeit werden
an zehn Messstationen in sieben Städten des Messungen
vorgenommen. Ergebnis: Die höchste Feinstaub-Belastung wurde an
den Standorten Itzehoe Lindenstraße sowie an der Station
Ratzeburg Langenbrücker Straße gemessen.
Straßenverkehr größter Verursacher
Alle Redner waren sich einig, dass das
Feinstaub-Problem vielschichtige Ursachen hat und weiter
bekämpft werden muss. Der Grüne Karl-Martin Hentschel machte
darauf aufmerksam, dass die örtliche Belastung von der
jeweiligen Wetterlage abhängig sei. Zugleich stellte er die
geplante Auflösung des Staatlichen Umweltamtes in Itzehoe in
Frage, das derzeit für die Umsetzung der Richtlinie zuständig
ist.
Axel Bernstein (CDU) plädierte angesichts der
Hektik um die Dieselruß-Filter für eine Versachlichung der
Debatte (siehe auch plenum-online, Mai
2005). Eine Belastung für die Bürger müsse
vermieden werden, Fahrverbote oder eine City-Maut könnten nur
die letzten Mittel sein. Sandra Redmann von der SPD wünschte
sich mehr Verantwortung seitens der Auto-Industrie. Die momentan
guten Werte in Schleswig-Holstein seien ein Standortvorteil im
Bereich des Tourismus, auf dem sich das Land aber nicht ausruhen
dürfe.
Der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand setzte
sich für ein europaweites Gesamtkonzept ein, um die
Feinstaub-Belastung zu reduzieren. Das habe die rot-grüne
Bundesregierung bisher versäumt, monierte er. "Die
Diskussion über Feinstaub ist eine Querschnittsaufgabe",
sagte Lars Harms (SSW). Der PKW-Verkehr mache beispielsweise nur
etwa zwölf Prozent der gesamten Belastung aus, weitere
Verursacher seien der LKW-Verkehr, die Industrie, Kraftwerke
oder auch natürliche Quellen wie Erosion.
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen berichtet die
Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung der
Feinstaub-Richtlinie der EU in Schleswig-Holstein. Diese
Richtlinie ist seit dem 1. Januar in Kraft und bestimmt
zum Schutz der menschlichen Gesundheit einen Grenzwert von
50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft.
Dieser Tages-Mittelwert darf nur an 35 Tagen im Jahr
überschritten werden. Zu den Bestandteilen des Feinstaubs
zählen unter anderem Dieselabgase, Schwefel,
Stickstoffoxide, Blei und Nitrate. Verursacher sind der
Kraftverkehr, die Industrie aber auch Zigarettenrauch.
Laut Bericht wurde dieser Grenzwert in
Schleswig-Holstein, anders als in einigen süddeutschen
Großstädten, bislang nicht überschritten. Zurzeit
werden an zehn Messstationen in sieben Städten des Landes
(Brunsbüttel, Bornhöved, Lübeck, Itzehoe, Kiel,
Ratzeburg und Altendeich an der Elbe) Messungen
vorgenommen. Ergebnis: Die höchste Feinstaub-Belastung
wurde an den Standorten Itzehoe Lindenstraße (14
Überschreitungen vom 1. Januar bis zum 25. April 2005)
sowie an der Station Ratzeburg Langenbrücker Straße (18
Überschreitungen) festgestellt.
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