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Top 11: Mitwirkung des Schleswig-Holsteinischen Landtages bei der Subsidiaritätskontrolle und dem Frühwarnsystem im Zuge europäischer Gesetzgebungsverfahren Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drs. 16/110 |
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Landtag fordert erneut mehr Kiel (SHL/15.06.05). Ob Käfighaltung von Hühnern, Natura 2000-Schutzgebiete oder Seilbahn-Verordnung: Immer mehr Gesetze, die in Brüssel beschlossen werden, haben Auswirkungen bis hinunter auf die Landesebene. Vor diesem Hintergrund will sich der Schleswig-Holsteinische Landtag künftig stärker an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt wissen. Einen entsprechenden Antrag der schwarz-roten Regierungskoalition hat der Landtag einmütig unterstützt. Laut Antrag soll die Landesregierung dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie die Regionen ihre Mitwirkungsrechte in Brüssel künftig besser wahrnehmen können. Daneben soll die Regierung ein Konzept zur Abstimmung der Bundesländer untereinander erarbeiten und ein Frühwarnsystem etablieren, damit die Landesparlamente rechtzeitig von Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene erfahren. Angesichts der negativen Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden erhoffen sich die Parlamentarier von ihrem Vorstoß eine Stärkung der europäischen Idee: Dafür müssten auch Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union künftig wieder bürgernäher gestaltet werden, so der Tenor im Plenum. Minister will im September berichten Europaminister Uwe Döring (SPD) nahm die Anregung dankend auf und versprach, spätestens zur September-Sitzung einen Bericht zum Thema vorzulegen. Zugleich forderte er den Europa-Ausschuss des Landtages auf, künftig verstärkt eine "Wächterfunktion" zu übernehmen, um das Parlament auf europäische Initiativen hinzuweisen. Die Mitgestaltungsrechte der Länder bei der europäischen Gesetzgebung sind im Vertrag von Maastricht garantiert. Darin wurde das so genannte Subsidiaritätsprinzip fest geschrieben. Danach sollen sich übergeordnete Einheiten nur dann in Entscheidungen vor Ort einmischen, wenn die kleinere Einheit damit überfordert ist. Auf dieser Grundlage legen beispielsweise Gemeinden eigene Steuern fest oder entscheiden die Länder selbst über Bildungsfragen, der Bund hingegen über die Außen- und Verteidigungspolitik. Ureigenste Aufgaben der EU sind unter anderem Währungspolitik und Zollunion. Das Subsidiaritätsprinzip soll verhindern, dass Regierungen über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden. "Der Staat ist für die Bürger da, nicht die Bürger für den Staat", ist das Motto dieses Prinzips. Stimmen aus dem Plenum: Manfred Ritzek (CDU): Die EU hat genügend Politikfelder in denen sie bestimmen kann und muss. Aber wir müssen unsere Rechte gegen die schleichende Einflussnahme der Europäischen Union schützen. Astrid Höfs (SPD): Wir wollen ein Europa der Bürger. Die Bevölkerung muss und soll in Entscheidungen eingebunden werden. Dann werden wir sicher einen Teil der Vorbehalte gegen die EU-Verfassung abbauen können. Ekkehard Klug (FDP): Wir müssen das Augenmerk stärker darauf richten, was auf der EU-Ebene passiert. Wir sollten darüber diskutieren, wie wir das Thema EU hier im Landtag künftig besser in den Griff bekommen. Anne Lütkes (Grüne): Wir sollten nicht nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, sondern öfter selbst die Initiative ergreifen, um uns in europäische Entscheidungsprozesse einzuklinken. Anke Spoorendonk (SSW): Das Ringen um politische Lösungen muss aus den geschlossenen Räumen in die Parlamente zurückkehren. Nur so hat der Bürger die Chance, politische Konflikte und Kompromisse nachzuvollziehen. |
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