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dieser Seite: Europ.
Gesetzgebung – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Top 11:
Mitwirkung des Schleswig-Holsteinischen
Landtages bei der Subsidiaritätskontrolle und dem Frühwarnsystem
im Zuge europäischer Gesetzgebungsverfahren
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD |
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Top 13:
Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
zwischen Deutschland und Dänemark
Antrag der Abgeordneten des SSW
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/139 |
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Landtag
fordert erneut mehr
Teilhabe der Parlamente an europäischer Gesetzgebung
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Kiel (SHL/15.06.05). Ob Käfighaltung
von Hühnern, Natura 2000-Schutzgebiete oder Seilbahn-Verordnung:
Immer mehr Gesetze, die in Brüssel beschlossen werden, haben
Auswirkungen bis hinunter auf die Landesebene. Vor diesem
Hintergrund will sich der Schleswig-Holsteinische Landtag
künftig stärker an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt
wissen. Einen entsprechenden Antrag der schwarz-roten
Regierungskoalition hat der Landtag einmütig unterstützt.
Laut Antrag soll die Landesregierung dem
Parlament Vorschläge unterbreiten, wie die Regionen ihre Mitwirkungsrechte in Brüssel künftig besser wahrnehmen
können.
Daneben soll die Regierung ein Konzept zur Abstimmung der
Bundesländer untereinander erarbeiten und ein Frühwarnsystem
etablieren, damit die Landesparlamente rechtzeitig von
Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene erfahren. Angesichts der
negativen Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und
den Niederlanden erhoffen sich die Parlamentarier von ihrem
Vorstoß eine Stärkung der europäischen Idee: Dafür müssten
auch Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union künftig wieder
bürgernäher gestaltet werden, so der Tenor im Plenum.
Minister will im September berichten
Europaminister Uwe Döring (SPD) nahm die
Anregung dankend auf und versprach, spätestens zur
September-Sitzung einen Bericht zum Thema vorzulegen. Zugleich
forderte er den Europa-Ausschuss des Landtages auf, künftig
verstärkt eine "Wächterfunktion" zu übernehmen, um
das Parlament auf europäische Initiativen hin zu weisen.
Die Mitgestaltungsrechte der Länder bei der
europäischen Gesetzgebung sind im Vertrag von Maastricht
garantiert. Darin wurde das so genannte Subsidiaritätsprinzip
fest geschrieben. Danach sollen sich übergeordnete Einheiten
nur dann in Entscheidungen vor Ort einmischen, wenn die kleinere
Einheit damit überfordert ist. Auf dieser Grundlage legen
beispielsweise Gemeinden eigene Steuern fest oder entscheiden die
Länder selbst über Bildungsfragen, der Bund hingegen über die
Außen- und Verteidigungspolitik. Ureigenste Aufgaben der EU sind
unter anderem Währungspolitik und Zollunion. Das
Subsidiaritätsprinzip soll verhindern, dass Regierungen über
die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden. "Der Staat ist
für die Bürger da, nicht die Bürger für den Staat", ist
das Motto dieses Prinzips.
Stimmen aus dem Plenum:
Manfred Ritzek (CDU) : Die
EU hat genügend Politikfelder in denen sie bestimmen kann und
muss. Aber wir müssen unsere Rechte gegen die schleichende
Einflussnahme der Europäischen Union schützen.
Astrid Höfs (SPD): Wir
wollen ein Europa der Bürger. Die Bevölkerung muss und soll in
Entscheidungen eingebunden werden. Dann werden wir sicher einen
Teil der Vorbehalte gegen die EU-Verfassung abbauen können.
Ekkehard Klug (FDP): Wir
müssen das Augenmerk stärker darauf richten, was auf der
EU-Ebene passiert. Wir sollten darüber diskutieren, wie wir das
Thema EU hier im Landtag künftig besser in den Griff bekommen.
Anne Lütkes (Grüne): Wir sollten nicht
nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis
nehmen, sondern öfter selbst die Initiative ergreifen, um uns
in europäische Entscheidungsprozesse einzuklinken.
Anke Spoorendonk (SSW): Das Ringen um
politische Lösungen muss aus den geschlossenen Räumen in die
Parlamente zurückkehren. Nur so hat der Bürger die Chance,
politische Konflikte und Kompromisse nachzuvollziehen.
Hintergrund:
CDU und SPD fordern die Landesregierung auf,
sich für die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips
in der Europäischen Union einzusetzen: So sollen nach
Willen der Koalitionsfraktionen neben den nationalen
Parlamenten auch die Landesparlamente an europäischen
Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Hierüber soll
eine Abstimmung zwischen den Landesparlamenten
stattfinden. Durch ein Frühwarnsystem sollen die Länder
rechtzeitig über sie betreffende Angelegenheiten
informiert werden. Die Landesregierung soll dem Landtag
nach Willen von Schwarz-Rot im August einen Bericht
hierüber vorlegen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige
Grundlage der Verfassung
der Europäischen
Union, um die Organe der EU in der europäischen
Gesetzgebung zu beschränken. Subsidiarität ist eine politische
und gesellschaftliche Maxime,
die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene
verlagert wissen will.
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Regierung
berichtet im September über deutsch-dänische
Aktivitäten im Grenzland
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Kiel (SHL/15.06.05). Die Landesregierung
soll bis Ende September dem Plenum über ihre Pläne für eine
grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den dänischen Nachbarn
berichten. Damit unterstützte das Parlament geschlossen einen
Antrag des SSW. Vor dem Hintergrund der anstehenden
Gebietsreform in Dänemark sei eine Neu-Ausrichtung der
Zusammenarbeit in der Grenzregion angebracht. Besonders betreffe
dies Bereiche wie Wirtschaft und Arbeit oder die Kooperation von
Hochschulen, hieß es in der Aussprache. Anke Spoorendonk (SSW)
mahnte ein gemeinsames Leitbild mit Dänemark für die
nördlichen Gebiete des Landes an. Im Koalitionsvertrag würde
dies fehlen, kritisierte sie, der Schwerpunkt liege dort in der
Zusammenarbeit mit Hamburg.
Europaminister Uwe Döring
(SPD) bekannte kurz und knapp, er freue sich darauf, den
geforderten Bericht abzugeben und wolle daher an dieser Stelle
nicht vorgreifen. Unter der Überschrift "Die Grenze muss
aus den Köpfen" stellte Susanne Herold (CDU) ihren
Beitrag. Das Ziel einer Zusammenarbeit müsse ein grenzenloser
Arbeitsmarkt, vermehrter Wissens- und Technologietransfer sowie
eine Freizeit- und Tourismusoffensive sein. Auch Rolf Fischer
(SPD) war der Meinung, die Zusammenarbeit mit den Dänen
benötige eine neue Dynamik. Dabei gehe es nicht nur um
Regionalentwicklung, sondern auch um gute europäische
Nachbarschaft.
Ein Änderungsantrag der Liberalen bezog auch
die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark
in die Berichts-Forderung ein. Die kulturellen Aktivitäten hätten
in der Vergangenheit zugenommen und positive Effekte auf beiden
Seiten gehabt, so Ekkehard Klug (FDP). Die Grünen-Fraktionschefin
Anne Lütkes verwies bei anstehenden Kooperationen auf die
Vorbildfunktion staatlicher Organisationen; deren Zusammenarbeit
könne sich auf die Bürger übertragen, damit Europa auch
"von unten" zusammenwachse.
Hintergrund:
Der SSW fordert die
Landesregierung auf, bis Ende September einen Bericht
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
deutsch-dänischen Grenzraum vorzulegen. Themen sollen
unter anderem die kommunale Zusammenarbeit, die
Kooperation der Universitäten in Flensburg und
Sonderburg.
Einige Beispiele für die umfangreiche
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Schleswig-Holstein und Dänemark auf institutioneller
Ebene:
- Das Projekt "Kinderland
Ostsee" präsentiert spezielle, kindgerechte
Angebote auf beiden Seiten der Grenze, etwa im
touristischen Bereich.
- Die "Trans-Fähr-Gespräche"
führen Unternehmer aus beiden Ländern im Rahmen
einer gemeinsamen Schifffahrt zusammen.
- Die "Kulturbrücke
über den Belt" soll die Zusammenarbeit deutscher
und dänischer Kultureinrichtungen verbessern.
- Die
Hochschulkooperation zwischen der Universität
Flensburg und der Syddansk Universitet Sonderburg hat
drei gemeinsame Studiengänge hervorgebracht.
- Im Bereich des
Katastrophenschutzes gibt es ein deutsch-dänisches
Abkommen über gegenseitige Hilfeleistung im
Unglücksfall.
- Im Rahmen des "INTERREG"-Programms
der EU werden grenzübergreifende Projekte zwischen
schleswig-holsteinischen Kreisen und dänischen
Ämtern gefördert, unter anderem zwischen den Kreisen
Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie dem Amt
Sønderjylland
Eine Modell-Schulklasse
wird abwechselnd in Niebüll und Tondern unterrichtet.
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